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Stadt Wadern
Ausgabe 37/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Erlass einer Vollsperrung in der Konfelderstraße zwischen Einmündung Probsteistraße

und Einmündung St.Wolfgang-Straße anlässlich der Veranstaltung „Kirmes Morscholz“ im Stadtteil Morscholz

Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367" wird folgende Anordnung erlassen:

1.

Aus Anlass der Veranstaltung „Kirmes Morscholz“ wird für die Konfelderstraße ab Einmündungsbereich „Probsteistraße“ bis zum Einmündungsbereich „St.Wolfgang-Straße“ in der Zeit von Samstag, 13.09.2025, 14.00 Uhr bis Montag, 15.09.2025, 24.00 Uhr eine Vollsperrung angeordnet.

2.

In Höhe des Einmündungsbereiches „Probsteistraße“ wird eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, sowie folgende Beschilderung angeordnet:

a. Verkehrszeichen-Bild-Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Verkehrszeichen-Bild-Nr.454-20 (Umleitungswegweiser rechtsweisend).

b. In der „Probsteistraße“ Ecke „Im Hufengarten“, Einmündungsbereich „Wahnbachtal“, das Verkehrszeichen-Bild-Nr. 454-10 (Umleitungswegweiser linksweisend).

c. In der Straße „Im Wäldchen“ Ecke „Im Hufengarten“ höhe Anwesen Hausnummer 9, das Verkehrszeichen –Bild-Nr.454-10 (Umleitungswegweiser linksweisend).

d. „Konfelderstraße“ höhe Anwesen Hausnummer 45 das Verkehrszeichen-Bild-Nr. 454-10 (Umleitungswegweiser linksweisend).

e. Sowie in der „Konfelderstraße“ höhe Anwesen Hausnummer 17 eine Absperrbarke mit 5 roten Dauerleuchten, Verkehrszeichen-Bild-Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Verkehrszeichen-Bild-Nr.454-10 (Umleitungswegweiser linksweisend) angeordnet.

3.

Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist sicherzustellen.

4.

Verantwortlich für Umsetzung und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist Herr Ortsvorsteher Markus Wollscheid, Telefon 015237188559

66687 Wadern, 02.09.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler