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Stadt Wadern
Ausgabe 31/2022
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 14.07.2022, 18:30 Uhr, in der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

19:15 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Alina Maria Körner, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Gemmer, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Bernd Theobald, Pascal Weirich, Peter Rohles, Manfred Paulus

Entschuldigt: Dr. Daniel Hoffmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Wolfgang Maring, Volker Morbe

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Wolfgang Birtel, Angela Engel, Elke Simon, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2021/2022

3.

Fortschreibung des Investitionsprogramms 2022 bis 2025 und Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022

4.

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung des Abwasserwerks Wadern

5.

Sanierungsgebiet "Ortskern Bardenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Bardenbach: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

6.

Sanierungsgebiet "Ortskern Bardenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Bardenbach: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

7.

Sanierungsgebiet "Ortskern Büschfeld" in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

8.

Sanierungsgebiet "Ortskern Büschfeld" in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

9.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Dagstuhl" in der Stadt Wadern, Stadtteil Dagstuhl: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

10.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Dagstuhl" in der Stadt Wadern, Stadtteil Dagstuhl: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

11.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Krettnich" in der Stadt Wadern, Stadtteil Krettnich: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

12.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Krettnich" in der Stadt Wadern, Stadtteil Krettnich: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

13.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Lockweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

14.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Lockweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

15.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Buweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

16.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Buweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

17.

Sanierungsgebiet "Ortskern Kostenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

18.

Sanierungsgebiet "Ortskern Kostenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

19.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Oberlöstern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

20.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Oberlöstern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

21.

Sanierungsgebiet "Ortskern Rathen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

22.

Sanierungsgebiet "Ortskern Rathen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

23.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Morscholz" in der Stadt Wadern, Stadtteil Morscholz: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

24.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Morscholz" in der Stadt Wadern, Stadtteil Morscholz: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

25.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Noswendel" in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

26.

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Noswendel" in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

27.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Nunkirchen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

28.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Nunkirchen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

29.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Steinberg" in der Stadt Wadern, Stadtteil Steinberg: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

30.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Steinberg" in der Stadt Wadern, Stadtteil Steinberg: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

31.

Sanierungsgebiet "Alter Ortskern Wadern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

32.

Sanierungsgebiet "Alter Ortskern Wadern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

33.

Sanierungsgebiet "Ortskern Wadrill" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

34.

Sanierungsgebiet "Ortskern Wadrill" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

35.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Gehweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

36.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Gehweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

37.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Wedern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wedern: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

38.

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Wedern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wedern: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

39.

Bebauungsplan "Wohnpark Dichtersenke" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern - Aufstellungsbeschluss

40.

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 01.07.2022 eingeladen. Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 27/2022 vom 07.07.2022 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht. Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Bürgermeister Jochen Kuttler dem Ortsvorsteher von Morscholz Markus Wollscheid zu dem 2. Platz für den Stadtteil Morscholz im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und zu dem Sonderpreis „Nachhaltige Dorfentwicklung“.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt „Vergabe von Bauleistungen für die FSP 2: Klimaanpassungsmaßnahme an der Grundschule Wadrill“ im nichtöffentlichen Teil auf Grund der Dringlichkeit als N51 aufzunehmen.

TOP 2

Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2021/2022

Der Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2021/2022 ist als Anlage beigefügt. Die Erläuterungen, weitere Informationen und die Änderungen ergeben sich aus dem Stellenplan und den Anmerkungen.

Beschluss:

Auf Grund der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 13.07.2022 beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahme des Nachtrages zum Stellenplan 2021/2022 entsprechend der Vorlage.

TOP 3

Fortschreibung des Investitionsprogramms 2022 bis 2025 und Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurde am 11. März 2021 vom Stadtrat verabschiedet. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte am 20. Juli 2021, veröffentlicht wurde die Satzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 30/2021.

Gemäß § 87 KSVG sollen folgende Vorgänge im Nachtrag berücksichtigt werden:

-

bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen von erheblichem Umfang

-

Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen

-

Beamtinnen oder Beamte oder Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer angestellt, eingestellt, befördert oder in einer höheren Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält

Die wesentlichen Änderungen im vorliegenden Nachtragshaushalt sind durch die Veränderungen der Ansätze im Bereich Verkehrsüberwachung, verschiedenen Zuschussmaßnahmen, Anpassungen an die aktuellen Veränderungen, Personalkostenplanungen und die vorliegenden Bescheide sowie die aktuellen Entwicklungen aufgrund der Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen entstanden.

Bei den Erträgen im Ergebnishaushalt wurden die Anpassungen an vorliegende Bescheide bzw. aktuelle Zahlen mit Hochrechnungen eingearbeitet. Die größten Veränderungen resultieren aus der Verringerung bei den Einnahmen aus den Anteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die vorliegenden Planzahlen zum landesweiten Aufkommen wurden bei der Berechnung zugrunde gelegt. Größere Mindereinnahmen resultieren aus dem Rückgang der Fallzahlen der Verkehrsüberwachung. Der Ansatz wurde anhand dem Ist-Aufkommen des ersten Halbjahres 2022 unter Berücksichtigung der aktuellen Situation hochgerechnet. Des Weiteren wurden die Ansätze der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreisumlage an die aktuellen Bescheide angepasst.

Im Bereich der Personalkosten konnte durch eine detaillierte Hochrechnung für das Jahr 2022 eine größere Reduzierung eingeplant werden, die als Pauschale aufgeführt ist (Ansatz alt 2022: 8,998 Mio. €, Ansatz neu 2022: 8,468 Mio. €). Hinzu kommen Mehrkosten aus der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst ab 1. Juli 2022. Ebenfalls mussten Ansätze für Arbeitsschutzmaßnahmen und für die Erweiterung von Räumen berücksichtigt werden. Die Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Hilfen für Asylbewerber, insbesondere durch die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge wurden ebenfalls an die aktuelle Entwicklung angepasst. Außerdem wurden verschiedene Anpassungen an die Auftragssummen vorgenommen, beispielsweise bei Reinigungen, Versicherungen (Erhöhung aufgrund von Schadensfällen der letzten fünf Jahre) sowie Unterhaltungsmaßnahmen, die überwiegend über Zuschüsse mitfinanziert werden konnten. Besonders erwähnenswert sind auch die Ansätze aufgrund der Festlegung über die Senkung des Klassenteilers in den Grundschulen. Hier müssen zunächst in Lockweiler für das Schuljahr 2022/2023 zusätzlich drei neue Klassenräume geschaffen werden (insgesamt ca. 190.000 €).

Auch für das Haushaltsjahr 2022 sind die Regelungen des Gesetzes über den Saarlandpakt vom 30. Oktober 2019 einzuhalten, was es zunehmend schwieriger macht einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Obwohl das Land einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Altschuldenprobleme der Kommunen geleistet hat, müssen die Kommunen darüber hinaus für die verbleibenden Altschulden jährlich eine Mindesttilgung erwirtschaften. Diese beträgt für Wadern in 2022 rund 204.000 € und steigt weiterhin jährlich an. Diese Tilgung ist zusätzlich zu erwirtschaften. So soll sichergestellt werden, dass die Kommunen nach dem Vorbild des Landes die Altschulden bis zum Ende der Laufzeit des Saarlandpaktes (2064) theoretisch tilgen könnten. Weiterhin müssen die saarländischen Kommunen nach wie vor ihr strukturelles zahlungsbezogenes Ausgangsdefizit bis 2024 auf 0 € verringern. Diese Vorgabe basiert auf dem Konsolidierungserlass aus dem Jahr 2015 und wurde in das Saarlandpakt-Gesetz einbezogen. Für jede einzelne Kommune sind bis 2023 Defizitobergrenzen festgelegt, welche in den einzelnen Haushaltsjahren nicht überschritten werden dürfen. Bei der Berechnung der Defizitobergrenzen werden bei bestimmten Einzahlungen (Grundsteuer B, Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, Schlüsselzuweisungen, Ersatzleistungen Gewerbesteuer und Ersatzleistungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) und bei festgelegten Auszahlungen, wie Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage bzw. Gewerbesteuerumlage, nicht die aktuellen Ansätze, sondern die vom Land berechnete Normalentwicklung (Durchschnitt der letzten vier Jahre) zugrunde gelegt. Für 2022 wird das zahlungsbezogene Defizit durch die Annahme der Normalentwicklung um rund 1.076.000 € entlastet. Zusätzlich hat der Überschuss aus 2020 in Höhe von 337.506,08 € das strukturelle Ergebnis positiv beeinflusst. In 2022 ergibt sich somit in der Planung ein strukturelles zahlungsbezogenes Defizit in Höhe von rund 343.986,90 €. Damit hat die Stadt Wadern die vorgegebene Defizitobergrenze im Nachtrag 2022 eingehalten.

Ab 2024 ist der Haushalt dann strukturell zahlungsbezogen auszugleichen, d.h. strukturelle zahlungsbezogene Defizite sind nicht mehr zulässig.

Im Rahmen des Saarlandpaktes wurden die verbleibenden Mittel der Jahre 2020 bis 2022 aus dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) auf alle Kommunen verteilt. Während diese Hilfen in der Vergangenheit ausschließlich zur zusätzlichen Kredittilgung zu verwenden waren, dürfen sie jetzt zur Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen größeren Umfangs und für Investitionen sowie alternativ zur Schuldentilgung verwendet werden. Im vorliegenden Nachtrag werden KELF-Mittel in Höhe von 64.700 € für Investitionen verwendet.

Die einzelnen Werte sind den beigefügten Berechnungsblättern zu entnehmen.

Bei den Investitionen im Finanzhaushalt wurden besonders Zuschussmaßnahmen berücksichtigt, deren Durchführungszeitraum begrenzt sind. Hierzu liegen Förderbescheide vor, die Fristen zur Abwicklung der Maßnahmen beinhalten. Um keine Zuschüsse zu gefährden wurden diese Maßnahmen bevorzugt im Nachtrag berücksichtigt, insbesondere die Klimaanpassungs-maßnahmen in den Schulen und Kindertagesstätten, die Sanierung des Dora-Rau-Bads sowie die Errichtung des Mehrgenerationenhauses in Überlosheim. Außerdem wurden die Zuschüsse für die Kunstrasenplätze in Wadern und Bardenbach gemäß Zuwendungsbescheid im Nachtrag abgebildet. Darüber hinaus wurden weitere notwendige Maßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten ergänzt. Alle Maßnahmen, die in 2022 nicht berücksichtigt werden, wurden auf eine Erinnerungsliste für 2023 übertragen.

Die Ortsräte wurden um ihre Stellungnahmen gebeten.

Bürgermeister Jochen Kuttler führt aus:

"An sich ist ein Nachtragshaushalt ja keine große Sache. Es wird angepasst, es wird korrigiert - auch und gerade um Projekte, die angestoßen wurden, vorantreiben zu können. In diesem Jahr ist das etwas anders.

Der Stadtrat hat schon in der vergangenen Sitzung Prioritäten gesetzt und damit einen Weg vorgegeben, der eine Gratwanderung zwischen Vorsicht und Weitsicht darstellt. Niemand von uns kann ob der aktuellen weltpolitischen Lage absehen, wo die Reise hingeht. Weder politisch und wirtschaftlich.

Der Nachtragshaushalt lässt inhaltlich die Energiepreisentwicklung außen vor. Das schlicht und ergreifend deshalb, weil niemand ob der der aktuellen Entwicklung absehen kann, wie sich die Energiepreise entwickeln werden. Mit der Entwicklung der Kosten für Energie gehen unabsehbarer Risiken einher, sowohl was die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands als auch was die Frage der Arbeitsmarktstruktur angeht. Es gibt aktuell so viele Fragezeichen, dass eine Haushaltsaufstellung per se quasi nur noch eine Rahmenstellung ist. Diesen Rahmen dann mit Leben zu füllen, ist unsere Aufgabe, der wir natürlich auch in schwierigen Zeiten nachkommen wollen und werden.

Mein Dank gilt sowohl der Finanzchefin der Stadt Wadern als auch ihrer Abteilung.

Er gilt aber auch ganz besonders all denjenigen, die sich in die Diskussion mit einbringen und somit auch in wirklich herausfordernden Zeiten bereit sind, Verantwortung zu tragen."

Michael Dewald, Vorsitzender der SPD-Fraktion, ergänzt aus Sicht der SPD-Fraktion die Erläuterungen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

das Anliegen der Mehrheitsfraktionen war es immer, frühzeitig Transparenz für den Nachtragshaushalt und die weitere Haushaltsplanung zu schaffen. Das ist uns, den Fraktionen von SPD, ProHochwald und Manfred Paulus von der Freien Wählergemeinschaft dadurch gelungen, dass wir in der Sitzung des Stadtrates vom 12. Mai 2022 unter dem Tagesordnungspunkt „Aussprache zur Beschleunigung kommunaler Investitionen“ klare Prioritäten gesetzt haben und somit die Marschrichtung für den Nachtragshaushalt vorgegeben haben.

Unser Anliegen war es dabei immer, dass sich alle Fraktionen frühzeitig mit den Vorschlägen auseinandersetzen konnten, dass die Ortsräte bei ihren Beratungen die vorhandenen Spielräume kennen und dass die Stadtverwaltung sich auf die Maßnahmen konzentrieren kann, denen Priorität eingeräumt wurde und damit die vorhandenen Personal-Ressourcen optimal eingesetzt werden können.

Mit dieser Vorgehensweise haben wir Effizienz in die Abarbeitung der beschlossenen Projekte gebracht und so die Basis dafür geschaffen, dass sie möglichst rasch umgesetzt werden können. Dabei gilt es natürlich auch nicht aus dem Blick zu verlieren, dass das konsequente und zeitnahe Setzen der richtigen Prioritäten die optimale Ausnutzung der Fördermöglichkeiten ermöglicht.

Schauen wir auf den Inhalt des Nachtragshaushaltes.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass dieser auf Kante genäht ist. Nur weil die Personalkosten deutlich geringer ausfallen als im Plan und das Haushaltsjahr 2020 mit einem „Überschuss“ von 373.000 Euro endet, können wir die Vorgaben des Saarlandpaktes für den Haushalt erfüllen. Schon jetzt ist klar, dass diese Sondereffekte 2023 nicht zur Verfügung stehen werden. Stattdessen erwarten uns nochmals gestiegene Konsolidierungsanforderungen aus dem Saarlandpakt. Die Energiepreisexplosion, die wir gerade er- und durchleben, ist genauso brisant wie es die Kostensteigerungen bei Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind. Kurzum: Es ist offensichtlich, dass die Spielräume im nächsten Jahr minimal sein werden.

Wir haben schon in der oben angesprochenen Aussprache zur Beschleunigung von kommunalen Investitionen klar Position bezogen: Wir können keine neuen Maßnahmen von wesentlichem Umfang angehen, sondern müssen das, was angestoßen wurde abarbeiten, bevor Neues in Aussicht gestellt wird. Das ist nicht bequem, aber ehrlich und schafft den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber die Transparenz, die wichtig ist, um die komplizierten politischen Prozesse, die hinter kommunalpolitischen Entscheidungen stehen, zu verstehen.

Der heute zu verabschiedende Nachtragshaushalt ist für mich auch Anlass, Bilanz zu ziehen.

Die Stadtratsmehrheit und der Bürgermeister samt seiner Verwaltung haben viel geleistet.

Nehmen wir die Investitionen in unsere Grundschulen: der Einbau von RLT-Anlagen, die Erarbeitung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten, die Umsetzung des Digitalisierungspaktes, der Bau des neuen FGTS-Gebäudes in Nunkirchen, die Planung der FGTS Lockweiler… Wir reden nicht nur darüber, dass Bildung Vorrang hat. Wir zeigen am praktischen Handeln, dass dem so ist.

Das gilt auch für die Straßenbaumaßnahmen: die Sanierung der Ortsdurchfahrt Wedern in Richtung Fahrwald, der Landstraße von Lockweiler nach Altland, der Straßenzüge Brodbüsch in Steinberg bzw. Herrenland in Büschfeld - wir tun, was getan werden kann und sorgen trotz schwierigster wirtschaftlicher Zeiten für ordentliche Straßen in der Stadt Wadern. Auf unseren Straßen fahren indes nicht nur Privat-PKW, sondern auch Busse. Wir lassen keinen Zweifel daran, dass die Stärkung des ÖPNV für uns eine tragende Säule der Verkehrswende ist. Die hier bisher getätigten Investitionen sind gut und richtig, weitere werden folgen.

Auch städtebaulich geht es in unserer Stadt voran: Ein schönes Beispiel hierfür ist der Montmorillon-Platz. Mit viel Einsatz konnte - trotz einer sehr komplexen Situation - eine sehr gute Lösung umgesetzt werden. Der neu gestalten Platz ist ein Aushängeschild für die Stadt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben Großprojekte zu meistern. Und wir nehmen diese Herausforderungen an. In den Sitzungen der Ausschüsse in dieser Woche wurde deutlich, dass wir auch beim Thema Feuerwehrgerätehäuser und Kindergartenneubau vorankommen. Natürlich zeigen die intensiv diskutierten Zwischenstandsberichte, dass wir noch sehr viel Arbeit bei beiden Themenkomplexen vor uns haben und dass bis zur Realisierung noch einige Probleme aus dem Weg geräumt werden müssen. Uns war immer klar, und das haben wir auch so dargestellt, dass zwischen dem Grundsatzbeschluss, diese Projekte realisieren zu wollen und der jeweiligen Grundsteinlegung allen Beteiligten noch viel Mühe, viel Engagement abverlangt werden würde. Und letztendlich, dass wir bis zur Realisierung der Projekte noch Zeit benötigen werden. Die ersten Etappenziele sind allerdings erreicht. Uns allen ist klar, dass bis zur Umsetzung der ebenso anspruchsvollen wie komplexen Projekte noch ein langer und teilweise auch steiniger Weg vor uns liegt. Diese werden keine Selbstläufer. Auch das gehört zur Wahrheit, gehört zur Offenheit, gehört zur Transparenz, der wir uns verschrieben haben, dazu.

Kollege Bernd Theobald und ich haben es bereits in der letzten Sitzung betont, dennoch wollen wir auch heute nochmals klarstellen: an unseren ambitionierten Neubau- und Sanierungsplänen im Bereich der Kindergärten, der Feuerwehrgerätehäuser und städtischen Gebäude halten wir ohne Wenn und Aber fest und treiben diese Projekte weiter voran. Keine in Planung befindliche Maßnahme wird gestrichen. Wir sorgen mit unserer Politik lediglich für eine realistische und sinnvolle Zeitplanung.

Entsprechend der zeitlichen Limitierung der Zuwendungsbescheide für die geplanten Investitionsmaßnahmen mussten und haben wir klare Prioritäten gesetzt. Die mühsam erarbeiteten Zuschüsse dürfen nämlich auf keinen Fall gefährdet werden.

Die drei Maßnahmen:

Sanierung Dora-Rau-Bad

Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen der Stadt Wadern“

und der Errichtung des Mehrgenerationenhauses in Überlosheim

werden mit absoluter Priorität bearbeitet.

So ist es im Nachtragshaushalt abgebildet. Und so ist es auch richtig.

Damit wir im nächsten Jahr bis zur Haushaltsgenehmigung nicht in Verzug kommen, haben wir mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen bereits die erforderlichen Weichen gestellt.

Auch die Straßeninstandsetzungen werden wir weiter vorantreiben. Für die noch ausstehenden Maßnahmen stehen die Mittel im Nachtrag bereit, die Ausschreibungen können also auf den Weg gebracht werden.

Die in der letzten Sitzung von SPD, Pro Hochwald und Manfred Paulus vorgestellten Pläne und Impulse wurden von der Kämmerei in hervorragender Weise umgesetzt. Hierfür möchte ich Elke Simon herzlich danken.

Die Mehrheitsfraktionen stellen sich gemeinsam mit dem Bürgermeister und der gesamten Verwaltung in einer schwierigen Zeit ihrer Verantwortung. Mit einem klaren Blick für das Machbare werden die notwendigen Investitionen von uns getätigt und wir bringen die Stadt Wadern so Schritt für Schritt voran.

In einem schwierigen Umfeld beschleunigen wir die anstehenden städtischen Investitionen, soweit es möglich und mit Blick auf die aktuelle Personalsituation vertretbar ist.

Eine Grundlage hierfür bildet der heute zu beschließende Nachtragshaushalt. Ich bitte daher um Zustimmung für den vorliegenden Entwurf.“

Bernd Theobald, Vorsitzender der Fraktion ProHochwald:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

sehr geehrte Damen und Herren,

Michael Dewald hat bereits die wesentlichen Elemente Nachtragshaushalts aufgeführt, ich erspare mir an dieser Stelle eine Wiederholung.

Wir leben in schwierigen Zeiten. Vor allen Dingen leben wir in Zeiten, in denen nicht absehbar ist, was morgen ist und schon gar nicht, was übermorgen ist. Unser Nachtragshaushalt basiert auf dem Hier und Jetzt. Niemand von uns weiß, wie sich die Lage in der Ukraine entwickelt. Niemand von uns weiß, wo die Reise in Sachen Energie allgemein und Gas im Besonderen hingeht. Davon wiederum hängt ab, wie sich die Wirtschaft in unserem Land entwickelt bzw. entwickeln kann, wenn sie denn die Rohstoffe erhält, die sie braucht, um zu produzieren.

Wir bekommen aktuell vor Augen geführt, wie abhängig wir von der weltweiten Entwicklung sind. Die Globalisierung hat auch viele Schattenseiten. Das wird uns allen aktuell schmerzlich bewusst.

Das, was in der großen Welt passiert, hat ganz konkret Auswirkungen auf unsere kleine Welt in Wadern. Das sieht man an unserem Nachtragshaushalt, der sich ganz bewusst auf einzelne Projekte fokussiert und deren Ausfinanzierung im Blick hat. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir die anderen Projekte, die uns am Herzen liegen, fallenlassen - was ja in anderen Kommunen im Land durchaus passiert.

Ganz im Gegenteil: Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Liste erstellt, die die Projekte, die wir jetzt zeitlich etwas nach hinten schieben mussten, enthält. Vom Kindergarten-Neubau in Noswendel über neue Feuerwehrgerätehäuser in Nukirchen und Löstertal bis zur neuen FGTS in Lockweiler - wir bleiben an all diesen Projekten dran, bereiten sie weiter intensiv vor. Und wir werden einen Weg finden sie zu realisieren. All das in einem neuen Haushalt unterzubringen, wird 2023 bzw. auch in den folgenden Jahren unser Auftrag sein, der in diesen schwierigen Zeiten gleichzeitig auch eine Herausforderung ist.

Unseren aller herzlichster Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die an der Ausarbeitung des Nachtragshaushaltsentwurfes mitgearbeitet haben. Ein ganz besonderer Dank gilt Elke Simon: Sie hat es mit enorm viel Fleiß und Sachkunde geschafft, die Zielsetzungen der Fraktionen von ProHochwald, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Manfred Paulus von den Freien Wählern umzusetzen und letztendlich den heutigen Entwurf federführend aufzustellen, der, da bin ich mir absolut sicher, auch der kritischen Begutachtung durch die Kommunalaufsicht standhält.

Elke, dafür ein besonderes Dankeschön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts setzen wir ein Zeichen in Richtung Konsolidierung. Wir haben aber gleichzeitig auch die Zukunftsaufgaben, die diese Stadt in den nächsten Jahren zu bewältigen hat, klar im Blick. Insofern würde ich mich freuen, wenn der heute Nachtragshaushalt eine breite Zustimmung in diesem Rat fände.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit“

Markus Wollscheid, Vorsitzender der CDU-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen,

sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Verwaltung hat den Entwurf des Nachtragshaushaltes vorgelegt. Sehr wichtig ist die Einhaltung der Defizitobergrenze im Nachtrag.

Wir bedanken uns für die ausführlichen Erläuterungen und die Beteiligung der Ortsräte zu diesem Nachtragshaushalt.

Die Zuschussmaßnahmen, welche auf einen Durchführungszeitraum begrenzt sind müssen primär umgesetzt werden, um Fördermittel nicht zu verlieren. Insbesondere die Klimaanpassungsmaßnahmen an den Schulen und KITAs, wie die Sanierung des Hallenbades und das MGH in Überlosheim sind durch die Zuschussfristen zeitlich begrenzt in ihrer Umsetzung. Besonders die Anlagen in den Schulen und KITAs wurden uns von besorgten Eltern zu Herzen gelegt. Diese Umsetzung erfordert einen hohen Bearbeitungszeitaufwand für die Abwicklung der Zuschüsse.

Wir sehen auch die Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden wie Schulen und KITAs als wichtigen Beitrag in der Energiekrise, dies haben wir in unserem Antrag bereits ausführlich erläutert.

Für unsere Kinder ist der Schwimmunterricht besonders wichtig. Die Sanierung des Dora-Rau-Bades bedeutet für die Stadt Wadern einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Leider machen uns die stark ansteigenden Energiepreise große Sorgen.

Das Thema Windkraft beschäftigt den Stadtrat seit vielen Jahren. Durch Beschlüsse der jetzigen Bundesregierung wird sich hier einige Voraussetzungen ändern.

Die CDU Fraktion ist sich durchaus bewusst, dass auch wir zur Energiewende beitragen müssen.

Der Neubau der KITAs in Noswendel und Morscholz wurde gemeinsam beschlossen, die beiden Maßnahmen werden dringend benötigt, um den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergarten-Krippenplatz zu erfüllen.

Die Investitionen auch für unsere Schulen unterstützen wir ausdrücklich.

Ebenso sind für uns die Feuerwehren eine Herzensangelegenheit. Die freiwilligen Dienste „Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr“ werden von der CDU-Fraktion unterstützt und die hervorragenden Leistungen zum Schutz der Allgemeinheit besonders gewürdigt.

In vielen Sitzungen des Arbeitskreises und im Stadtrat wurde der Neubau der Gerätehäuser Nunkirchen und Löstertal beschlossen. An diesen Beschluss werden wir weiterhin festhalten.

Bei der Erinnerungsliste für 2023 sind weitere wichtige Projekte gemeldet, die wir auch umsetzen möchten. Die Sanierung der Löstertalhalle ist enorm wichtig für das kulturelle Leben auf de „Bach“. Die Vereine können keine Einnahmen durch Festivitäten suggerieren, teure Zelte müssen z. Bsp. für ein Oktoberfest aufgestellt werden, um dies überhaupt durchführen zu können.

Unsere zuletzt gestellten Anträge stellen keine utopischen Wunschlisten dar, sondern gehen auf viele Anregungen aus der Bevölkerung zurück. Ein Tourismuskonzept Noswendeler See mit Campingplatz und Stellplätzen für Wohnmobile, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden, Hochwasserschutzkonzept gehören für uns zu machbaren Projekten.

Die Unterhaltung unserer Straßen und Brücken, der städtischen Gebäude sind Herkulesaufgaben für die nächsten Jahre, die Bürger/innen haben jedoch auch einen Anspruch darauf, dass wir mit Steuermitteln sorgsam umgehen. Die Sanierungen müssen wie im Haushalt festgelegt in einem Paket ausgeschrieben und durchgeführt werden.

Bei den Einstellungen für die Stadtverwaltung wird oft eine Eingruppierung über den Städte- und Gemeindeverband angefragt.

Wir halten eine Organisationsuntersuchung für die Verwaltung der Stadt Wadern als zukunftsweisend. Denn damit liegt uns ein langfristiges Personalentwicklungskonzept vor.

Wir als CDU-Fraktion stehen für den Dialog mit unserer Bevölkerung unserer Stadt Wadern jederzeit bereit.

Abschließend danken wir der Verwaltung für die gute Vorlage sowie für die Unterstützung bei Zuschussmaßnahmen in unseren Dörfern.

Wir stimmen dem vorgelegten Entwurf als CDU-Fraktion zu.“

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich Peter Rohles den Argumenten und Erläuterungen der Vorredner an und ergänzt, dass die Stadt Wadern auch die Klimaproblematik im Auge behalten muss.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auch in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 13.07.2022 behandelt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig das Investitionsprogramm 2020 bis 2023 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022

TOP 4

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung des Abwasserwerks Wadern

Grundsätzlich können sich Abgabenberechtigte bei der Abgabenerhebung unter bestimmten Voraussetzungen externer Hilfe bedienen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 3 KAG für das Saarland. Das Abwasserwerk Wadern bedient sich hier der Stadtwerke Wadern GmbH als Geschäftsbesorger. Die von der Stadtwerke Wadern GmbH auszuführenden Tätigkeiten im Rahmen der Abrechnung der Abgaben für das Abwasserwerk Wadern sind in § 12 der Entgelt- und Gebührensatzung des Abwasserwerks Wadern festgelegt.

Zum 01.01.2022 wurde bei der Stadtwerke Wadern GmbH eine neue Abrechnungssoftware im Bereich Wasser/Abwasser eingeführt. Dabei wurden auch die Abrechnungsmodalitäten geändert, die Abrechnung der Abgaben für das Abwasserwerk erfolgen seitdem in einem separaten Bescheid, außerdem werden die Abgaben seit 01.01.2022 auf einem stadteigenen Konto vereinnahmt und nicht mehr in Abschlägen ausgezahlt.

Diese Änderungen machen auch eine Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung notwendig.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Text des § 12 Absatz 2 der Satzung der Stadt Wadern über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10. Mai 2001, Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung, rückwirkend zum 01.01.2022 wie folgt zu ändern:

Text alt:

„Die Grund-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr sowie die Kleineinleiterabgaben nach § 4a, 5, 6 und 11 der Abgabensatzung werden zusammen mit den Wassergebühren und den Energiekosten für Strom und Erdgas in einem gemeinsamen Bescheid bzw. gemeinsamer Rechnung durch die Stadtwerke Wadern GmbH festgesetzt.

Für das laufende Jahr werden monatlich Abschlagsraten erhoben. Als Bemessungsgrundlage dient die Grundgebühr und die nach dem Frischwasserverbrauch berechnete Abwassermenge sowie die festgesetzte Niederschlagswassergebühr des Vorjahres.

Fälligkeitstermin der Abgaben ist der 1. eines Monats. Neben der monatlichen Regelfälligkeit kann auf Wunsch der Anschlussnehmer ein zweimonatlicher Abschlagsrhythmus bzw. eine Einmalfälligkeit zum 01.07. eines jeden Jahres vereinbart werden.“

Text neu:

„Das Abwasserwerk der Stadt Wadern beauftragt die Stadtwerke Wadern GmbH, die Grundgebühr, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, Verwaltungsgebühren sowie die Kleineinleiterabgaben nach § 4a, 5, 6 und 11 dieser Abgabensatzung zu berechnen, die Gebührenbescheide auszufertigen und zu versenden, die Gebühren entgegenzunehmen und an die Stadt abzuführen bzw. die auf einem stadteigenen Konto eingegangenen Gebühren zu verwalten, Nachweise darüber für die Stadt zu führen sowie die erforderlichen Daten zu verarbeiten und die verarbeiteten Daten der Stadt mitzuteilen. Die Stadtwerke Wadern GmbH darf sich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für diese Arbeiten ebenfalls Dritter bedienen. Für das laufende Jahr werden monatlich Abschlagsraten erhoben. Als Bemessungsgrundlage dient die Grundgebühr und die nach dem Frischwasserverbrauch berechnete Abwassermenge sowie die festgesetzten Niederschlagswassergebühren des Vorjahres.

Fälligkeitstermin der Abgaben ist der 1. eines Monats. Neben der monatlichen Regelfälligkeit kann auf Wunsch der Anschlussnehmer ein zweimonatlicher Abschlagsrhythmus bzw. eine Einmalfälligkeit zum 01.07. eines jeden Jahres vereinbart werden.“

Ein Entwurf der geänderten Satzung ist als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung des Abwasserwerks rückwirkend zum 01.01.2022 gemäß der Verwaltungsvorlage.

TOP 5

Sanierungsgebiet "Ortskern Bardenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Bardenbach: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Bardenbach“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Bardenbach hat am 17.03.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 6

Sanierungsgebiet "Ortskern Bardenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Bardenbach: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Bardenbach“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Bardenbach“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Bardenbach, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Bardenbach hat am 17.03.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Bardenbach“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Bardenbach.

TOP 7

Sanierungsgebiet "Ortskern Büschfeld" in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Büschfeld“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Büschfeld hat am 29.03.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 8

Sanierungsgebiet "Ortskern Büschfeld" in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Büschfeld“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Büschfeld“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Büschfeld hat am 29.03.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Büschfeld“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld.

TOP 9

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Dagstuhl" in der Stadt Wadern, Stadtteil Dagstuhl: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Dagstuhl hat am 04.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 10

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Dagstuhl" in der Stadt Wadern, Stadtteil Dagstuhl: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Dagstuhl, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Dagstuhl hat am 04.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Dagstuhl.

TOP 11

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Krettnich" in der Stadt Wadern, Stadtteil Krettnich: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Krettnich“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Krettnich hat am 06.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 12

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Krettnich" in der Stadt Wadern, Stadtteil Krettnich: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Krettnich“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Krettnich“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Krettnich, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Krettnich hat am 06.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Krettnich“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Krettnich.

TOP 13

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Lockweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Lockweiler“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Lockweiler hat am 25.04.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 14

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Lockweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Lockweiler“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Lockweiler“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Lockweiler hat am 25.04.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Lockweiler“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler.

TOP 15

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Buweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Buweiler“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen eingegangenen Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 24.03.2022 die Anpassung des Untersuchungsgebietes „Ortsdurchfahrt Buweiler“ beschlossen. Die angepassten Unterlagen zu den vorbereitenden Untersuchungen mit Rahmenplan und den Zielen und Zwecken der Sanierung und Gründe für die Wahl des Sanierungsverfahrens wurden daher im Rathaus der Stadt Wadern vom 06.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 erneut öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB). Daneben wurden insgesamt 47 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange analog § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. In der Zeit vom 06.05.2022 bis 07.06.2022 konnten die Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB zur geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes erneut Stellung nehmen. Im Anschreiben vom 28.04.2022 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass die jeweiligen Belange nicht betroffen sind.

Zur vorliegenden Planung haben sich Träger öffentlicher Belange geäußert. Die Betroffenen haben keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft.

Der Ortsrat berät am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Stadtratssitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß

§ 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 16

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Buweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Buweiler“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Buweiler“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 24.06.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat berät in seiner Sitzung am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Stadtratssitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Buweiler“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal.

TOP 17

Sanierungsgebiet "Ortskern Kostenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Kostenbach“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Löstertal wird sich am 07.07.2022 mit der Thematik befassen.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 18

Sanierungsgebiet "Ortskern Kostenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet "Ortskern Kostenbach" die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Kostenbach" in der Stadt Wadern, Stadtteil Kostenbach, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Löstertal berät in seiner Sitzung am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Kostenbach“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Kostenbach.

TOP 19

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Oberlöstern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Oberlöstern“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Das Untersuchungsgebiet wurde um die Anwesen Hubertusstraße 3, 5, 6, 7, 8, 10, 12 ergänzt. Die entsprechenden Eigentümer wurden mit Schreiben vom 09.02.2022 mit der Bitte bis zum 11.03.2022 eventuelle Einwendungen einzureichen, angeschrieben. Es sind keine Einwendungen von den betroffenen Eigentümern eingegangen.

Der Ortsrat berät am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 20

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Oberlöstern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Oberlöstern“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Oberlöstern“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 31.03.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat berät in seiner Sitzung am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Stadtratssitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Oberlöstern“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal.

TOP 21

Sanierungsgebiet "Ortskern Rathen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Rathen“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Löstertal berät am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 22

Sanierungsgebiet "Ortskern Rathen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Rathen“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Rathen“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Rathen, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Löstertal berät in seiner Sitzung am 07.07.2022 über die Thematik.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Rathen“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Rathen.

TOP 23

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Morscholz" in der Stadt Wadern, Stadtteil Morscholz: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Morscholz“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Morscholz hat am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis

TOP 24

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Morscholz" in der Stadt Wadern, Stadtteil Morscholz: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Morscholz“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.12.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Morscholz“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Morscholz, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Morscholz hat am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Morscholz“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Morscholz.

TOP 25

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Noswendel" in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Noswendel“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehörte auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Noswendel hat am 26.04.2022 über die Thematik beraten und der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 26

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Noswendel" in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortsdurchfahrt Noswendel“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Noswendel.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Noswendel“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Noswendel hat am 26.04.2022 über die Thematik beraten und der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsdurchfahrt Noswendel“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel.

TOP 27

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Nunkirchen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Nunkirchen“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Das Untersuchungsgebiet wurde im südwestlichen Bereich um die Anwesen Newerweg 1, 2, 3 und 5 ergänzt. Die entsprechenden Eigentümer wurden mit Schreiben vom 31.01.2022 mit der Bitte bis zum 04.03.2022 eventuelle Einwendungen einzureichen, angeschrieben. Es sind keine Einwendungen von den betroffenen Eigentümern eingegangen.

Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß

§ 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 28

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Nunkirchen" in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Nunkirchen“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Nunkirchen“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 31.03.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Nunkirchen“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen.

TOP 29

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Steinberg" in der Stadt Wadern, Stadtteil Steinberg: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Steinberg“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehörte auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Steinberg hat am 07.03.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 30

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Steinberg" in der Stadt Wadern, Stadtteil Steinberg: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Steinberg“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Steinberg“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Steinberg, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Steinberg hat am 07.03.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Steinberg“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Steinberg.

TOP 31

Sanierungsgebiet "Alter Ortskern Wadern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Alter Ortskern Wadern“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Wadern hat am 28.04.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 32

Sanierungsgebiet "Alter Ortskern Wadern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Alter Ortskern Wadern“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt Wadern vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Alter Ortskern Wadern“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Wadern hat am 28.04.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alter Ortskern Wadern“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern.

TOP 33

Sanierungsgebiet "Ortskern Wadrill" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Wadrill“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat Wadrill hat am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 34

Sanierungsgebiet "Ortskern Wadrill" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern Wadrill“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Wadrill“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrill, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat Wadrill hat am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Wadrill“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrill.

TOP 35

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Gehweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Gehweiler“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft.

Eine eingereichte Stellungnahme vom Eigentümer eines angrenzenden Anwesens hat die Erweiterung des Untersuchungsgebietes um die Anwesen Zum Preußenkopf 7 und 4 veranlasst. Der andere Eigentümer wurde mit Schreiben vom 31.01.2022 dazu aufgefordert, eventuelle Einwendungen und Bedenken bis zum 04.03.2022 einzureichen. Es ist keine Eingabe erfolgt.

Der Ortsrat hat am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 36

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Gehweiler" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Gehweiler“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Gehweiler“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 31.03.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat hat am 05.05.2022 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Gehweiler“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadrilltal.

TOP 37

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Wedern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wedern: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 137 und § 139 BauGB, Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung, Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Wedern“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB).

Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2021 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.12.2021 eingeräumt. Außerdem wurden die Planunterlagen vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Abwägungssynopse dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Der Ortsrat wird am 06.07.2022 über die Thematik beraten.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.

TOP 38

Sanierungsgebiet "Ortskern/Ortsdurchfahrt Wedern" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wedern: Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Wedern“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Wedern“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wedern, liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern nimmt den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen vom 17.02.2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis.

Der Ortsrat wird am 06.07.2022 über die Thematik beraten.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens zur Ausweisung der Sanierungsgebiete werden durch die Stadt Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Wedern“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wedern.

TOP 39

Bebauungsplan "Wohnpark Dichtersenke" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern - Aufstellungsbeschluss

Im Stadtteil Wadern besteht eine anhaltende Nachfrage nach neuem Wohnraum. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, ist die Ausweisung eines nahe der Innenstadt gelegenen innerstädtischen Wohngebietes mit unterschiedlichsten Wohnformen geplant. Die innerhalb des Plangebietes befindliche stadtbildprägende ehemalige „Villa Hager" soll langfristig erhalten und in die städtebauliche Gesamtkonzeption integriert werden. Die Erschließung und der Verkauf der entstehenden Bauflächen/Gebäude soll durch einen Investor erfolgen, der sich durch einen städtebaulichen Vertrag an die Vorgaben der Stadt bindet. Dieser Vertrag wird im Laufe des Bauleitplanverfahrens ausgearbeitet.

Die äußere Erschließung des Plangebietes ist im Norden über die Poststraße und im südlichen Bereich über die Uhlandstraße geplant und gesichert. Zur Anbindung der südlich angrenzenden bestehenden Wohnbebauung in der Kantstraße ist ein Fuß-/ Radweg geplant. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück untergebracht werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er misst insgesamt eine Fläche von ca. 2,8 ha und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wadern, Flur 13, Pazellennrn. 108/1, 119/13, 119/15, 119/56, 119/57, 119/58, 119/69, 119/70, 119/71, 119/72, 133/7, 146/2, 154/22, 154/24, 154/25, 154/26, 154/28, 154/30 und 314/135.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt und ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Auf´m Mühlenberg“ von 1965.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt für das Gebiet im Bereich der Poststraße gemischte Bauflächen und im Bereich der Uhlandstraße Wohnbauflächen sowie im Übrigen Grün- und Waldflächen dar. Der Bebauungsplan ist insbesondere in Bezug auf die im Flächennutzungsplan dargestellten Grün- und Waldflächen nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Sobald der erste Entwurf des Bebauungsplans durch das Planungsbüro erarbeitet ist, wird dieser den politischen Gremien vorgelegt und der nächste Verfahrensschritt, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, kann eingeleitet werden.

Der Ortsrat wird sich in seiner Sitzung am 06.07.2022 mit der Thematik befassen.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Bebauungsplansverfahrens werden vom Investor übernommen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 11.07.2022 einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Dichtersenke" im beschleunigten Verfahren.

TOP 40

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Es wurden keine Anregungen / Informationen vorgebracht.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister