Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass der Veranstaltung „Marktsommer 2022“ im Stadtteil Wadern wird der städtische Straßenzug |
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| Anbindung An der Kirche/Oberstraße entlang Marktplatz am 06.08.2022 von 19:00 - 22:30 Uhr gesperrt. |
| 2. | An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrbaken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken. |
| 3. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 4. | Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber. |