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Stadt Wadern
Ausgabe 35/2025
Stadtwerke Info
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Bei drohender Stromsperre bitte frühzeitig handeln!

Die Redewendung „Den Pfennig zweimal umdrehen“ ist nicht mehr aktuell. Aber das Problem, das damit angesprochen ist, durchaus – auch in Zeiten von Euro und Cent sowie steigenden Einkommen. Denn gar nicht wenige Menschen sind zu Sparsamkeit gezwungen, d. h. sie müssen mit dem zur Verfügung stehenden Geld sehr vorsichtig umgehen und jede Ausgabe gut überdenken. In dieser Lage sind die einen dauerhaft durch sozusagen chronisch prekäre Einkommensverhältnisse (und zugleich steigende Lebenshaltungskosten), die anderen plötzlich oder akut infolge von besonderen Ereignissen, Einkommensausfällen oder unvorhersehbaren Ausgaben. Das betrifft auch Kunden der Stadtwerke Wadern. In manchen Fällen droht eine Stromsperre.

Das Thema ist unangenehm, nichtsdestotrotz sehr wichtig. Auf unserer Homepage haben wir unter www.swwadern.de/service/stromabschaltung-und-stromsperre-verhindern (aufgerufen am 22.08.2025) dargestellt, was Sie beachten sollten. Im Folgenden eine Zusammenfassung: Versuchen Sie alles, dass es nicht zu einer Stromsperre kommt. Beachten Sie gegebenenfalls unbedingt die Mahnung über Ihre Stromschulden und am besten begleichen Sie diese umgehend. Denn sonst kommt es zur Stromsperrung, sofern kein Härtefall vorliegt. Um dann wieder mit Elektrizität versorgt zu werden, müssen die offenen Rechnungen beglichen werden, dazu kommen weitere Gebühren. Am besten ist natürlich die fristgerechte Begleichung der Stromrechnung. Behalten Sie sowohl Ihre Energiekosten als auch Ihre sonstigen Einnahmen und Ausgaben im Auge, um sicherzustellen, dass Sie bei Fälligkeit der Rechnung über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügen. Das bedeutet, wichtige Rechnungen wie Miete, Strom- und Heizkosten sollten Sie am besten immer zuerst begleichen und außerdem in regelmäßigen Abständen den Zählerstand ablesen und mit den Angaben auf früheren Rechnungen vergleichen, um festzustellen, ob Ihr Stromverbrauch höher ist und damit auch Ihre Kosten höher sein werden.

Wenn bei Ihnen ein finanzieller Engpass entstanden ist, handeln Sie bitte frühzeitig, bevor der Zahlungsrückstand und damit Ihre Stromschulden zu hoch werden und die ganze Sache „aus dem Ruder“ läuft. Sie können sich beispielsweise an die Verbraucherzentrale oder eine gemeinnützige Schuldnerberatung wenden – und zwar am besten noch vor der Stromsperre. Denn die Verhinderung einer Stromsperre ist einfacher zu realisieren als eine Aufhebung, die zudem weitere Kosten verursacht. Gegebenenfalls können Sie beim zuständigen Jobcenter ein Härtefall-Darlehen beantragen. Das Sozialamt dagegen übernimmt Stromschulden nur in seltenen Fällen. Sollte jedoch die Androhung einer Stromsperre vorliegen, können die Zahlungsrückstände auch vom zuständigen Sozialamt beglichen werden. Selbstverständlich ist das Verfahren gesetzlich geregelt. Wir sind gemäß § 19 StromGVV/GasGVV verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung zugleich in Textform den Abschluss einer sogenannte Abwendungsvereinbarung anzubieten, um eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden und weitere Kosten zu vermeiden.

Bedenken Sie bitte: Eine Stromsperre bedeutet erhebliche Einschränkungen im Alltag. Falls diese droht, warten Sie nicht, sondern nehmen Sie direkt Kontakt mit uns (sowie Jobcenter und Sozialamt, wie beschrieben) auf. Wir prüfen die vorliegenden Rechnungen und Ihren persönlichen Fall. Oft hilft eine Ratenzahlungsvereinbarung. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter Telefon 06871/9012-0 oder E-Mail info@swwadern.de gerne zur Verfügung.