Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt“
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Wadern in seiner Sitzung am 16. März 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen hat.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt folgendes Ziel:
Im Mittelzentrum und zentralen Stadtteil Wadern besteht eine anhaltende Nachfrage nach neuen Gewerbeflächen. Dieser Bedarf soll mit dem Bebauungsplan gedeckt werden.
Entwickelt wird im Stadtteil Wadern eine Freifläche am nordöstlichen Siedlungsrand von Wadern, westlich des bestehenden Gewerbeparks Wadern. Auf der Dreiecksfläche zwischen den Landstraßen I. Ordnung 149 und 150 soll weitere Gewerbefläche ausgewiesen und letztlich geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,84 ha aus der nachstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke auf Gemarkung Wadern, Flur 8:
• Nr. 20/5
• Nr. 20/6
• Nr. 64/102
• Nr. 64/104
• Nr. 64/106
• Nr. 64/108
• Nr. 64/173
• Nr. 533/64
Wadern, den 11.01.2024
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler