Am 15.08.2023 war die 3. Rate der Grundsteuer, der Landwirtschaftskammer-Beiträge, der Hundesteuer, der Gewerbesteuer und der sonstigen allgemeinen Abgaben fällig.
Die Steuer-, Abgaben- und Beitragspflichtigen werden hiermit öffentlich aufgefordert, die fälligen Beträge umgehend zu entrichten.
Sollten die offenstehenden Forderungen nicht innerhalb einer Woche bei der Stadtkasse Wadern eingegangen sein, werden diese im Wege des öffentlich-rechtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens beigetrieben.
Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass damit zusätzliche Nebenforderungen und Verfahrenskosten (Mahn- / Vollstreckungsgebühren, Verzugszinsen / Säumniszuschläge usw.) anfallen werden.