Ausgabe 34/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Aus Anlass der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern wird der städtische Straßenzug
Anbindung An der Kirche/Oberstraße entlang Marktplatz gesperrt:
Freitag, 22.08., ab 19.30 Uhr, bis Beendigung der Veranstaltung, spätestens 23.00 Uhr
- An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
- Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.
- Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber.
66687 Wadern, 20.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler