Ausgabe 35/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Sperrung der Fliederstraße im Stadtteil Lockweiler
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Die Fliederstraße wird aus Anlass einer Veranstaltung am Samstag, 07.09.2024, 12.00 Uhr bis Sonntag, 08.09.2024, 10.00 Uhr ab der Einmündung Michaelstraße bis zur Einmündung Turmstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
-
An der Einmündung Fliederstraße / Michaelstraße sowie Turmstraße / Fliederstraße ist eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild- Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 bzw. 454-20 (Umleitung links- bzw. rechtsweisend) aufzustellen. Ggf. sind weitere zusätzliche Gitter aufzustellen.
3. Die Umleitung erfolgt über die Michaelstraße und Turmstraße
- Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind aufrechtzuerhalten, die An- und Abfahrt zum Feuerwehrgerätehaus Lockweiler ist jederzeit freizuhalten.
- Verantwortlich für die verkehrsrechtlichen Anordnung und deren Einhaltung ist Herr Ortsvorsteher Konrad Schmitt, Telefon 015150704320
66687 Wadern, 13.08.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler