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Stadt Wadern
Ausgabe 31/2025
Stadtwerke Info
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Beim Selbermachen müssen Regeln beachtet werden

Die Sommerferien neigen sich ihrem Ende zu. Bei einigen Schülerinnen und Schülern (oder deren Eltern) regt sich die Befürchtung, dass aus dem Vorsatz, versäumte Lektionen nachzuholen, doch wieder nichts geworden sein könnte, wenn bald die Schule wieder beginnt. Aber auch Erwachsene, die ihren wohlverdienten Jahresurlaub nutzen wollten, um dies und das am Eigenheim in Ordnung zu bringen, merken, wie die Zeit vergeht und die Vorhaben doch noch nicht erledigt sind. Auf jeden Fall gilt: Keine Panik! Ganz schlecht wäre es, mit Hauruck-Aktionen alles auf einmal erledigen zu wollen. Lieber nachdenken und mit Besonnenheit neue Pläne und fundierte Strategien entwickeln!

Wer im und am Haus Reparaturen selbst ausführen möchte, sollte sich klarmachen, was er oder sie selber kann und darf. Gerade im Saarland mit seiner großen Eigenheimdichte und breitgefächerten Handwerkstraditionen können sicherlich noch sehr viele Menschen noch sehr viel selber machen - übrigens keineswegs nur die Älteren, die inzwischen zur Rentnergeneration gehören. Manch jüngerer Mensch bezieht seine Kenntnisse aus dem Internet, wenn reale Vorbilder fehlen. Klar ist jedoch: Woher auch immer die Kenntnisse stammen und wie gut die Informationen auch sein mögen, sie ersetzen keine fundierte Ausbildung und auch nicht die Berufserfahrung. Kurzum: Es gibt Arbeiten, von denen Laien die Finger lassen sollten. Die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen gehören dazu.

Wir haben Sie vor schon einmal auf ein Schreiben der saarländischen Gas- und Wasserversorger und des Fachhandwerk hingewiesen, in dem es heißt: „Wir stellen immer wieder fest, dass Gas- und Wasserinstallationen von Unbefugten ausgeführt werden.“ Es ist unverantwortlich, wenn Laien sich an Gas- und Wasserinstallationen zu schaffen machen. Was zunächst billig erscheint, kann später teuer werden, sogar sehr teuer. Denn nicht-fachmännische Arbeiten können sich auch noch nach Jahren höchst unangenehm auswirken. Dafür gibt es eindeutige Rechtsvorschriften, deren Einhaltung in einem Schadenfall geprüft wird, das heißt, eine Versicherung wird sich im Fall des Falles darauf beziehen. Unter anderem ist vorgeschrieben, dass eine Gas- und Wasseranlage im häuslichen Bereich nur durch den Netzbetreiber oder ein im saarländischen Installateurverzeichnis eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen errichtet, erweitert oder instand gesetzt werden darf (§ 13, Niederdruckanschlussverordnung bzw. AVB Wasser).

Die im Installateurverzeichnis eingetragenen Betriebe haben einen fachlichen Qualifikationsnachweis erbracht und können dies durch einen Installateurausweis dokumentieren. Sie sollten sich nicht scheuen und sich gegebenenfalls diesen Installateurausweis zeigen lassen. Denn Sie als Betreiber einer häuslichen Anlage sind dafür verantwortlich, dass diese ordnungsgemäß errichtet, geändert und instand gehalten wird. Bekanntlich endet die Verantwortung der Stadtwerke als Ihrem Versorgungsunternehmen am Hausanschluss. Von da liegt die Verantwortung für Leitungen und Installationen beim Hausbesitzer.

Beachten Sie stets als „Goldene Regel“: Alles, was mit Stromnetz, Gasleitung oder Trinkwasserinstallation verbunden ist, gehört in Fachhände! Eigenleistungen kommen nur in Frage, wenn keine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Gebäude besteht. Und das liegt nicht in Ihrem eigenen Ermessen, sondern ist gesetzlich geregelt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehmen in den meisten Fällen Schäden durch Do-It-Yourself-Arbeiten nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z. B. bei einem Brand nach unsachgemäßer Elektroinstallation). Auch eine Haftpflichtversicherung zahlt meistens nicht, wenn durch eigene Arbeiten Dritte geschädigt werden bzw. wenn verbotene Arbeiten die Ursache sind. Nicht zuletzt können Hersteller- oder Baugarantien erlöschen, wenn nicht autorisierte Änderungen vorgenommen wurden.