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Stadt Wadern
Ausgabe 32/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung der städtischen Straßen und Plätze anlässlich der Kirmes 2025 im Stadtteil Wadern (08. - 11.08.2025)

Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird folgende Anordnung erlassen:

1.

Aus Anlass der Kirmes 2025 im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge:

a) Anbindung Unterstraße/Oberstraße entlang Marktplatz ab

- Freitag, 08.08.2025 von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

- Samstag, 09.08.2025 von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr

- Sonntag, 10.08.2025 von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr

- Montag, 11.08.2025 von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr

für den Durchgangsverkehr gesperrt.

b) Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern und der

c) oberer Bereich Platz Montmorillon von

Mittwoch, 06.08.2025, 06.00 Uhr, bis Dienstag, 12.08.2025,20.00 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt.

d) Im Bereich eingeschränktes Halteverbot nach Bild Nr. 286 entlang Marktplatz wird absolutes Halteverbot nach Bild Nr. 283 angeordnet.

e) Die Taxi- und Schwerbehinderten Stellplätze vor dem Rathaus sind einzuziehen von Mittwoch, 06. August 2025, 06:00 Uhr bis Mittwoch, 13. August 2025, 20:00 Uhr

2.

An den jeweiligen Haupteinmündungsbereichen Unterstraße/ Einmündung Anbindung entlang des Marktplatzes sowie Einfahrt Gartenfeldstraße/ Oberstraße/ Marktplatz sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.

3.

In der Oberstraße werden die ersten beiden Parkplätze ab Hausnummer 2 als Taxiparkplatz ausgewiesen. Der Taxistand ist durch das Verkehrszeichen Bild-Nr. 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatzschild 1026-30 „Taxi frei“ zu kennzeichnen.

4.

An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz „Veranstaltung“ aufzustellen.

5.

Aus Anlass des Frischmarktes am Freitag, 08.08.2025, im Stadtteil Wadern wird von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Teilbereich des Öttingen-Sötern-Platzes gem. Anlage gesperrt.

6.

Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

7.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

8.

Verantwortlicher für die Verkehrssicherung und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist Herr Ortsvorsteher Christoph Kaub, Handy 01578/1012559

66687 Wadern, 04.08.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde
Jochen Kuttler