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Stadt Wadern
Ausgabe 32/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Mittwoch, 26.07.2023, 18:30 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 20:15 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Frederik Sturm, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Konrad Schmidt

Entschuldigt: Dr. Daniel Hoffmann, Christian Koch, Norbert Großmann, Eric Ongania, Andreas Münster, Johannes Spang, Bernd Theobald

Verwaltung: Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Angela Engel, Nicole Börtzler, Lisa Garling, Elke Simon, Ramona Becker, Benjamin Trampert, Tim Felder, Jean-Luc Oswald

Außerdem anwesend: Michael Grundmann, Planungsbüro ARMIGRU, zu TOP 5, Klaus Lauer, Energy Evaluation, zu TOP 5

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Kommunale Wärmeplanung

3

Anpassung der Bestattungsgebühren in der Stadt Wadern

4

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 14.07.2023 eingeladen.

Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 29/2023 vom 20.07.2023 sowie unter www.wadern.de.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein, um das von der Bundesregierung erklärte Ziel der Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen. Mehr als 50 % der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird aktuell für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Der Anteil der erneuerbaren Energien für die Raumheizung in privaten Haushalten liegt in diesem Zusammenhang lediglich bei ca. 18 Prozent.

Der kommunale Wärmeplan bildet die Grundlage für einen treibhausgasneutralen Gebäudesektor, indem erneuerbare Energien vor Ort zur Wärmeerzeugung genutzt und die Wärmeverbräuche reduziert werden. Dies dient unmittelbar der Versorgungssicherheit, der langfristigen Preisstabilität und der lokalen Wertschöpfung in der Energieversorgung. Hauptanliegen der kommunalen Wärmeplanung ist es dabei, den Kommunen strukturelle und organisatorische Leitplanken für die Wärmewende zu geben und sie dabei zu unterstützen, bereits heute strategisch richtige Entscheidungen zu treffen, die konsequent zu einer sicheren, treibhausgasneutralen und preisstabilen Wärmeversorgung in der nahen Zukunft führen. Die kommunale Wärmeplanung befasst sich konkret mit folgenden Handlungsfeldern:

1. Reduktion Wärmebedarf im Gebäudebestand

2. Erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung über thermische Netze

3. Mit erneuerbaren Energien betriebene Einzelheizungen

(wenn Wärmenetze technisch und ökonomisch nicht sinnvoll sind)

Die kommunale Wärmeplanung erfasst und analysiert alle aktuellen Daten zum Wärmeverbrauch und zur Wärmeversorgung aller Gebäude innerhalb der Stadt. Basierend auf dieser Datenerfassung wird eine Planung entwickelt, wie die Wärme zukünftig möglichst treibhausgasneutral produziert und zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse des Wärmeplans können dabei auch für andere kommunale Planungen, wie z.B. der Bauleitplanung oder der Verkehrsentwicklungsplanung, von Wichtigkeit sein, um Synergien zu nutzen. Weiterhin bietet die koordinierende Funktion des kommunalen Wärmeplans auch privaten Haushalten eine Entscheidungsunterstützung bei der individuellen Heizungswahl und damit eine Entlastung bei individuellen Investitionen, was nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung auch beim Heizungstausch im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt werden soll.

Ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen entsteht zudem dadurch, dass Eignungsgebiete für Wärmenetze ausgewiesen werden. Diese Koordinationsfunktion ermöglicht hohe Anschlussdichten in den Netzen und hält die knappen Kapazitäten für den Einbau von dezentralen Heizungssystemen für die entsprechenden Eignungsgebiete frei. Im Ergebnis entsteht kurz zusammengefasst ein Plan, der aufzeigt, in welchen Stadtteilen welche Wärmeversorgung geeignet sein wird. Zudem ist eine vorausschauende Flächensicherung, z.B. für Photovoltaik oder Heizzentralen, möglich.

Auf Länderebene existieren teilweise bereits gesetzliche Verpflichtungen für Kommunen, eine Wärmeplanung durchzuführen und entsprechende Wärmepläne aufzustellen (z.B. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen). Im Saarland und auf Bundesebene gibt es bisher keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Wärmeplanung. Auf Bundesebene liegt jedoch die Entwurfsfassung eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor. Mit dem geplanten Bundesgesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit (i.d.R. Kommunen) übertragen. Der Gesetzesentwurf richtet sich insbesondere an diejenigen Länder, die sich bislang noch nicht mit der Wärmeplanung beschäftigt haben oder mit entsprechenden Planungen noch nicht aktiv geworden sind.

Insbesondere sie sollen angehalten werden, eine systematische Wärmeplanung einzuführen, um das Ziel der Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen. Die Entwurfsfassung des Gesetzes sieht unter anderem vor, für alle Gebiete, in denen mehr als 10.000 bis zu 100.000 Einwohner gemeldet sind, bis zum 31. Dezember 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. In den Folgejahren (2029 bis 2045) müssen die entwickelten Wärmepläne dauerhaft geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Aktuell wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister bereits durch den Bund gefördert. Bezuschusst werden Ausgaben zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderquote beträgt entsprechend Ziffer 4.1.11 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ 100% der förderfähigen Gesamtausgaben bei finanzschwachen Kommunen, wenn der Förderantrag noch bis zum 31.12.2023 gestellt ist (danach 80% der förderfähigen Ausgaben). Die Förderung des Bundes soll allerdings wegfallen, sobald ein Landesgesetz die Umsetzung verpflichtend vorsieht.

Für die Stadt Wadern werden die Kosten der Wärmeplanung nach erster grober Schätzung rund 100.000 Euro betragen, die bei positiver Förderzusage komplett vom Bund übernommen werden würden.

Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell besteht die Möglichkeit für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung bis zu 100 % Förderung zu erhalten.

Für die Stadt Wadern werden die Kosten der Wärmeplanung nach erster grober Schätzung rund 100.000 Euro betragen, die bei positiver Förderzusage komplett vom Bund übernommen werden würden.

Diese Fördermöglichkeit entfällt, sobald das Saarland die Kommunale Wärmeplanung der Kommunen für verpflichtend erklärt.

Beschluss:

Nach zusätzl. Erläuterungen durch Bürgermeister Jochen Kuttler beschließt der Stadtrat einstimmig, in die Wärmeplanung einzusteigen.

Für die Wärmeplanung soll gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ein entsprechender Förderantrag bei der zuständigen Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

Unter Vorbehalt einer Förderzusage sollen im nächsten Schritt erste Angebote für die Wärmeplanung eingeholt werden.

Darüber hinaus soll eruiert werden, wie die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Weiskirchen im Bereich der Wärmeplanung am sinnvollsten erfolgen kann.

TOP 3

Anpassung der Bestattungsgebühren in der Stadt Wadern

Die Anpassung der Bestattungsgebühren der Stadt Wadern war Thema in der Stadtratssitzung vom 27.04.2023.

Nach kurzer Diskussion der Fraktionen wurde beantragt, diesen Punkt auf die Sitzungswoche im Mai zu vertagen. In der Sitzungswoche im Mai wurde der Punkt nicht behandelt.

In der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 29.06.2023 wurde beschlossen, das Thema Anpassung der Bestattungsgebühren in einem Arbeitskreis Friedhöfe am 20.07.2023 erneut zu behandeln und einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten.

Die Ergebnisse des Arbeitskreises liegen den Ratsmitgliedern vor.

Bürgermeister Jochen Kuttler teilt mit, dass sich der Arbeitskreis Friedhöfe auf eine Anpassung der Gebühren ab 01.08.2023 um 12 % geeinigt hat.

Markus Wollscheid, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion, bedankt sich für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit im Arbeitskreis und bei der Verwaltung.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Erhöhung der Gebühren um 12 % ab 01.08.2023.

TOP 4

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Im Rahmen der Bürgerfragestunde spricht Ortsvorsteher Andreas Klauck folgende Punkte an:

  • Versicherungsschutz von Gegenständen der Vereine/Vereinsgemeinschaften in städtischen Räumen/Hallen, wenn ein Schadensfall aufgetreten ist.

Das Thema soll in der nächsten Ortsvorsteher-Dienstbesprechung am 25. Oktober 2023 besprochen werden.

  • Die Gestaltung der Urnengräber auf dem Friedhof Wadrill:

Hier gibt es Gesprächs- und Regelungsbedarf.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister