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Stadt Wadern
Ausgabe 33/2022
Amtliche Mitteilungen - Standard
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1. Nachtragssatzung der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2021/2022

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 8. Januar 2020 (Amtsblatt S. 16), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 14. Juli 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt:

2022

1.

Im Ergebnishaushalt mit

erhöht

um

vermindert

um

auf

dem Gesamtbetrag

der Erträge

539.200 €

30.001.800 €

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen

695.000 €

32.703.100 €

im Saldo der Erträge

und Aufwendungen

-2.701.300 €

2.

Im

Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

3.068.200 €

7.989.800 €

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

3.124.000 €

9.877.500 €

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit

-1.887.700 €

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

36.000 €

3.451.600 €

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

64.000 €

1.136.000 €

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit

2.315.600 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird erhöht um 55.800 € auf 1.887.700 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 473.200 € auf 953.200 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert bei 20.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts verringert sich um 155.800 € auf 2.701.300 €.

§ 6

Die Hebesätze der Gemeindesteuern bleiben unverändert:

1.

Grundsteuer

a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.

b. für Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.

2.

Gewerbesteuer 435 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 14. Juli 2022 beschlossene Stellenplan.

Wadern, 14. Juli 2022
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler

2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung

Gemäß § 87 KSVG kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres öffentlich bekannt zu machen ist.

Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 8 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„ Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2022 der Stadt Wadern genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

-

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 953.200 € und

-

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.887.700 €.

Meine am 20.07.2021 für das Jahr 2022 erteilten Genehmigungen des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 480.000 € und des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.831.900 € werden hiermit aufgehoben.

St. Ingbert, 08.08.2022
Im Auftrag: Thomas Kreusch“

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2021/2022 ist unter www.wadern.de veröffentlicht.

Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Nachtragshaushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.

Wadern, 11.08.2022
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler