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Stadt Wadern
Ausgabe 3/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Anträge auf Erstattung der Kanalgebühren für Großviehhaltung 2026

Die Kanalgebührenerstattung für Großviehhaltung für das Jahr 2026 muss beantragt werden. Maßgebend für die Berechnung der Erstattung ist der Großviehbestand am 2. Januar 2026 (z. B. Pferde oder Rinder, die älter als 1 Jahr sind).

Den Großviehhaltern in der Stadt Wadern, denen bisher die Kanalgebührenerstattung gewährt wurde, werden die Anträge automatisch zugestellt. Weitere Antragsformulare sind beim Abwasserwerk der Stadt Wadern erhältlich (Marktplatz 13, Telefon 06871/507-329, E-Mail lkoelsch-balkowiec@wadern.de).

Abgabefrist für die Anträge auf Kanalgebührenerstattung für Großviehhaltung 2026 ist der 30. Januar 2026.

Ich weise darauf hin, dass die Erstattung der Kanalgebühren für Großviehhaltung unter anderem auch von der Anzahl der im Hause lebenden Personen und dem Gesamtwasserverbrauch abhängt. Demzufolge ist es möglich, dass nicht jeder Antragsteller eine Erstattung erhält.

Der Bürgermeister als Werkleiter:
Jochen Kuttler