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Stadt Wadern
Ausgabe 34/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung der Fliederstraße im Stadtteil Lockweiler

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die Fliederstraße wird aus Anlass einer Veranstaltung am Samstag, 07.09.2024, 12.00 Uhr bis Sonntag, 08.09.2024, 10.00 Uhr ab der Einmündung Michaelstraße bis zur Einmündung Turmstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
  2. An der Einmündung Fliederstraße / Michaelstraße sowie Turmstraße / Fliederstraße ist eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild- Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 bzw. 454-20 (Umleitung links- bzw. rechtsweisend) aufzustellen. Ggf. sind weitere zusätzliche Gitter aufzustellen.

  3. Die Umleitung erfolgt über die Michaelstraße und Turmstraße

  4. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind aufrechtzuerhalten, die An- und Abfahrt zum Feuerwehrgerätehaus Lockweiler ist jederzeit freizuhalten.
66687 Wadern, 13.08.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als
Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler