Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hat mit der Erneuerung der Fahrbahn der L 365 in den Ortsdurchfahrten Steinberg und Wadrill sowie der L 150 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wadrill Richtung Gehweiler (Landkreis Merzig-Wadern) begonnen. Die Vorarbeiten zur Erneuerung der Rinnen und Straßenabläufe in diesem Bereich werden abschnittsweise unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung durchgeführt bis voraussichtl. zum 04.11.2022.
Betroffen sind folgende Streckenabschnitte:
L365 „Eichenlaubstraße/Wadriller Straße in Steinberg, beginnend von der Einmündung Steinstraße in Richtung Wadrill.
L 365 „Hochwaldstraße“ ab dem Brückenbauwerk über die Wadrill bis zum Ortsausgang in Richtung Reidelbach. Die Vorarbeiten an der L 150 sind weitestgehend abgeschlossen, die Ampelregelung in diesem Bereich wird in Kürze aufgehoben.
Vollsperrung der L150 ab 16.08.2022 bis voraussichtl. 04.09.2022.
Hierbei wird die L 150 „Hermeskeiler Straße“ ab dem Knotenpunkt L 150 / L 365 „Sitzerather Straße“ bis zur Einmündung Kirchstraße in 3 Teilabschnitten voll gesperrt. Diese Vollsperrung wird zur Durchführung der Asphaltarbeiten notwendig.
Die Umleitung führt von Wadrill in Richtung Nonnweiler bis zum Knotenpunkt L365/L149 und von dort nach Kostenbach, Buweiler und Wadern.
Anschl. erfolgt am Knotenpunkt L149/L150 die Anbindung mit der L150.
Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Baufeld wird nach Absprache zwischen der örtlichen Bauüberwachung und den Anliegern nach Möglichkeit sichergestellt. Eine generelle Erreichbarkeit, insbesondere im Zuge der Asphaltarbeiten, kann nicht garantiert werden. Es wird aber versucht, die Einschränkungen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig mit Handzetteln.
Bei der Planung der Maßnahme hat der Landesbetrieb für Straßenbau die täglichen Verkehrsmengen, insbesondere die sehr starke Belastung der L 359 und der L 150 durch Berufs- und Pendlerverkehr berücksichtigt.
Der LfS rechnet mit geringfügigen Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.
Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf die Linienführung des Busverkehrs. Über die Verlegung von Haltestellen und die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber.
Der geplante Zeitraum steht unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung.