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Stadt Wadern
Ausgabe 36/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbepark Wadern 4. BA“, ohne Maßstab, genordet.

Sperrung der Parkflächen vor der Herbert-Klein-Halle aus Anlass der Veranstaltung „Werbemaßnahme der Metallindustrie“ im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom

16. November 1970 (BGBl. I S. 1565),in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Aus Anlass der Veranstaltung „Werbemaßnahme der Metallindustrie“ im Stadtteil Wadern werden die Parkflächen vor der Herbert-Klein-Halle in der Zeit von Montag, 09. September, 12.00 Uhr bis Freitag, 13.09.2024, 12.00 Uhr, für den gesamten Verkehr gesperrt.

2.

Die Zuwegung für Katastrophen- und Rettungsfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.

3.

An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5 Leuchten und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.

4.

Verantwortlich für die Einhaltung und die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist Frau Susanne Meier, Telefon 06871/923020

66687 Wadern, 27.08.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler

Stadt Wadern, Stadtteil Wadern Bebauungsplan „Gewerbepark Wadern 4. BA“

mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Wadern

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauBG und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Wadern 4. BA“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern gefasst.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus unten stehender Abbildung ersichtlich.

Das Planungsziel des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuer Gewerbeflächen für die Stadt Wadern. Die geplante Flächenentwicklung trägt dazu bei, die Wirtschaft in Wadern zu stärken und den Arbeitsmarkt zu fördern.

Auf Grund der nahezu aufgefüllten Flächenkapazitäten innerhalb des bestehenden „Gewerbeparks Wadern“ ist zur mittelfristigen Bedarfsdeckung die neue Gebietsentwicklung erforderlich.

Die städtebaulichen und gestalterischen Gesichtspunkte betreffend, ist die Entwicklung und Einpassung der Baukörper in den städtebaulichen Kontext (bestehendes Gewerbegebiet) unter Wahrung der Maßstäblichkeit und der wesentlichen Gestaltungsmerkmale des städtebaulichen Bestandes Zielsetzung der Planung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt für den Planbereich im so genannten Parallelverfahren eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Wadern, da im bestehenden Flächennutzungsplan hier Grünflächen bzw. Wald ausgewiesen sind.

Die Planunterlagen sind in Form einer zweiwöchigen Veröffentlichung in der Zeit vom 06.09.2024 bis zum 20.09.2024 im Internet unter der Adresse https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung eingestellt.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C104, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Über deren Inhalt kann Erörterung gegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse stadt@wadern.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Wadern, den 30.08.2024
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler