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Stadt Wadern
Ausgabe 34/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Vollsperrung der Verbindungsstraße Lockweiler-Altland im Stadtteil Lockweiler

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge umfangreicher Mäh- und Instandsetzungsarbeiten am Dienstag, 27.08.2024, in der Zeit von 08.00 Uhr bis Beendigung der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt.
  2. Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
  3. An folgenden Stellen ist je eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 aufzustellen (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art)
    1. Straße zur Alten Burg, vor der Brücke
    2. Einmündungen in Höhe „Haanweiher“
    3. Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch.
  4. In Höhe des Radweges in der Straße Zur Alten Burg ist eine Absperrbarke mit 3 gelben Dauerleuchten und den VZ 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.
  5. Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld, Bardenbach in Richtung Wadern und ist dementsprechend auszuschildern.
  6. 72 Stunden vor der Sperrung sind durch den Baubetriebshof der Stadt Wadern entsprechende Hinweistafeln aufzustellen.

66687 Wadern, 16.08.2024

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler