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Stadt Wadern
Ausgabe 34/2025
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Auf ein Wort zur Unkrautbekämpfung

Zum Thema Trinkwasser haben wir in der Vergangenheit immer mal wieder einen Blick in Haus und Garten geworfen. Im Folgenden geht es zwar nicht um Wasserverschwendung, aber auch um den Schutz unserer Wasservorräte – im Zusammenhang mit Unkraut, gerne auch: „Wildkraut“. Jedenfalls gedeiht im Nutz- und Ziergarten, auf Gehwegen, Garageneinfahrten und Terrassen Grünes, das meistens stört. Das „schärfte Schwert“ im Kampf dagegen sind chemische Mittel. Diese sollten (wenn überhaupt) wirklich nur als allerletzte Option in Frage kommen. Denn sie stellen ein Risiko für Insekten, andere Pflanzen, das Bodenleben und das Grundwasser dar. Deshalb ist ihr Einsatz rechtlich stark reguliert und auf Wegen im Garten und ums Haus sowie auf Einfahrten nicht erlaubt. In Deutschland dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit Zulassung vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) verwendet werden. Wichtig und sogar rechtlich bindend ist alles, was auf der Packung steht (Mischverhältnis, Einsatzort, Häufigkeit). Generell gilt: Auf versiegelten Flächen (Pflaster, Asphalt, Wege und Einfahrten) sind chemische Herbizide verboten, weil sie direkt ins Abwasser gelangen können. Es drohen hohe Bußgelder! Keine gute Idee wäre es, sich Herbizide im Ausland zu besorgen. Auch nicht zu empfehlen sind Spül- oder Reinigungsmittel zur Unkrautbekämpfung, denn diese enthalten Stoffe, die den Boden und das Grundwasser gefährden. Auch Salz und Essig sind nur bedingt geeignet und nur auf privatem Grund erlaubt. Vorsicht ist auch bei sogenannten Geheimtipps (die wir lieber nicht nennen) geboten!

Für gepflasterte Wege und Flächen gibt es mit Gas betriebene Abflammgeräte oder elektrische Infrarotgeräte. Es ist aber auch schon zu Bränden gekommen, weil die Verwender allzu beherzt nahe an Zäunen und Schuppen zu Werke gingen oder – gerade bei anhaltend trockenem Wetter – trockenes Gras und Sträucher in Brand setzten. Daher gilt: Keine Arbeit bei Waldbrandgefahr Stufe 4 bis 5, längerer Trockenheit und bei Windgeschwindigkeit ab ca. 10 km/h. Der richtige Einsatz bedeutet: Nur erhitzen, nicht verbrennen! Ein oder zwei Sekunden Hitze pro Pflanze sorgen bereits dafür, dass Zellwände platzen und die Pflanze abstirbt. Kontrollieren Sie nach dem Abflämmen sowie 30 Minuten später die behandelten Flächen auf Glut oder Rauch. Übrigens müssen Sie dem Unkraut Zeit zum Verrotten lassen, d. h. die mit Hitze behandelten Unkräuter nicht sofort wegräumen.

Zur thermischen Unkrautbekämpfung, nicht nur auf empfindlichen und entzündlichen Oberflächen wie Holz, Kunststoff oder Asphalt, können Sie Heißwasser- oder Dampfreiniger nutzen – ohne Brandrisiko und schwarze Flecken. Dabei gilt das gleiche biologische Prinzip wie beim Abflämmen, jedoch ohne offene Flamme. Statt Feuer bringt man Wasser mit 98 bis 100 °C auf die Pflanze, direkt auf die Blattrosette oder den Trieb. Das heiße Wasser zerstört die Zellstrukturen im Blatt- und Stängelgewebe, und die Pflanze vertrocknet in den nächsten Tagen. Bei Fugen langsam entlangfahren, damit die Hitze einwirken kann. Durch das langsame Abkühlen dringt die Hitze etwas tiefer ein als beim Abflämmen und kann bei jungen Pflanzen sogar die oberen Wurzelteile erreichen.

Ohne Risiko, aber mit etwas mehr Mühe verbunden, ist der Einsatz von Fugenkratzern, um Moos und Unkraut gezielt zu entfernen. In die leeren Fugen sollten Sie möglichst frischen Fugensand aufbringen. Im Ziergarten und Staudenbeet ist zweifellos das Unkrautjäten das Mittel der Wahl; Mulch und Holzschnitzel verhindern üppiges Unkrautwachstum. Wichtigster Tipp: Bleiben Sie cool! Apropos: Unkraut zwischen Terrassenfugen soll sogar für Kühlung sorgen…