Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird folgende Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass der Kirmes 2025 im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge: |
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| a) Anbindung Unterstraße/Oberstraße entlang Marktplatz ab |
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| - Freitag, 08.08.2025 von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
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| - Samstag, 09.08.2025 von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr |
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| - Sonntag, 10.08.2025 von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
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| - Montag, 11.08.2025 von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
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| für den Durchgangsverkehr gesperrt. |
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| b) Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern und der |
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| c) oberer Bereich Platz Montmorillon von |
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| Mittwoch, 06.08.2025, 06.00 Uhr, bis Dienstag, 12.08.2025,20.00 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt. |
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| d) Im Bereich eingeschränktes Halteverbot nach Bild Nr. 286 entlang Marktplatz wird absolutes Halteverbot nach Bild Nr. 283 angeordnet. |
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| e) Die Taxi- und Schwerbehinderten Stellplätze vor dem Rathaus sind einzuziehen von Mittwoch, 06. August 2025, 06:00 Uhr bis Mittwoch, 13. August 2025, 20:00 Uhr |
| 2. | An den jeweiligen Haupteinmündungsbereichen Unterstraße/ Einmündung Anbindung entlang des Marktplatzes sowie Einfahrt Gartenfeldstraße/ Oberstraße/ Marktplatz sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen. |
| 3. | In der Oberstraße werden die ersten beiden Parkplätze ab Hausnummer 2 als Taxiparkplatz ausgewiesen. Der Taxistand ist durch das Verkehrszeichen Bild-Nr. 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatzschild 1026-30 „Taxi frei“ zu kennzeichnen. |
| 4. | An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz „Veranstaltung“ aufzustellen. |
| 5. | Aus Anlass des Frischmarktes am Freitag, 08.08.2025, im Stadtteil Wadern wird von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Teilbereich des Öttingen-Sötern-Platzes gem. Anlage gesperrt. |
| 6. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 7. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |
| 8. | Verantwortlicher für die Verkehrssicherung und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist Herr Ortsvorsteher Christoph Kaub, Handy 01578/1012559 |