Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 18:35 Uhr
Anwesend:
Vorsitz: Jochen Kuttler
Mitglieder: Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Martin Simon, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Gabriel Hausen, Peter Koch, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Sven Oliver Pape, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko
Entschuldigt: Aljoscha Graf, Mathias Etten, Norbert Großmann, Dr. Rolf-Henning Bienko
Ortsvorsteher: Christoph Kaub, Markus Krämer
Verwaltung: Petra Dewald, Vanessa Kautenburger, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Benjamin Trampert
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Einwohnerfragestunde gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern |
| 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Waldhafen - Hotel und Spa" im Stadtteil Lockweiler mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB |
| 4 | Bebauungsplan "In der Au" im Stadtteil Büschfeld - Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 5 | Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Wadern |
| 6 | Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Friedhöfe der Stadt Wadern |
| 7 | Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
Beschlüsse
Öffentlicher Teil:
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Zu dieser Sitzung wurde eingeladen mit Einladung vom 12.06.2026.
Die Tagesordnung war unter Amtl. Bekanntmachungen in "Das Amtsblatt – Mitteilungsblatt der Stadt Wadern" Nr. 25/2026 vom 19.06.2026 sowie unter www.wadern.de entsprechend der Bekanntmachungssatzung der Stadt Wadern veröffentlicht.
Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.
Der Bürgermeister bedankt sich bei dem Stadtwehrführer und der Freiwilligen Feuerwehr Löschbezirk Wadrill für die Gastfreundschaft und das Bereitstellen der Räumlichkeiten.
TOP 2
Einwohnerfragestunde gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern
Fragen von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine gestellt.
TOP 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Waldhafen - Hotel und Spa" im Stadtteil Lockweiler mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Waldhafen – Hotel und Spa“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat mit dem in der beiliegenden Abwägungstabelle dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Öffentlichkeit hat sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Die entsprechend angepassten und der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen sind für die formelle Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB erneut offenzulegen.
Die Unterlagen wurden, insbesondere in den Bereichen Entwässerung, Natur- und Artenschutz sowie Kompensation, konkretisiert. Für das Vorhaben liegt nun ein Entwässerungskonzept vor, das die Niederschlagswasserbewirtschaftung über Mulden-Rigolen-Systeme sowie die Entwässerung im Trennsystem regelt. Darüber hinaus wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen zum Schutz von Haselmaus, Waldeidechse, Fledermäusen und Gebäudebrütern ergänzt sowie eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. Zudem wurde die externe Kompensationsmaßnahme konkret benannt und das verbleibende ökologische Defizit über die Ökokontomaßnahme „Hölzbach“ bei Mitlosheim ausgeglichen. Ergänzend erfolgten Anpassungen der Planzeichnung und des Vorhaben- und Erschließungsplans, insbesondere zur Berücksichtigung bestehender Leitungsinfrastruktur, der Entwässerungseinrichtungen sowie einer weiter ausgearbeiteten Freiflächen- und Begrünungsplanung.
Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitzuhalten sowie zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB über die Veröffentlichung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
Der Ortsrat Lockweiler befasst sich am 15.06.2026 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Planungsunterlagen konkretisiert wurden, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Er betont, dass die gesamten Kosten durch den Vorhabenträger getragen werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Bauausschusses die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß der beiliegenden Abwägungstabelle sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C), der Begründung, dem Screening Herpetofauna (Reptilien / Amphibien), dem Umweltbericht sowie dem Entwässerungskonzept und den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung, dem Screening Herpetofauna (Reptilien / Amphibien) sowie dem Umweltbericht.
Ferner beschließt der Stadtrat einstimmig zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet einschließlich öffentlicher Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.
TOP 4
Bebauungsplan "In der Au" im Stadtteil Büschfeld - Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzung des Stadtrates am 29.01.2026. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“ im Stadtteil Büschfeld beschlossen. Weiterhin wurden die Planunterlagen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Die im Stadtteil Büschfeld ansässige Firma Dachdeckerei Treinen GmbH plant zur Betriebserweiterung ein neues Betriebsgebäude sowie einen Lagerplatz am Standort „In der Au“ im Stadtteil Büschfeld. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 320/5, 320/6, 321/2, 646/323 sowie 649/324 in Flur 8, Gemarkung Büschfeld, mit einer Gesamtgröße von ca. 2.000 m².
Der geplante Standort stellt eine bereits teilweise gewerblich genutzte und vorgeprägte Fläche im Norden von Büschfeld dar. Unmittelbar westlich grenzt das Betriebsgelände der Firma SaarGummi an. Südöstlich des Plangebietes befindet sich das Gelände der ehemaligen Modellbaufirma Gerhard Klesen GmbH.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Betriebserweiterung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“ erforderlich. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen insbesondere Hinweise zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen, zum Hochwasserschutz, zu vorhandenen Versorgungsleitungen sowie zum Waldabstand ein. Die eingegangenen Hinweise wurden geprüft und im Rahmen der beigefügten Abwägung behandelt.
Im Ergebnis wurden insbesondere folgende Ergänzungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen aufgenommen:
| • | Ergänzung einer Waldabstandslinie als nachrichtliche Übernahme, |
| • | Aufnahme von Hinweisen zum Hochwasserrisiko gemäß § 78b WHG, |
| • | Ergänzung von Hinweisen zu vorhandenen Versorgungseinrichtungen, |
| • | Aufnahme bergbaulicher Hinweise, |
| • | Ergänzung weiterer Hinweise zum Natur- und Artenschutz. |
Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden von den beteiligten Behörden nicht vorgebracht.
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der textlichen Festsetzungen kann daher für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben werden.
Der Ortsrat Büschfeld hat in seiner Sitzung am 03.06.2026 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans werden vom Antragsteller übernommen.
Beschluss:
Gemäß der Empfehlung des Bauausschusses wägt der Stadtrat einstimmig die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle ab.
Weiterhin billigt der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplanentwurf „In der Au“ im Stadtteil Büschfeld einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie der textlichen Festsetzungen und beschließt die Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
TOP 5
Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Wadern
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Wadern ist aus dem Gründungsjahr 1997 und wurde seitdem nicht mehr angepasst. Durch Umstrukturierungen im Verwaltungsablauf wurde eine Änderung notwendig. Bei dieser Gelegenheit wurde die Satzung komplett überarbeitet und in einigen Formulierungen moderner gefasst.
Hauptänderungsgrund ist der Wegfall des Werksausschusses und die Übernahme der entsprechenden Tätigkeiten durch Haupt- oder Bauausschuss.
Ein Entwurf der Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt, ebenso eine Gegenüberstellung von aktueller Satzung und Neufassung.
Beschluss:
Gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Wadern analog des beigefügten Entwurfs.
TOP 6
Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Friedhöfe der Stadt Wadern
Die 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Friedhöfe der Stadt Wadern ist aus dem Jahr 2007 und wurde seitdem nicht mehr angepasst. Durch Umstrukturierungen im Verwaltungsablauf wurde eine Änderung notwendig. Bei dieser Gelegenheit wurde die Satzung komplett überarbeitet und in einigen Formulierungen moderner gefasst.
Hauptänderungsgrund ist der Wegfall des Werksausschusses und die Übernahme der entsprechenden Tätigkeiten durch Haupt- oder Bauausschuss.
Ein Entwurf der Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt, ebenso eine Gegenüberstellung von aktueller Satzung und Neufassung.
Beschluss:
Gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Friedhöfe der Stadt Wadern gemäß Vorlage.
TOP 7
Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen
Seit August 2021 legt der Landkreis Merzig-Wadern die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen im Landkreis fest. Über die Einführung der kreisweit einheitlichen Elternbeiträge wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 10.03.2021 und in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2021 informiert. Somit sind die in den Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden festgeschriebenen Elternbeiträge nur bei Änderungen in der „Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Merzig-Wadern“ anzupassen.
Das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz
Der Landtag hat am 26.04.2023 das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz verabschiedet. Demnach durfte zum 01.08.2023 der zu erhebende Elternbeitrag nur noch höchstens 10 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen und wird weiter sukzessive bis zur Beitragsfreiheit wie folgt gesenkt:
| • | Ab dem 01.08.2024 darf die Summe der Elternbeiträge höchstens 7,5 Prozent, |
| • | ab dem 01.08.2025 höchstens 5 Prozent |
| • | ab dem 01.08.2026 höchstens 2,5 Prozent |
| • | und am dem 01.01.2027 keinen Anteil |
der angemessenen Personalkosten betragen.
Nach dem 31.12.2026 sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr an den angemessenen Personalkosten zu beteiligen (Wegfall der Elternbeiträge).
Die Senkung des Deckungsbeitrages ist in der neuen Gebührensatzung des Landkreises Merzig-Wadern vom 11.06.2026 berücksichtigt.
Die Gebührensatzungen der Stadt Wadern sind zum 01.08.2026 an die neue Gebührensatzung anzupassen.
Beschluss:
Gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses verabschiedet der Stadtrat die vorliegende Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) einstimmig.
Nichtöffentlicher Teil