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Stadt Wadern
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Berichtigung der NIEDERSCHRIFT

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Freitag, 06.12.2024, 18:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Lockweiler

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:00 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg bis einschließlich TOP 11, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Sven Oliver Pape, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko

Entschuldigt: Peter Koch, Veronika Morbe

Ortsvorsteher: Horst Albert, Christoph Kaub, Roland Ruttloff, Konrad Schmidt

Ortsvorsteherin Patrizia Mötzel

Verwaltung: Petra Dewald, Susanne Krämer, Simone Schmitt-Koch, Lydia Serwe, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Thomas Klein, Viktoria Neumüller, Heike Sabo, Benjamin Trampert, Frank Hauser, Thomas Bies, Marion Schons, Isabella Sicks, Stefan Wagner

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld)

3

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und die Erteilung der Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

4

Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023 und Verlustübernahme durch die Stadt

5

Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und Erteilung der Entlastung des Werksleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

6

Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserwerkes der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023

7

Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2025

8

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

9

Umsetzung der Grundsteuerreform - Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025

10

Information bezüglich des Wirtschaftsplanes 2025 des Entsorgungsverbandes Saar und Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters als Vertreter der Stadt Wadern bei der Verbandsversammlung des EVS.

11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu der Sitzung wurde mit Schreiben vom 22.11.2024 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 48/2024 vom 28.11.2024 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld)

Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsbezirks I der Stadt Wadern neu zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern und im Internet (www.wadern.de) ausgeschrieben.

Auf die Ausschreibung gingen bei der Stadt Wadern zwei Bewerbungen ein:

Herr Uli Kuhn, wohnhaft Waderner Straße 36, 66687 Wadern,

Frau Brigitte Baumgartner, Vogelsbüsch 2, 66687 Wadern.

Die Ortsräte von Bardenbach und Büschfeld haben sich einvernehmlich für die Wahl von Brigitte Baumgartner zur stellvertretenden Schiedsperson ausgesprochen.

Der Bund Deutscher Schiedsleute – Bezirksvereinigung Merzig-Wadern – hat die Bewerbungen zur Kenntnis genommen und keine Einwände gegen die beiden Bewerber geäußert.

Beschluss:

Die geheime Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Aljoscha Graf als Beisitzer sowie Simone Schmitt-Koch, Verwaltung, als Schriftführerin

fungieren, bringt folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 31

gültige Stimmen: 27, davon entfallen auf Herrn Ulli Kuhn 10 Stimmen und auf

Frau Brigitte Baumgartner 17 Stimmen

Enthaltungen: 4

Frau Baumgartner ist zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt.

TOP 3

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und die Erteilung der Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute von der Kanzlei Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung Kneip/Daute geprüft.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresverlust von 158.444,48 € (Vorjahr Jahresverlust 225.742,66 €) ab.

Die Kanzlei Kneip/Daute hat für den Jahresabschluss 2023 mit Datum vom 31. Oktober 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Prüfbericht).

Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG ist zu dieser Angelegenheit eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.

Die Stadtratsmitglieder wählen einstimmig Helena Sophie Künzer zur besonderen Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme

5.325.315,31 €

Summe Erträge

549.139,37 €

Summe Aufwendungen

707.583,85 €

Jahresverlust

158.444,48 €

und dem Werkleiter (Bürgermeister) und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen Entlastung zu erteilen.

Das Stadtratsmitglied Jürgen Kreuder, als am Anordnungsgeschäft beteiligte Person, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 4

Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023 und Verlustübernahme durch die Stadt

Nach § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVo) hat der Stadtrat über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern schließt mit einem Verlust von 158.444,48 € ab.

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresverlust in Höhe von 77.907,09 € auf neue Rechnung vorzutragen und damit die Forderung aus § 8 Abs. 6 in Verb. mit Abs. 8 der EigVO zu erfüllen.

Durch den hohen Jahresverlust ergibt sich ein negativer Cashflow für das Wirtschaftsjahr 2023 (vgl. Prüfbericht S. 19), was lt. EigVO § 8 Abs. 6 in Verb. mit Abs. 8 einen Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von 80.537,39 € zur Folge hat.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.20224, den Jahresverlust des Eigenbetrieb Friedhöfe in Höhe von 77.907,09 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 5

Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und Erteilung der Entlastung des Werksleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2023 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute von der Kanzlei Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung Kneip/Daute geprüft.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Verlust von 201.368,53 € (Vorjahr Verlust 296.043,88 €) ab.

Die Kanzlei Kneip/Daute hat für den Jahresabschluss 2023 mit Datum vom 31. Oktober 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Prüfbericht).

Herr Daute wird für des Jahresabschluss 2023 in der Sitzung erläutern.

Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG ist zu dieser Angelegenheit eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.

Die Stadtratsmitglieder wählen einstimmig Kathrin Müller zur besonderen Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.20224, den Jahresabschluss des

Abwasserwerks der Stadt der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 wird wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme

33.463.854,13 €

Summe Erträge

4.268.513,68 €

Summe Aufwendungen

4.469.882,21 €

Jahresverlust

201.368,53 €

und dem Werkleiter (Bürgermeister) und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Entlastung zu erteilen.

Das Stadtratsmitglied Jürgen Kreuder hat, als am Anordnungsgeschäft beteiligte Person, an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

TOP 6

Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserwerkes der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023

Nach § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) hat der Stadtrat über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Verlust von 201.368,53 € ab.

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresverlust von 201.368,53 €, wie in § 8 Abs. 6 der EigVO vorgeschrieben, auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 den Jahresverlust in Höhe von 201.368,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 7

Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2025

Wie bereits in der Vorlage vom 04.07.2024 zur Festsetzung des Wirtschaftsplans vom Abwasserwerk für die Jahre 2024/2025 angekündigt, wurde in der zweiten Jahreshälfte eine detaillierte Gebührenermittlung für die Abwassergebühren der Stadt Wadern durchgeführt.

Die Ermittlung wurde durch das Abwasserwerk Wadern erstellt und von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute unterstützt und überprüft. Außerdem wurde das Vorgehen, wie vom Landesverwaltungsamt gefordert, mit dem diesem abgestimmt. Wichtigster Punkt hierbei ist aus Sicht des Landesverwaltungsamtes, dass evtl. vorhandene Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt und damit den Gebührenzahlern zurückgegeben werden.

Die Kalkulation der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025–2027 ist in Berichtsform als Anlage beigefügt. Im Bericht sind alle für die Kalkulation notwendigen Informationen aufgeführt und erläutert. Kalkuliert wurde die Grundgebühr, die Schmutzwassergebühr sowie die Niederschlagswassergebühr im Mischsystem und Trennsystem.

Die letzte komplette Kalkulation und Anpassung der Abwassergebühren fand im Jahr 2012 statt. Damals wurde die Schmutzwassergebühr auf 3,25€/m³ Schmutzwasser festgelegt und ist seitdem konstant geblieben. Die Gebühren für Niederschlagswasser im Mischsystem wurden zum gleichen Zeitpunkt auf 0,64 € je m² versiegelte Fläche festgelegt, im Trennsystem auf 0,41 €/m². Auch diese wurden seitdem nicht angepasst.

Da der größte gebührenrelevante Kostenfaktor beim Abwasserwerk der einheitliche Verbandsbeitrag des EVS ist und dieser ebenfalls über Jahre konstant bei 3,05 €/m³ Schmutzwasser lag, war das Anheben der Schmutzwassergebühren in den letzten Jahren nicht notwendig. Seit 2023 steigt der einheitliche Verbandsbeitrag des EVS jährlich an, in 2023 auf 3,146 €/m³ und in 2024 auf 3,360 €/m³, sodass die aktuelle Abwassergebühr bereits in 2024 nicht mehr den EVS–Verbandsbeitrag abdeckt. Gleichzeitig ist auch das Abwasserwerk durch die allgemeinen Preissteigerungen gerade im Bausektor betroffen.

Durch unterlassene Instandhaltungen in den Jahren vor 2022 haben sich bei den Jahresabschlüssen des Abwasserwerks Gewinnvorträge ergeben, die zu Kostenüberdeckungen geführt haben. Dank diesen Vorträgen konnten die Abwassergebühren in 2023 und 2024 weiterhin konstant bei den o.a. Werten belassen werden. Eine komplette Kalkulation der Schmutzwassergebühren wird schon länger vom Landesverwaltungsamt gefordert. Da die Neuaufnahme der abflusswirksamen Flächen für die Niederschlagswassergebühr in die neue Kalkulation direkt einfließen sollte, wurde das Aufschieben der Kalkulation bisher geduldet. Außerdem wurde in den Jahren 2022 und 2023 durch mehr Bautätigkeit beim Abwasserwerk jeweils ein Jahresverlust erzielt. Durch die Jahresverluste konnten die Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren reduziert werden. Die restliche saldierte Kostenüberdeckung aus den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von 187.500,00 € wurde bei der Kalkulation der Gebühren für den Zeitraum 2025–2027 gebührenmindernd berücksichtigt.

Dennoch ergibt sich als neue Schmutzwassergebühr eine Gebühr von 4,02 €/m³ Schmutzwasser, wenn gleichzeitig die Grundgebühr um 1 €/Monat angehoben wird. Die neuen Werte für die Niederschlagswassergebühren liegen bei 0,69 €/m² für das Mischsystem und 0,46 €/m² beim Trennsystem.

Zum Vergleich sind hier die aktuellen Schmutzwassergebühren der Gemeinden/Städte des Landkreises Merzig-Wadern dargestellt.

Um die Auswirkungen einer Anpassung der Abwassergebühren auf die Größen der Kalkulation besser einordnen zu können, wird im Folgenden die Veränderung für verschiedene Haushaltsgrößen dargestellt:

Auch bei der Stadt wird sich eine Anpassung der Abwassergebühren finanziell auswirken, dazu folgen hier vier Beispiele. Grundlage für den Vergleich ist der Verbrauch in 2023.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung der Abwassergebühren wird eine kostendeckende Bewirtschaftung des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Wadern gewährleistet.

Beschluss:

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat bei einer Enthaltung die Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2025.

Der Satzungstext war Gegenstand der Beschlussfassung.

TOP 8

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühren der Stadt Wadern wurden neu kalkuliert. Wenn der Stadtrat der Neukalkulation und der damit einhergehenden Anpassung der Abwassergebühren in den Bereichen Schmutzwasser, Grundgebühr und Niederschlagswasser zugestimmt hat, ist die Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Stadt Wadern (Abwassergebührensatzung) entsprechend anzupassen. Ein Entwurf liegt den Ratsmitgliedern vor.

Außerdem wurde die Satzung in weiteren Punkten konkretisiert und ergänzt. Hier sind folgende Anpassungen hervorzuheben:

• In § 3 (2) werden folgende beiden Sätze eingefügt:

„Der pauschale Beitrag findet hier keine Anwendung. Werden die tatsächlichen Kosten weiterberechnet, wird für den entstandenen Verwaltungsaufwand (z.B. Aufmaß, Rechnungsstellung) eine Verwaltungsgebühr von 10 % der weiterberechneten Kosten erhoben.“

• § 5a wird folgendermaßen umformuliert und ergänzt:

„§ 5 a Grundgebühr für angeschlossene Kanalhausanschlüsse

(1)

Für an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossene Kanalhausanschlüsse zur Einleitung von Schmutz- und Mischwasser wird eine monatliche Grundgebühr erhoben. Die Höhe der monatlichen Grundgebühr ergibt sich aus dem dieser Satzung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist.

(2)

Die Grundgebühr wird fällig, sobald die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht nach § 10 Abs. 1 dieser Satzung vorliegen.

(3)

Die Grundgebühr wird auch dann fällig, wenn ein über einen Kanalhausanschluss an die Abwasseranlagen der Stadt Wadern angeschlossenes Anwesen nicht bewohnt ist und der Kanalhausanschluss nicht stillgelegt wurde. Das gleiche gilt auch für Zeitspannen, in denen kein Trinkwasserbezug erfolgt.“

• § 10 (1) wird folgendermaßen konkretisiert:

„Die Gebührenpflicht für Schmutzwasser und Niederschlagswasser endet mit dem Wegfall der Einleitung. Die Gebührenpflicht für die Grundgebühr endet mit der Stilllegung des Kanalhausanschlusses.“

Außerdem wurden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen.

Alle Anpassungen sind im Entwurf der Satzung rot markiert.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch Anpassung von § 3 (2) kann in Zukunft der anfallende Verwaltungsaufwand abgerechnet werden. Durch Anpassung der Gebührensätze kann eine kostendeckende Bewirtschaftung des Eigenbetriebs Abwasserwerk erreicht werden.

Beschluss:

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat bei einer Enthaltung die Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung zum 01.01.2025 in der vorliegenden Form.

TOP 9

Umsetzung der Grundsteuerreform - Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das aktuelle System der Grundsteuer, insbesondere die Einheitswertbewertung von Immobilien nach den Wertverhältnissen von 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer), für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu erlassen. Am 8. November 2019 hat der Bundesrat der Grundsteuerreform, die ein neues Bundesmodell vorsieht, zugestimmt. Gleichzeitig haben die Bundesländer das Recht erhalten, durch eine Länderöffnungsklausel abweichende Regelungen zu treffen.

Das Saarland hat diese Länderöffnungsklausel genutzt und abweichende Steuermesszahlen für Grundstücke festgelegt. Der Gesetzgeber im Saarland wollte mit dem sogenannten „modifizierten Bundesmodell“ den zu erwartenden deutlichen Mehrbelastungen für überwiegend zu wohnlichen Zwecken genutzte Grundstücke entgegenwirken.

Trotzdem spielt auch im saarländischen Modell der Wert eines Grundstücks und seiner Bebauung eine wesentlich größere Rolle als nach dem bisherigen Grundsteuermodell. Die neuen Grundsteuerwerte, die ab 1. Januar 2025 gelten werden, sind somit nicht mit den bis zum 31. Dezember dieses Jahres maßgeblichen Einheitswerten vergleichbar. Die Abweichung kann je nach Grundstück unterschiedlich hoch ausfallen, da im neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht – wie oben bereits erwähnt – andere Berechnungsparameter verwendet werden (u. a. Bodenrichtwert, Baujahr, Garagen, Wohnfläche). Die Feststellungen des Finanzamts sind für die Stadt bindend.

Der Grundgedanke hinter der Reform war eine Umverteilung, keine Erhöhung der Einnahmen. Denn nur die Umverteilung hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil vom 10. April 2018 ja verlangt. Ansonsten sollte die Reform nach dem Willen aller politisch Verantwortlichen aufkommensneutral sein. Aufkommensneutralität bedeutet dabei: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich, die Lasten werden nur anders verteilt.

Diese Aufkommensneutralität umzusetzen, ist auch das Ziel der Stadt Wadern. Um das aber zu gewährleisten müssten erst einmal alle die Messbeträge für alle Grundstücke feststehen. Das ist aber bislang bei weitem nicht der Fall. Und so hat das saarländische Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft eine Art Hochrechnung vorgenommen. Eine Hochrechnung, die das künftige Steueraufkommen nur ungefähr prognostizieren, aber eben nicht genau vorhersagen kann.

Klar ist, würde die Stadt Wadern den Hebesatz, also den Multiplikator, exakt so anheben, wie vom Stadtrat der Stadt Wadern für das bisherige Grundsteuermodell beschlossen, dann würde sich daraus ein deutlich höheres Gesamtsteueraufkommen ergeben als bislang. Das ist aber nicht unser Ziel. Ich drücke es einmal vereinfacht aus: Die Einnahmen dürfen nicht niedriger ausfallen als bisher, sie sollen aber auch nicht höher ausfallen. Deshalb werden wir vorerst auf Sicht fahren und dann nachsteuern, wenn uns alle Daten, Zahlen und Fakten vorliegen.

Abweichend zu der geltenden Festsetzung der Realsteuerhebesätze, die der Stadtrat der Stadt Wadern am 30. April 2024 beschlossen hat, beschließt der Stadtrat folgerichtig heute, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht, wie bislang geplant, zum 1. Januar auf 480 Prozentpunkte zu erhöhen, sondern auf 460 Prozentpunkte zu reduzieren und den Hebesatz damit auf dem aktuellen Niveau, also dem von 2024 zu belassen. Im ersten Halbjahr 2025 wird dann – nach vollständiger Übermittlung der Messbetragsgrößen inklusive Korrekturen vom Finanzamt – eine Überprüfung der Thematik und gegebenenfalls eine weitere Anpassung der Hebesteuersätze erfolgen. Anders ausgedrückt: Wir gehen jetzt mit Maß und Ziel ans Werk und werden dann, wenn wir alle Parameter kennen, um zu wissen, wie sich die Einnahmen in Sachen Grundsteuer genau entwickeln, bis Juni 2025 nachsteuern. In aller Offenheit und Transparenz.

Beschluss:

Abweichend zu der geltenden Festsetzung der Realsteuerhebesätze vom 30. April 2024 beschließt der Stadtrat einstimmig, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 460 Prozentpunkte zu reduzieren und den Hebesatz gemäß beigefügter Hebesteuersatzung auf dem momentanen Niveau, also dem von 2024, zu belassen.

Im ersten Halbjahr 2025 wird nach vollständiger Übermittlung der Messbetragsgrößen inklusive Korrekturen vom Finanzamt eine Überprüfung der Thematik und gegebenenfalls eine weitere Anpassung der Hebesteuersätze erfolgen.

TOP 10

Information bezüglich des Wirtschaftsplanes 2025 des Entsorgungsverbandes Saar und Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters als Vertreter der Stadt Wadern bei der Verbandsversammlung des EVS.

Der Bürgermeister vertritt die Stadt Wadern in der Verbandsversammlung des EVS. Die nächste Verbandsversammlung findet am 10. Dezember 2024 statt.

Bezüglich seines Abstimmungsverhaltens ist er an Weisungen des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse gebunden (§ 13 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und § 114 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)).

Zum Wirtschaftsplan 2025 des EVS wurde im Rahmen der Regionalformen am 29. und 30. Oktober 2024 umfassend zu folgenden Themenbereichen informiert.

EVS-Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 um rd. 13,2 Mio. EUR auf 84,6 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus einer moderaten Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren – unter Berücksichtigung der zum 1.1.2025 rückübertragenen Kommunen Mettlach und Wadgassen - und dem gestiegenen überörtlichen Beitrag der ausgeschiedenen Kommunen resultiert.

Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 52,1 Mio. EUR liegt um 15,6 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2024. Entscheidend hierfür sind die gestiegenen Materialaufwendungen der ABW, insbesondere das darin enthaltene Entsorgungsentgelt, welches von der ABW an die AVA Velsen zu zahlen ist, steigt. Hier wirkt sich besonders die in 2024 erstmalig zu leistende CO2-Abgabe auf die thermische Verwertung gem. BEHG mit rd. 6,3 Mio. EUR aus.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 12 Mio. EUR nahezu auf dem Planniveau des Vorjahres.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 – unter Berücksichtigung der angepassten Gebührensätze einen Jahresfehlbetrag von 7,5 Mio. EUR.

Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2028 trotz moderater Gebührenerhöhungen in allen dargestellten Jahren konstant negative Jahresergebnisse. Diese können durch bestehende Gebührenüberdeckungen in Höhe von rd. 25 Mio. EUR (Stand Ende 2023) in voller Höhe ausgeglichen werden.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 weist Investitionen in Höhe von rd. 3,9 Mio. EUR brutto aus.

EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2025 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2023) sinkt um 0,87 %.

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der Einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8 % von bisher 3,360 EUR pro cbm auf 3,588 EUR pro cbm Frischwasserverbrauch erhöht. Dies hat zur Folge, dass der Einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 152,3 Mio. EUR auf 161,1 Mio. EUR steigt.

Der Materialaufwand sinkt um 3,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist im Wesentlichen der um rd. 3,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der jedoch noch immer auf einem historisch hohen Niveau verbleibt.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 1,4 Mio. EUR oder 4,49 % auf 31,8 Mio. EUR.

Der Zinsaufwand steigt infolge des deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 6,0 Mio. EUR.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt die stufenweise Erhöhung des Einheitlichen Verbandsbeitrags – jedoch gegenüber dem Vorjahr in einem abgemilderten Szenario.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2025 weist der EVS eine Barmittel für Investitionen von rd. 103,4 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 80,1 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 13,0 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 3,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 6,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Weitere Eckpunkte und Details des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2025 sind im Vorbericht erläutert.

Die Abfallgebühren des EVS müssen für den Kalkulationszeitraum 2025 / 2026 erhöht werden.

Wieso steigen die Abfallgebühren 2025 erstmals wieder?

durch den Anstieg des an die AVA Velsen zu leistende Entsorgungsentgelt

o

insbesondere infolge der CO2-Bepreisung gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

o

bedingt durch den Rückgang der durch die AVA Velsen erzielten Stromerlöse im Vergleich zu historisch hohen Erlösen in den Jahren 2023 und 2024

durch Mehraufwendungen im Bereich „Einsammeln und Befördern“ infolge neuer Verträge (v.a. bedingt durch CO2-Besteuerung und Clean-Vehicle-Directive).

höhere Aufwendungen für Wertstoff-Zentren und Stoffströme

durch den deutlichen Anstieg der Zinsen (insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Investitionen).

durch Mehraufwendungen aufgrund Preissteigerungen in fast allen Bereichen

Wie sehen die für die 2-jährige Kalkulationsperiode 2025 / 2026 errechneten Gebührensätze aus?

Was bedeutet die Erhöhung der Gebührensätze für einen an durchschnittlichen Leerungen bzw. durchschnittlichen Mengen orientierten Musterhaushalt?

Bei einem 120L-Gefäß im Leerungszählsystem (mit 10 Leerungen p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 3,85 EUR (+ 3,2%) / p.a. oder 0,32 EUR / Monat.

Bei einem 120L-Gefäß im Verwiegesystem (mit 166 KG p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 7,82 EUR (+ 6,5%) / p.a. oder 0,65 EUR / Monat.

Die vorstehend aufgeführten Gebührensätze wurden rechtssicher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schüllermann & Partner sowie dem Beratungsunternehmen INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH ermittelt.

Die Anpassung der Gebührensätze erfordert eine Änderung der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen.

Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Gebührensätzen können bei Bedarf der als Anlage beigefügten Sitzungsvorlage des EVS für die Verbandsversammlung am 10.12.24 sowie den Änderungssatzungen selbst entnommen werden.

Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2025 um 6,8 Prozent - von 3,360 Euro um 22,8 Cent auf 3,588 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,855 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine Steigerung um 6,8 % und zuvor von 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 mehr als eine Dekade konstant gehalten werden konnte.

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

Warum muss der Einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2025 steigen?

Weil der erneute Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

Weil Aufwandssteigerungen und Inflation insbesondere in den Bereichen Strombezug, Personal und Zinsen– zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen.

Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Verwaltung rechnet mit Mehrausgaben im Bereich der Abfallbeseitigung von 2.000,-€ in 2025 bzw. 3.000,-- € in 2026.

Die finanziellen Auswirkungen für die Abwasserbeseitigung werden ausführlich im TOP 2024/045 („Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2025“) erläutert.

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt das Stadtratsmitglied Detlef Jungfleisch Folgendes zu Protokoll:

“Durch die CO2-Besteuerung steigen die Gebühren übermäßig hoch. Auch für die folgenden Jahre ist daher mit steigenden Abfallgebühren zu rechnen. Die Kosten für das Heizen und die Mobilität werden ebenfalls stetig steigen. Nachdem die Preise wegen der Inflation 2023 und 2024 in vielen Bereichen in die Höhe geschossen waren, geht das Jahr 2025 für Verbraucher teuer weiter.

Wir als AfD sind generell gegen eine CO2-Besteuerung und lehnen daher den Wirtschaftsplan des EVS für 202 5 ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.”

Beschluss:

Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat bei zwei Gegenstimmen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird

1.

dem Wirtschaftsplan 2025 des EVS

2.

der Festlegung der Abfallgebühren 2025 und 2026 innerhalb des zweijährigen Kalkulationszeitraums und den damit verbundenen Änderungen der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts-, und Verwaltungsgebührensatzungen sowie

3.

der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung des EVS am 10.12.2024 zuzustimmen.

TOP 11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldet sich Frau Kathrin Müller, Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, zu Wort und gibt Folgendes zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, sehr geehrte Gäste,

ungeachtet aller bisherigen Vereinbarungen mit der Grundschule Nunkirchen und im Hinblick auf die dringend notwendige Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule Nunkirchen zur Verbesserung der Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität möchte ich Sie bitten, die Möglichkeiten einer Förderung durch die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zu prüfen und die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) GmbH hat uns mitgeteilt, dass eine Förderung der geplanten Maßnahmen möglich sei, sofern ein Klimaanpassungskonzept vorliegt, das den Anforderungen des Förderschwerpunkts 1 entspricht. Laut meines Wissens wurde dieses Konzept bereits im Zuge der vorherigen Anpassungsmaßnahmen aller Grundschulen im Stadtgebiet erstellt. Sollte ein solches Konzept jedoch noch nicht bestehen, bietet das Programm die Möglichkeit, Mittel für die Erstellung eines entsprechenden Klimaanpassungskonzepts zu beantragen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten:

1.

Zu prüfen, ob bereits ein entsprechendes Konzept für die Grundschule Nunkirchen existiert oder ob eine Beantragung im Förderschwerpunkt 1 notwendig ist.

2.

Schriftlich Kontakt mit der ZUG GmbH aufzunehmen, um weitere Details zur Antragsstellung und den Fördervoraussetzungen zu klären.

3.

Einen Förderantrag zu stellen und die Möglichkeit zu prüfen, ob hier anfallende finanzielle Eigenmittel der Stadt Wadern generiert werden können.

Die geplanten Maßnahmen für den Schulhof, wie Beschattung, Begrünung, wasserdurchlässige Böden und Regenwassermanagement, sind essenziell, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und die Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nunkirchen zu verbessern. Die Möglichkeit, ein Modellprojekt mit Strahlkraft zu entwickeln, passt hervorragend zu den Zielen der Förderrichtlinie - die Grundschule Nunkirchen wäre demnach prädestiniert um ein solches Leuchtturmprojekt zu werden.

Ich danke Philip Demmer aus unserer CDU Ortsratsfraktion Nunkirchen für seine Vorarbeit und ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihr weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit.”

Bürgermeister Jochen Kuttler führt aus, dass alle politisch Verantwortlichen ein großes Interesse daran haben, die Schulhöfe der Grundschulen der Stadt Wadern sowohl kindgerecht als auch im ökologischen Sinne zukunftsorientiert zu gestalten. Bei einer ersten Planung, die unabhängig von einer Förderung im 2021 für den Standort Nunkirchen vorgelegt wurde, ging das damalige Büro von geschätzten Kosten von rund 450.000 bis 500.000 Euro für eine Schulhofneugestaltung aus. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und damit gestiegener Baukosten dürfte dieser Betrag heute deutlich höher ausfallen. Ein Eigenanteil der noch zu ermittelnden Gesamtkosten ist zudem im aktuellen Haushalt nicht abgebildet.

Jenseits der Machbarkeit der Antragstellung in Bezug auf die drängende Zeit, stellt sich die Frage, ob man angesichts der Tatsache, dass die Stadt Wadern 2022 die höchste Einzelfördersumme im gesamten Programm zugesprochen wurde, erneut eine realistische Chance im Rahmen dieses Förderprogramms hat. Das auch deshalb, weil die Antragsstellung mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Es ist vielmehr fraglich, ob es überhaupt machbar ist, vom heutigen Tag (6. Dezember) bis zum 15. Dezember, einen vollständigen Antrag, der ja neben dem Vorhaben an sich auch viele andere Parameter abdecken muss, zu erarbeiten. Beim 2022 bewilligten Antrag, der zu einer Fördersumme von 3,7 Millionen Euro geführt hat, war ein Vorlaufzeit von rund einem Jahr vonnöten, um all die Teilinformationen zusammenzutragen, die der Fördergeber im Rahmen der Antragstellung angemahnt hatte.

Eine kurzfristige Recherche noch im Vorfeld der Ratssitzung hat außerdem ergeben, dass für den im CDU-Antrag benannten Förderschwerpunkt ein detailliertes Klimaanpassungskonzept mit Bezug zu den Grundschulen und Kitas oder weiterer sozialer Einrichtungen inkl. Nachhaltigkeitsprüfung zwingend vorliegen muss. Dies ist momentan ebenfalls nicht der Fall.

Nichtsdestotrotz sicherte Bürgermeister Jochen Kuttler zu, dass die Verwaltung die Ausgangslage genau eruieren und mit dem Fördergeber Kontakt aufnehmen wird. Anschließend wird der Rat über die Fraktionsvorsitzenden über das Ergebnis der Recherche unterrichtet.

Weiterhin fragt ein Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde nach, ob es in der Stadt Wadern Überlegungen gibt, eine Grundsteuer C zu erheben.

Die Verwaltung gibt zu dieser Frage umfassend Antworten. Zur Zeit wird keine Grundsteuer C in der Stadt Wadern erhoben. Die unbebauten Grundstücke werden mit der Grundsteuer B belastet, zurzeit ist die Erhebung der Grundsteuer C in der Rechtssprechung unklar.

Die betreffenden Fragen hierzu können noch nicht zweifelsfrei beantwortet werden.

Diese Thematik wird aber zukünftig auch in der Stadt Wadern / im Stadtrat besprochen werden.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister