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Stadt Wadern
Ausgabe 32/2022
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Hinweise der Stadtkasse und des Steueramtes

Fälligkeit der Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Wadern möchte darauf hinweisen, dass die 3. Rate des Steuer- und Abgabenbescheides am 15.08.2022 fällig wird.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit am SEPA-Lastschrifteneinzugsverfahren teilzunehmen, welches für Sie folgende Vorteile hat:

  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen. Es kann also zu keinem Zahlungsverzug kommen, womit auch keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
  • Sparen Sie sich die Zeit und den Weg zu Ihrer Sparkasse/Bank.
  • Ihnen entstehen keine Kosten für Daueraufträge oder Überweisungen.
  • Das SEPA-Verfahren ist ohne Risiko für Sie, da jeder unberechtigten Abbuchung widersprochen werden kann.

Falls Sie uns nicht schon ein SEPA-Mandat erteilt haben, füllen Sie bitte den hier veröffentlichten Vordruck aus und schicken Sie diesen unterschrieben und im Original an uns zurück.

Ferner können Sie das SEPA auch direkt bei der Stadt Wadern im Rathaus oder bei Ihrer Sparkasse / Bank im Stadtbereich Wadern abgeben.

Ihre Stadtkasse Wadern

Anmeldung von Hunden in der Stadt Wadern

Hunde, die älter als drei Monate sind und innerhalb der Stadt Wadern gehalten werden, sind bei der Stadtverwaltung Wadern anzumelden. Bei Anmeldung wird eine Hundesteuermarke zugeteilt.

Mit dem in dieser Ausgabe des Amtlichen Bekanntmachungsblattes der Stadt Wadern beigefügten Antrag haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hund oder Ihre Hunde unkompliziert an- oder abzumelden.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern, zurück. Sie können uns den Antrag auch gerne per Mail (steueramt@wadern.de) oder Fax (06871/507-130) zukommen lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wadern.de oder telefonisch unter 06871/507-327