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Stadt Wadern
Ausgabe 31/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2026/2027

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 26. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird festgesetzt:

2026

2027

1. Im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge

36.734.500 €

37.550.700 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

47.399.900 €

49.349.800 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

-10.665.400 €

-11.799.100 €

2. Im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.434.200 €

10.056.400 €

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

6.518.500 €

11.260.700 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.084.300 €

-1.204.300 €

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

10.652.800 €

11.910.500 €

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

1.203.000 €

1.207.000 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

9.449.800 €

10.703.500 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

1.084.300 €

1.204.300 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt in Höhe von

6.302.900 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf

25.000.000 €

25.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

10.665.400 €

11.799.100 €

§ 6

2026

2027

Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a. für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

330 v. H.

330 v. H.

b. für Grundstücke (Grundsteuer B)

470 v. H.

490 v. H.

2.

Gewerbesteuer

455 v. H.

455 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 26. März 2026 beschlossene Stellenplan.

Wadern, 26. März 2026
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Wadern genehmige ich

-

gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2026 in Höhe von 1.084.300 €, für 2027 in Höhe von 1.204.300 €, und

-

gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) den genehmigungspflichtigen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für 2026 in Höhe von 2.303.400 €.

St. Ingbert, 13. Juli 2026
Im Auftrag: Niko Markatos“

Der Haushaltsplan 2026/2027 ist unter www.wadern.de veröffentlicht.

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Haushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.

Wadern, 21. Juli 2026
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler