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Stadt Wadern
Ausgabe 30/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift

am Donnerstag, 13.07.2023, 18:30 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

18:45 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz ab TOP 5, Christian Kuhn, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Konrad Schmidt, Christoph Kaub

Entschuldigt: Dr. Daniel Hoffmann, Alina Maria Körner, Nora Koch, Jürgen Kreuder, Johannes Spang, Frederik Sturm

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Simone Schmitt-Koch, Angela Engel, Elke Simon, Benjamin Trampert, Marius Berninger

Außerdem anwesend: Maik Grundhöfer, Wehrführer, zu TOP 14

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Neuvergabe des Konzessionsvertrages Wasser für das Gebiet der Stadt Wadern

3.

Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen

4.

Bebauungsplan "Nunkircher Bachtal Wasem - 1.Änderung" - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungssynopse

5.

Bebauungsplan "Nunkircher Bachtal Wasem - 1.Änderung" - Satzungsbeschluss

6.

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 30.06.2023 eingeladen.

Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 27/2023 vom 06.07.2023 sowie unter www.wadern.de

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Stadtrat einstimmig, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um TOP 14 „Ersatzbeschaffung Gerätewagen Löschbezirk Lockweiler“ zu erweitern.

TOP 2

Neuvergabe des Konzessionsvertrages Wasser für das Gebiet der Stadt Wadern

Der aktuelle Konzessionsvertrag für die allgemeine Wasserversorgung bzw. den Wasserversorgungsbetrieb für das Gebiet der Stadt Wadern ist zwischen der Stadt Wadern und dem Wasserwerk Wadern GmbH (WWW) geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31.12.2023. Der aktuelle Konzessionsvertrag ist als Anlage beigefügt.

Zu Beginn des Jahres fand ein Gespräch zwischen der Geschäftsführung der WWW und der Verwaltung statt. Die weitere Vorgehensweise zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages wurde gemeinsam abgestimmt. Hieraus resultiert das beigefügte Schreiben der WWW, mit dem diese sich um die Neuvergabe des Konzessionsvertrages Wasser bewirbt.

Im Gegensatz zur Stromkonzession gibt es für den Konzessionsvertrag Wasser keinen aktuellen Mustervertrag des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT). Die Verwaltung schlägt daher vor, auf Basis des bestehenden Konzessionsvertrages Wasser ab dem 01.01.2024, für wiederum 20 Jahre, den neuen Konzessionsvertrag Wasser abzuschließen. Hierzu haben Verwaltung und WWW einen neuen Vertragsentwurf abgestimmt, der als Anlage beigefügt ist.

Der neue Konzessionsvertrag entspricht in fast allen Teilen wortgenau dem alten Konzessionsvertrag. Änderungen gibt es nur im § 5, hier wurde die Kostenaufteilung bei Änderungsmaßnahmen zu Gunsten der Stadt Wadern geändert. Ansonsten wurden nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Verwaltung hat neben den direkten Nachbarkommunen auch weitere Kommunen im Saarland angefragt, allerdings hat keine der angefragten Kommunen einen entsprechenden Konzessionsvertrag Wasser geschlossen. In vielen Kommunen ist die Betriebsform des Wasserwerkes ein Eigenbetrieb, sodass kein Konzessionsvertrag erforderlich ist (z. B. Gemeinde Weiskirchen).

Ablauf des Verfahrens zur Neuvergabe des Konzessionsvertrages Wasser

Die Möglichkeiten zum Verfahrensablauf zur Vergabe der Konzession wurden durch die WWW im beigefügten Bewerbungsschreiben beschrieben.

Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass ein Vergabeverfahren für die Konzession Wasser grundsätzlich nicht erforderlich ist. Aufgrund der im Schreiben der WWW thematisierten Binnenmarktrelevanz, auf die auch von anderer Stelle hingewiesen wurde, sollten jedoch gewisse Formalitäten bei der Neuvergabe des Konzessionsvertrages Wasser eingehalten werden.

Aus Sicht der Verwaltung kämen demnach nur die im Schreiben der WWW geschilderten Varianten gemäß b) und c) in Betracht.

Auch wenn der Verwaltungsaufwand bei der Meldung mehrerer Bewerber ungleich höher sein wird und ein transparentes Verfahren durchzuführen wäre, ist der Vertragsabschluss zur Konzession Wasser nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung der rechtsichere Weg.

Da es keine Vorgaben zur Form und zu den einzuhaltenden Firsten gibt, schlägt die Verwaltung folgenden Veröffentlichungstext für den Bundesanzeiger vor:

Bekanntmachungstext für den Bundesanzeiger:

Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Versorgung mit Wasser im Bereich der Stadt Wadern.

Die Stadt Wadern gibt bekannt, dass der mit der WWW Wasserwerk Wadern GmbH bestehende Konzessionsvertrag für die Versorgung mit Wasser am 31.12.2023 ausläuft.

Die Stadt Wadern beabsichtigt, einen zeitlich anschließenden Konzessionsvertrag für die Versorgung mit Wasser für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 für die Dauer von wiederum 20 Jahren abzuschließen.

Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadt Wadern, z. H. Herr Bürgermeister Jochen Kuttler, Marktplatz 13 in 66687 Wadern, schriftlich anzuzeigen. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Stadt Wadern wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung stellen.

Wadern, 31.08.2023
Jochen Kuttler, Bürgermeister

Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe der Konzessionsabgabe ergibt sich aus den Regelungen des Konzessionsvertrages und des jährlichen Wasserbrauches.

In den Jahren 2018-2022 betrug die jährliche Konzessionsabgabe, die die WWW an die Stadt Wadern gezahlt hat, zwischen 206.000 € und 243.000 €.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Grund der Empfehlung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 10.07.2023 einstimmig, gemäß der Vorlage zu verfahren:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die formellen Schritte zur Neuvergabe des Konzessionsvertrages Wasser einzuleiten. Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister darüber hinaus, sofern für die Vergabe des Konzessionsvertrages Wasser nur ein Bewerber vorhanden sein sollte, den Konzessi-onsvertrag mit diesem Bewerber abzuschließen.“

TOP 3

Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen

Seit August 2021 legt der Landkreis Merzig-Wadern die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen im Landkreis fest. Über die Einführung der kreisweit einheitlichen Elternbeiträge wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 10.03.2021 und in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2021 informiert. Somit sind die in den Entgeltverzeichnissen/Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden festgeschriebenen Elternbeiträge nur bei Änderungen in der „Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Merzig-Wadern“ anzupassen.

Das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz

Der Landtag hat am 26.04.2023 das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz verabschiedet. Demnach darf zum 1. August 2023 der zu erhebende Elternbeitrag nur noch höchstens 10 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen. Derzeit beträgt der Deckungsbeitrag 12,5 Prozent.

Auf Grundlage des Kita-Beitragsfreiheitsgesetzes wird der Deckungsbeitrag weiter sukzessive bis zur Beitragsfreiheit gesenkt: Ab dem 1. August 2024 darf die Summe der Elternbeiträge höchstens 7,5 Prozent, ab dem 1. August 2025 höchstens 5 Prozent und ab dem 1. August 2026 höchstens 2,5 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen. Nach dem 31. Dezember 2026 sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr an den angemessenen Personalkosten zu beteiligen (Wegfall der Elternbeiträge).

Die Senkung des Deckungsbeitrages ist in der neuen Gebührensatzung des Landkreises Merzig-Wadern vom 10.07.2023 berücksichtigt. Sollten sich im Rahmen der Sitzung des Kreistages am 10.07.2023, in der die Gebührensatzung beschlossen wird, zu dem als Anlage beigefügten Entwurfes Änderungen ergeben, wird hierüber in der Sitzung informiert.

Die Entgeltverzeichnisse der Stadt Wadern sind zum 1. August 2023 an die neue Gebührensatzung anzupassen. Die Verwaltung schlägt im Rahmen der vorzunehmenden Änderungen vor, auch die Form der Gebührenerhebung zu ändern und zukünftig für die Erhebung der Elternbeiträge anstelle der Entgeltverzeichnisse - analog zu den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis - Gebührensatzungen nach § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) festzusetzen.

Der Vorschlag zur Änderung begründet sich darauf, dass es sich bei der derzeitigen Erhebung im Rahmen von Entgeltverzeichnissen nicht um öffentlich-rechtliche Gebühren nach dem KSVG, sondern um privatrechtliche Entgelte handelt.

§ 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG), zuletzt geändert am 16.12.2022, besagt hierzu: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. […]. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt […].“ Somit sind privatrechtlich erhobene Elternbeiträge voraussichtlich umsatzsteuerpflichtig. Dies ist bei der Erhebung von Gebühren im Rahmen einer Gebührensatzung nach § 12 KSVG nicht der Fall.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Gebührensatzungen für die städt. Kindertageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten).

TOP 4

Bebauungsplan "Nunkircher Bachtal Wasem - 1.Änderung" - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungssynopse

Die Thematik war zuletzt Gegenstand der Beratungen des Stadtrates in der Sitzung am 26. Januar 2023. In dieser Sitzung wurde die Freigabe der erarbeiteten Planunterlagen für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) erteilt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 10. März 2023 bis zum 14. April 2023 stattgefunden. Von Seiten der Bürger und der Öffentlichkeit sind in diesem Zeitraum keine Stellungnahmen oder Bedenken eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat im gleichen Zeitraum stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Abwägungssynopse inklusive eines Vorschlages zur Behandlung der Stellungnahmen zusammengestellt. Diese Tabelle ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Als nachrichtliche Übernahmen wurden in der Planzeichnung und im Textteil des Bebauungsplans u.a. folgende Ergänzungen gemacht:

Notwasserbohrung; kann nicht verlegt werden; keine Auswirkungen

Waldfläche darf nicht bebaut werden; keine Auswirkungen

Altlastenverdacht im Bereich des bestehen Feuerwehgerätehauses bei zukünftigen Baumaßnahmen eventuell Untersuchungen von Boden und Grundwasser nötig; keine Auswirkungen

Waldabstandslinie außerhalb des Baufensters; keine Auswirkungen

Die eingegangenen Stellungnahmen führen nicht zu einer wesentlichen, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung, sodass lediglich die nachrichtlichen Übernahmen in die Planzeich-nung und den Textteil sowie die Begründung übernommen wurden. Eine erneute Beteiligung ist nicht notwendig. Der Satzungsbeschluss kann auf dieser Grundlage gefasst werden.

Der Ortsrat befasst sich am 5. Juli mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zur Erstellung des Bebauungsplans sowie zur Vermessung des Bereiches liegen bei rd. 8.500 € und sind durch die bereitgestellten Mittel auf der Kostenstelle 12.20.01./2226.783010 finanziert.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden insgesamt 3.000.000 € für den Neubau der beiden Feuerwehrgerätehäuser im Löstertal und in Nunkirchen zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden im 1. Nachtrag 2021/2022 für die priorisierten Maßnahmen umgebucht.

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nunkirchen und die Planungen bzw. den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Löstertal müssen neue Haushaltsansätze geschaffen werden. Im Haushalt 2023 wurden keine Mittel bereitgestellt.

Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nunkirchen betragen gemäß der vorgelegten und durch den Rat verabschiedeten Planung rd. 3,0 Mio. Euro (Stand 2022).

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 10.07.2023 beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahme der in der Abwägungssynopse dargestellten Behandlung der Stellungnahmen.

TOP 5

Bebauungsplan "Nunkircher Bachtal Wasem - 1.Änderung" - Satzungsbeschluss

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen führen nicht zu einer wesentlichen, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung, sodass lediglich nachrichtlichen Übernahmen in die Planzeichnung und den Textteil sowie die Begründung übernommen wurden.

Eine erneute Beteiligung ist daher nicht notwendig und der Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB kann auf dieser Grundlage gefasst werden.

Der Ortsrat befasst sich am 5. Juli mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zur Erstellung des Bebauungsplans sowie zur Vermessung des Bereiches liegen bei rd. 8.500 € und sind durch die bereitgestellten Mittel auf der Kostenstelle 12.20.01./2226.783010 finanziert.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden insgesamt 3.000.000 € für den Neubau der beiden Feuerwehrgerätehäuser im Löstertal und in Nunkirchen zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden im 1. Nachtrag 2021/2022 für die priorisierten Maßnahmen umgebucht.

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nunkirchen und die Planungen bzw. den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Löstertal müssen neue Haushaltsansätze geschaffen werden. Im Haushalt 2023 wurden keine Mittel bereitgestellt.

Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nunkirchen betragen gemäß der vorgelegten und durch den Rat verabschiedeten Planung rd. 3,0 Mio. Euro (Stand 2022).

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 10.07.2023 einstimmig den Satzungsbeschluss Bebauungs-plan „Nunkirchen Bachtal Wasem - 1. Änderung“.

TOP 6

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Es werden keine Anregungen/Fragen vorgetragen.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister