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Stadt Wadern
Ausgabe 30/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 04.07.2024, 18:30 Uhr, Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

20:00 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Manfred Paulus

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Markus Krämer, Albert Lang, Christian Ritz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Peter Rohles

Ortsvorsteher: Konrad Schmidt, Christoph Kaub

Ortsvorsteherin: Patrizia Mötzel, ab TOP 12

Entschuldigt: Ingmar Freund, Eric Ongania, Karl-Heinz Seimetz, Volker Morbe

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Simone Schmitt-Koch, Wolfgang Birtel, Angela Engel, Elke Trampert, Benjamin Trampert, Stefan Barth, Thomas Bies

Außerdem anwesend: Maik Grundhöfer, Stadtwehrführer, zu TOP 12 und 13

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Antragstellung für die Einführung Energiemanagementsystem im Rahmen der Förderkulisse der Kommunalrichtlinie

3

Information über die Beteiligungen der Stadt Wadern zum 31.12.2021 und 31.12.2022

4

Beantragung der Investitionszuweisungen und ihre Verwendung gem. § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

5

Fortschreibung der Finanzplanung 2023-2028 für das Abwasserwerk der Stadt Wadern

6

Stellenübersicht des Abwasserwerkes der Stadt Wadern für die Wirtschaftsjahre 2024/2025

7

Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für das Abwasserwerk der Stadt Wadern

8

Fortschreibung der Finanzplanung 2023-2028 für den Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern

9

Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für den Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern

10

Satzung zur Benutzung der Stadtbibliothek Wadern

11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 21.06.2024 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 26 vom 27.06.2024 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Antragstellung für die Einführung Energiemanagementsystem im Rahmen der Förderkulisse der Kommunalrichtlinie

Am 20.10.2023 wurde das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Bundesrat beschlossen, welches erstmalig konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs festlegt. Aus diesem Bundesgesetz entsteht noch keine direkte Verpflichtung für Kommunen. Zukünftig müssen die Länder aber die Einsparziele dennoch zeitnah in Landesrecht umsetzen und die Kommunen in der Folge zu verschiedenen Maßnahmen verpflichten. Beim Treffen der Klimaschutzmanager am 16.05.2024 im Wirtschaftsministerium mit Beteiligung des Umweltministeriums wurde angekündigt, dass es dazu eine entsprechende saarländische Landesgesetzgebung geben wird. Die Frage, wer die Kosten (Messtechnik u. Personal) für die Umsetzung trägt, konnte noch nicht beantwortet werden.

Das Gesetz verpflichtet also neben Unternehmen insbesondere die öffentliche Hand, die mit ihren Liegenschaften einen großen Anteil am Energieverbrauch hat. Aus diesem Grund soll sie eine entsprechende Vorbildfunktion einnehmen. Die Länder werden verpflichtet, bis zum 31.12.2023 insgesamt mindestens 3 Terrawattstunden (TWh = 1 Milliarde Kilowattstunden) einzusparen. Das Saarland muss gemäß dem Länderverteilschlüssel (bezogen auf die Einwohnerzahl) aus Anlage 1 des Energieeffizienzgesetzes demnach 55 Gigawattstunden (GWh = 1 Million Kilowattstunden) Endenergieeinsparung im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 erzielen. Bei entsprechender Einführung eines saarländischen Landesgesetzes und der Annahme eines Verteilschlüssels, der auch bei den Kommunen auf der Einwohnerzahl beruht, bedeutet dies für Wadern eine jährliche Einsparverpflichtung von ca. 88 Megawattstunden pro Jahr (MWh/a = 1 Tausend Kilowattstunden). Verglichen mit dem Stromverbrauch eines zwei Personenhaushaltes, muss also in der Stadt Wadern der Stromverbrauch von ca. 30 Privathaushalten im Bereich der kommunalen Liegenschaften eingespart werden. Prozentual entsprechen 88 MWh allerdings nur ca. 1,63 von Hundert (oder ca. 108 MWh/a bei Anhebung auf 2 von Hundert pro Jahr, siehe nächster Abschnitt).

Alle öffentlichen Stellen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 1 GWh oder mehr werden zu einer jährlichen Einsparung von 2 Prozent bis zum Jahr 2045 verpflichtet. Der Wert orientiert sich an der Erwartung durch geringinvestive Effizienzmaßnahmen, Einsparungen in dieser Größenordnung erzielen zu können. Der Nachweis für die Einsparverpflichtung erfolgt für öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 Gigawattstunden bis zum 30.06.2026 über ein Energiemanagementsystem. Wenn der Verbrauch zwischen 1 und 3 Gigawattstunden liegt, kann ein vereinfachtes Energiemanagement eingeführt werden.

Allerdings werden Kommunen im Energieeffizienzgesetz nach der Begriffsdefinition nicht als öffen-tliche Stelle definiert. Im Paragraphen 6 des EnEfG werden die Verordnungsermächtigungen definiert. Darin werden in Abschnitt 8 die Kommunen explizit mit aufgeführt und zur Erhebung vom Gesamtendenergieverbrauch in Petajoule, dem Endenergieverbrauch gegliedert nach Sektoren und dem Endenergieverbrauch gegliedert nach Energieträgern verpflichtet. Inwiefern über die Landesgesetzgebung auch für Kommunen die Vorgaben zur Einführung eines Energiemanagementsystems gelten ist mangels Gesetzesentwurf noch nicht definiert. Die Stadt Wadern hat gemäß der letzten Erhebung aus dem Jahr 2021 einen Gesamtenergieverbrauch von ca. 5,4 GWh pro Jahr. Damit wird deutlich, dass in entscheidendem Maße von der Landesgesetzgebung abhängt, ob neben der obligatorischen Datenerhebung auch ein Energiemanagementsystem mit den daraus resultierenden Anforderungen zu führen ist.

Im Ergebnis des EnEfG des Bundes müssen die Energieverbräuche insbesondere der Liegenschaften bereits 2024 ermittelt werden, um die geforderten Daten (Gesamtendenergieverbrauch in Petajoule, dem Endenergieverbrauch gegliedert nach Sektoren und dem Endenergieverbrauch gegliedert nach Energieträgern) zur Verfügung stellen zu können.

Außerdem auch, um die geforderten Einsparungen nachweisen zu können, die voraussichtlich von den Ländern auf die Kommunen umgelegt werden. Die Endenergieeinsparungen, also die eingesparte Energiemenge, die durch Messung oder berechnungsbasierte Schätzung des Verbrauchs (siehe Anhang EnEfG) vor und nach der Umsetzung einer oder mehrerer Einzelmaßnahmen ermittelt wird. Dabei ist besonders zu beachten, dass durch Förderprogramme des Bundes erzielte Ein-sparungen, nur mit der Höhe des Eigenanteils eingehen. Dies bedeutet, dass bei einem Eigenanteil von bspw. 10 von Hundert, eben nur dieser Anteil der Stadt Wadern selbst zu geordnet wird.

Zur Nachweisführung ermitteln die Länder bis zum 01.11. eines jeden Jahres und erstmalig 2024 die Verbräuche der öffentlichen Stellen sowie Kommunen und geben diese an den Bund weiter. Die Datensammlung wird über eine einheitliche Energieverbrauchsregistervorlage vom Bund über das BAFA erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt die Einführung eines Energiemanagement-Systems inklusive digitaler Datenerfassung. In diesem Zusammenhang gibt es im Rahmen der Förderkulisse der Kommunalrichtlinie für eine solche Einführung die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen:

In diesem Zusammenhang gibt es im Rahmen der Förderkulisse der Kommunalrichtlinie für eine solche Einführung eines Energiemanagements die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

Bei Bewilligung würde die Förderquote 90 von Hundert betragen.

Die dazu benötigte Vorhabensbeschreibung samt ansetzbarer Kosten liegt der Vorlage bei. Die Ausgabenübersicht liefert eine Summe von ca. 113.000 €, wodurch sich ein Eigenanteil von ca. 11.300 € ergibt. Die Fördermöglichkeit entfällt, sobald das Saarland eine entsprechende Landesgesetzgebung zur Umsetzung des EnEfG einführt.

Der nächste Schritt wäre es einen Förderantrag zu stellen. Unter Vorbehalt der Förderzusage können erste Angebote, bspw. für die Anschaffung von Messtechnik, eingeholt werden.

Der benötigte Eigenanteil ist aktuell nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 finanziert und müsste in einem Nachtragshaushalt dargestellt werden.

Beschluss:

Auf der Grundlage der umfangreichen Erläuterungen beschließt der Stadtrat einstimmig, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und die Einführung eines Energiemanagement-Systems inklusive digitaler Datenerfassung.

TOP 3

Information über die Beteiligungen der Stadt Wadern zum 31.12.2021 und 31.12.2022

Nach § 115 (2) KSVG hat die Gemeinde zur Information des Stadtrates sowie der interessierten Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen:

a)

den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens,

b)

die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,

c)

in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, kann von der Darstellung nach c) abgesehen werden.

Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Die Stadt Wadern berichtet in der kommunalrechtlich vorgeschriebenen Form mit den vorliegenden Beteiligungsberichten 2021 und 2022 über ihre unmittelbaren und mittelbaren Be-teiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt die Beteiligungsberichte 2021 und 2022 der Stadt Wadern zur Kenntnis.

TOP 4

Beantragung der Investitionszuweisungen und ihre Verwendung gem. § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Gemäß § 11 SPaktG erhalten Gemeinden Investitionszuweisungen unter der Voraussetzung, dass sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im Beantragungsjahr beachten. Die Investitionszuweisungen können zurückgefordert werden. Die Mittel müssen bis 31. Juli des Jahres beantragt werden.

Die Gemeinden erhalten insgesamt ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2064 jährlich mindestens 20 Millionen €. Davon werden in den Jahren 2020-2024 jährlich 15 Millionen € auf alle Gemeinden verteilt. 5 Millionen € entfallen jährlich als besondere Investitionszuweisung auf Gemeinden, deren durchschnittlicher struktureller Liquiditätskredit je Einwohner vom 31. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2017 die Grenze von 500 € nicht überstiegen hat. Die Verteilung erfolgt nach einem jährlichen identischen Verteilungsschlüssel zu je 50 % nach Einwohnern und nach Umlage Grundlagen. Die Stadt Wadern erhält in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 242.693 €. Für das Jahr 2025 wird der Betrag neu ermittelt werden.

Die Übersicht zur Verteilung dieser Mittel ist in der Anlage beigefügt.

Weiterhin besagt § 13 SPaktG, dass die Zuweisungen nach § 11 zweckentsprechend verwendet werden müssen. Die Verwendung zur zusätzlichen Tilgung struktureller Liquiditätskredite ist zulässig.

Der Stadtrat der Stadt Wadern muss über die Mittelverwendung entsprechend entscheiden. Die Investitionszuwendungen nach § 11 SPaktG sind entweder als Auszahlungen für Investitionen oder zur Tilgung der Kassenkredite zu verwenden.

Bei den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 wurde die Verwendung der Investitionszuwendungen für Investitionsauszahlungen eingeplant.

Bei den Antragsunterlagen ist der Kommunalaufsichtsbehörde der Beschluss des Stadtrates über die Beantragung und über ihre Verwendung einzureichen.

Finanzielle Auswirkungen:

Erhalt von Investitionszuweisungen in zugeteilter Höhe.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt einstimmig die Beantragung der Investitionszuweisungen für die Jahre 2024/2025 und Verwendung für Investitionsauszahlungen

TOP 5

Fortschreibung der Finanzplanung 2023-2028 für das Abwasserwerk der Stadt Wadern

Die Finanzplanung für den Eigenbetrieb Abwasserwerk soll für den Planungszeitraum 2023 bis 2028 fortgeschrieben werden.

Eine Übersicht der geplanten Investitionen ist im Wirtschaftsplan 2024/2025 enthalten.

Beschluss:

Michael Dewald von der SPD-Fraktion gibt zu Bedenken, dass sich der neue Stadtrat mit dieser Thematik befassen muss, sobald der Jahresabschluss mit geprüften Zahlen vorliegt.

Das jährliche Defizit beim Abwasserwerk steigt stetig an, es müssen in deutlich steigender Tendenz Kredite aufgenommen werden.

Der Stadtrat beschließt gemäß der Vorlage einstimmig die Fortschreibung der Finanzplanung des Abwasserwerks der Stadt Wadern für die Jahre 2023–2028.

TOP 6

Stellenübersicht des Abwasserwerkes der Stadt Wadern für die Wirtschaftsjahre 2024/2025

Die Stellenübersicht des Abwasserwerks der Stadt Wadern ist dem Wirtschaftsplan zu entnehmen (letzte Seite).

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt einstimmig die Annahme der vorliegenden Stellenüber-sicht des Abwasserwerkes der Stadt Wadern für die Wirtschaftsjahre 2024/2025.

TOP 7

Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für das Abwasserwerk der Stadt Wadern

Zum 01.01.2024 wurde die im letzten Jahr beschlossene Übernahme der Abrechnung der Abwassergebühren durch die Verwaltung umgesetzt. Die Vorauszahlungen für die Abwassergebühren wurden erstmals im Abgabenbescheid 2024 zusammen mit den weiteren Abgaben der Stadt Wadern festgesetzt. Gleichzeitig wurden die neu ermittelten Flächen für die Niederschlagswassergebühr erstmals als Grundlage festgesetzt.

Durch die Neuaufnahme der Flächen wurde ein Flächenzuwachs von versiegelten, abflusswirksamen Flächen von rd. 27% ermittelt. Dieser Flächenzuwachs muss bei der nächsten Gebührenermittlung berücksichtigt werden. Eine vorläufige vereinfachte Gebührenermittlung auf Grundlage der Planzahlen 2024 hat ergeben, dass bei der Schmutzwassergebühr eine Erhöhung notwendig werden wird, bei der Niederschlagswassergebühr hingegen durch den Flächenzuwachs mit einer Gebührensenkung zu rechnen sein kann. Eine detaillierte Gebührenermittlung mit Unterstützung durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Daute ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Die letzte Gebührenanpassung der Abwassergebühren erfolgte im Jahr 2012.

Um die Abrechnung der Abwassergebühren durchführen zu können, wird das Abwasserwerk weiterhin mit der Stadtwerke Wadern GmbH zusammenarbeiten. Die SWW stellt die für die Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten zur Verfügung. Diese Dienstleistung soll in einem neuen Dienstleistungsvertrag geregelt werden. Um die Vergütung marktgerecht festzulegen, wurde eine Anfrage bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH gestellt, die in einer ersten Berechnung auf eine jährliche Pauschale von 40.000,00 € netto für die Bereitstellung der Daten als sachgerechte und angemessene Vergütung kommt. Dieser Wert wurde im Wirtschaftsplan 2024/2025 für die Planung angesetzt. Der Dienstleistungsvertrag wird zurzeit ausgearbeitet und in einer der nächsten Sitzungen zum Beschluss vorgelegt.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für das Abwasserwerk der Stadt Wadern sieht folgende Zahlen vor:

Für das Jahr 2024:

Erfolgsplan Erträge  —  4.402.800,00 €

Aufwendungen  —  4.469.200,00 €

Jahresverlust  —  -66.400,00 €

Vermögensplan Einnahmen  —  1.688.500,00 €

Ausgaben  —  1.688.500,00 €

Für das Jahr 2025:

Erfolgsplan Einnahmen  —  4.414.300,00 €

Aufwendungen  —  4.614.200,00 €

Verlust  —  -199.900,00 €

Vermögensplan Einnahmen  —  2.336.100,00 €

Ausgaben  —  2.336.100,00 €

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 467.500,00 € für 2024 und von 1.132.100,00 € für 2025 erforderlich.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes mit den dazu gehörigen Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Ohne Diskussion beschließt der Stadtrat der Stadt Wadern einstimmig die Annahme und Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für das Abwasserwerk der Stadt Wadern in der vorliegenden Form.

TOP 8

Fortschreibung der Finanzplanung 2023-2028 für den Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern

Die Finanzplanung für den Eigenbetrieb Friedhöfe soll für den Planungszeitraum 2023 bis 2028 fortgeschrieben werden.

Eine Übersicht der geplanten Investitionen ist im Wirtschaftsplan für 2024/2025 enthalten.

Beschluss:

Michael Dewald von der SPD-Fraktion merkt an, dass der Eigenbetrieb Friedhöfe mit einem massiv-en Defizit zu kämpfen hat. Zukünftig können die Dinge so nicht weiter laufen.

Im Jahr 2025 werden mehr als die Hälfte der Maßnahmen durch Kredite finanziert.

Der neue Stadtrat muss sich dieser Angelegenheit annehmen.

Auch Markus Wollscheid von der CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass der neue Stadtrat sich da-rum kümmern muss.

Dringende Maßnahmen müssen gemacht werden, alles muss auf den Prüfstand!

Die Frage muss beantwortet werden, was können wir uns leisten?

Der Stadtrat beschließt gemäß der Vorlage einstimmig die Fortschreibung der Finanzplanung 2023–2028 für den Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern.

TOP 9

Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für den Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern

Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2024-2025 wird trotz der Gebührenanpassung in 2023 mit einem Verlust von 189.400 € bzw. 193.100 € geplant. Mit der Anpassung der Bestattungsgebühren in 2023 um 10 % wurden die allgemeinen Kostensteigerungen ausgeglichen.

Bei der letzten Gebührenermittlung wurden alle Kosten, die über die Gebühren umgelegt werden können, betrachtet. Dazu gehören auch die Pflegekosten für die brachliegenden Friedhofsflächen, die sich aus er Historie der Friedhöfe ergeben haben. Es handelt sich dabei um nicht mehr genutzte Flächen, also abgeräumte Flächen sowie Vorratsflächen, die durch die Zunahme von Urnenbestattungen ebenfalls nicht mehr im ursprünglich geplanten Umfang gebraucht werden. Diese Flächen können auf Grund ihrer Lage innerhalb der Umfriedung der Friedhöfe kurzfristig keiner anderen Nutzung zugeführt werden. Daher fällt die Pflege dieser Flächen in den Bereich des Eigenbetriebs Friedhöfe. Um die Bürger bei den Bestattungsgebühren nicht mit diesen historisch gewachsenen Kosten zu belasten, hat der Arbeitskreis Friedhöfe bei der letzten Gebührenermittlung vorgeschlagen, die Pflegekosten für diese Flächen, die mit rd. 25 % ermittelt wurden, nicht auf die Gebühren umzulegen. Dieser Vorschlag wurde umgesetzt und beschlossen.

Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 je rd. 105.000,00 € nicht über Gebühren gedeckt sind. Zudem wurde die Verzinsung der Altforderungen in den letzten Jahren angepasst und für 2024/2025 wird nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer Herrn Daute mit einer Verzinsung von 1 % geplant. Damit ergeben sich für die Jahre 2024/2025 Zinseinnahmen von je 27.580,00 € anstelle von vorher rd. 70.000,00 €. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für die Ver-zinsung von Fremddarlehen, die für die Finanzierung der Investitionen aufgenommen werden mussten.

Daraus ergeben sich folgende Beträge, die zu den hohen geplanten Verlusten führen:

Nicht auf Gebühren umgelegte Kosten rd.  —  105.000,00 €

Weniger Zinseinnahmen rd.  —  42.000,00 €

Mehr Zinsaufwand Darlehen rd.  —  33.000,00 €

Verlust rd.  —  180.000,00 €

Die sich ergebenden Verluste müssen zum Teil von der Stadt ausgeglichen werden. Wie hoch der Ausgleich tatsächlich ist, ergibt sich beim jeweiligen Jahresabschluss. Außerdem werden bei dauerdefizitärem Betrieb des Eigenbetriebs Friedhöfe die zur Finanzierung der Investitionen benötigten Finanzmittel bei den Krediten der Stadt angerechnet.

Da sich die geplanten Verluste aus den vorgenannten Gründen ergeben, wird eine weitere Gebührenanpassung nicht empfohlen. Die Verwaltung schlägt vor, zusammen mit dem Arbeitskreis Friedhöfe in der zweiten Jahreshälfte mögliche Einsparungen beim Eigenbetrieb Friedhöfe zu erarbeiten.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024/2025 für den Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern sieht folgende Zahlen vor:

Für das Jahr 2024:

Erfolgsplan Erträge  —  553.900,00 €

Aufwendungen  —  742.800,00 €

Jahresverlust  —  -188.900,00 €

Vermögensplan Einnahmen  —  321.600,00 €

Ausgaben  —  321.600,00 €

Für das Jahr 2025:

Erfolgsplan Erträge  —  555.900,00 €

Aufwendungen  —  748.500,00 €

Jahresverlust  —  -192.600,00 €

Vermögensplan Einnahmen  —  414.100,00 €

Ausgaben  —  414.100,00 €

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 67.000,00 € für 2024 und 236.900,00 € für 2025 erforderlich.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes mit den dazugehörigen Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

Außerdem ist eine Erläuterung zum Investitionsplan beigefügt.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt einstimmig die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2024/2025.

TOP 10

Satzung zur Benutzung der Stadtbibliothek Wadern

Die Stadtbibliothek Wadern besteht seit mehr als 45 Jahren und ist ein fester Bestandteil des städtischen Bildungsangebots. Auch als Kulturort mit zahlreichen Veranstaltungen für Erwachsene und insbesondere für Kinder leistet sie einen wertvollen Beitrag.

Derzeit sind fast 22.000 Medien unterschiedlichster Art in der Bibliothek ausleihbar. Darunter neben Büchern und Zeitschriften auch DVDs, Hörspiele und vielfältige digitale Medien. Digitale Me-dien wie e-books, e-paper und e-audios befinden sich in der onleiheSaar (seit 2015) und sind dort per Download ausleihbar. Nicht vorrätige Leserwünsche können per Online-Fernleihe deutsch-landweit und zeitnah erfüllt werden. Mitglieder können zudem auf das Angebot des Video-on-Demand Dienstes „filmfriend“ zugreifen.

Die Stadtbibliothek Wadern ist Mitglied im Verein Saarland Bibliotheken, in dem mehrere öffentliche Bibliotheken im Saarland zusammenarbeiten und sich insbesondere über Fördermöglichkeit-en aber auch Neuerungen in der Bibliotheksverwaltung und der Digitalisierung austauschen.

Seit 1999 ist die Software Bibliotheca im Einsatz und seit 2013 gibt es einen Online-Katalog. In diesem Jahr erfolgte zudem ein notwendiges Update des Online-Katalogs zu „Open“, in dem die Benutzerverwaltung stattfindet und die Medien recherchiert werden können. Dies erforderte eine Überarbeitung einiger grundlegender Dokumente zur Benutzung der Dienste der Stadtbibliothek. So wurden die Satzung, die Gebührenordnung und das Anmeldeformular überarbeitet und eine Datenschutzerklärung ergänzt.

Für die Nutzung der Stadtbibliothek Wadern gelten derzeit folgende Dokumente, die online unter www.wadern.de/leben-wohnen/stadtbibliothek einsehbar sind:

  • Ausleih- und Benutzungsordnung (Stand 2000)
  • Gebührenordnung (Stand 2003)

In einer Neufassung wurden die Dokumente auf den aktuellen Stand gebracht und insbesondere an die neuen auszuleihenden Medienformate und digitalen Angebote angepasst.

Entwürfe der Dokumente im Anhang:

  • Satzung zur Ausleihe und Benutzung der Stadtbibliothek Wadern
  • Gebührenordnung Stadtbibliothek Wadern
  • Anmeldung zur Nutzung der Stadtbibliothek Wadern
  • Datenschutzerklärung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebühren für die Benutzer wurden nicht angepasst. Der Verwaltung entstehen keine gesonderten Kosten.

Beschluss:

Auf Grund der Erläuterungen beschließt der Stadtrat einstimmig die neue Satzung inkl. Ausleih- und Benutzungsordnung und Gebührenordnung.

TOP 11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Im Rahmen der Bürgerfragestunde fragt Markus Wollscheid als Ortsvorsteher des Stadtteiles Morscholz an – da er bereits von vielen Bürgern darauf angesprochen wurde –, ob im Rahmen des Glasfaserausbaues auch Straßenlampen neu gesetzt werden können.

Es sollten Synergieeffekte genutzt werden; die Thematik sollte in einer der nächsten Sitzungen besprochen werden.

Nichtöffentlicher Teil:

Manfred Paulus, Beigeordneter