Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (schwarz-gestrichelt) und der Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans (schraffiert), genordet, ohne Maßstab.
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 28.11.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Golfpark Weiherhof – 2. Änderung und Erweiterung“ sowie den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich in der Stadt Wadern, im Stadtteil Nunkirchen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehenden Abbildung umrandet (schwarz-gestrichelt), der Bereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist schraffiert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026.
Der Entwurf der Planunterlagen (Bebauungsplan/Änderung des Flächennutzungsplans), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind über das Internetportal der Stadt Wadern https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bauleitplanung elektronisch abrufbar.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind zusätzlich im Rathaus der Stadt Wadern, Markplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=wadern&layer=zv) elektronisch abrufbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans/ der Änderung des Flächennutzungsplans werden der Umweltbericht, die Artenschutzprüfung, Fachgutachten sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ausgelegt.
Die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. BauGB § 3 Abs. 2 Satz 1 umfassen Aussagen zu folgenden Themen:
| • | Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz, Bodenschutz und Geologie, Gewässerschutz, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz (Umwandlung von Waldflächen, Vorranggebiet Landwirtschaft, Landschaftspflegerische Maßnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Landschaftsschutzgebiet, Artenschutzuntersuchungen, Lärmschutz/ Lichtimmissionen (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz), Rodung von Waldflächen (Saarwaldverein e.V.), |
| • | Begehungen zur Erfassung relevanter Tierarten und Artengruppen, Bewertung von Randeffekten, Verkehrsgutachten, Konzentration von Planungen (NABU Saarland e.V.). |
An wesentlichen umweltbezogenen Informationen gem. BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4 stehen weiterhin zur Verfügung:
| • | Informationen des Umweltberichtes, |
| • | Informationen zu den Themen Arten und Biotope, Boden, Wasserhaushalt (Grundwasser, Oberflächengewässer), Wirkungsgefüge der abiotischen und biotischen Schutzgüter, Landschaftsbild, Klima/ Luftqualität, Kultur- und Sachgüter, interne und externe Vermeidungs-, Verringerungs- und Kompensationsmaßnahmen, |
| • | Informationen zu Landschaftspflegerischen Maßnahmen, |
| • | Informationen zum Artenschutz, |
| • | Fachgutachten (Gutachten zum Vorkommen der Haselmaus, Gutachten zur Avifauna, Gutachten zur Fledermausfauna). |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse isicks@wadern.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.