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Stadt Wadern
Ausgabe 37/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Vollsperrung der Verbindungsstraße Lockweiler-Altland im Stadtteil Lockweiler am Dienstag, 26.09.2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge von Verkehrssicherungs- und Reinigungsmaßnahmen am Dienstag, 26.09.2023, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.

An den Einmündungen in Höhe „Haanweiher“ und dem Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch ist je eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.

Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld in Richtung Wadern.

66687 Wadern, 11.09.2023

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler