Titel Logo
Stadt Wadern
Ausgabe 35/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung 3. Quartal 2025

Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am

15. August 2025

die Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2025 fällig waren:

• Grundsteuer

• Gewerbesteuer

• Hundesteuer

• Abwassergebühren

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle bis zum

15. August 2025

fälligen Rückstände

innerhalb einer Woche

- unter Angabe des Kassenzeichens - an die Stadtkasse Wadern zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.

Ab dem 05.09.2025 werden die überfälligen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat 1 % des geforderten Betrages. Für rückständige Beträge unter 50,00 € werden keine Säumniszuschläge erhoben.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um weitere Kosten zu vermeiden.

Wadern, 27. August 2025
Stadtkasse Wadern