Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Anbindung An der Kirche/Oberstraße entlang Marktplatz an folgenden Tagen gesperrt:
a) Freitag, 25.08.23, 19:30 Uhr, Sonett (Nachholtermin)
b) Samstag, 26.08.23, 19:30 Uhr, Sonnhalter
An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.
Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.