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Stadt Wadern
Ausgabe 34/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Öffentliche Mahnung 3. Quartal 2026

Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2026 die Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2026 fällig waren:

• Grundsteuer

• Gewerbesteuer

• Hundesteuer

• Abwassergebühren

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle bis zum 15. August 2026 fälligen Rückstände innerhalb einer Woche - unter Angabe des Kassenzeichens - an die Stadtkasse Wadern zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.

Ab dem 31.08.2026 werden die überfälligen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat 1 % des geforderten Betrages. Für rückständige Beträge unter 50,00 € werden keine Säumniszuschläge erhoben.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um weitere Kosten zu vermeiden.

Wadern, 20. August 2026
Stadtkasse Wadern