Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge von Verkehrssicherungs- und Reinigungsmaßnahmen am Dienstag, 26.09.2023, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
An den Einmündungen in Höhe „Haanweiher“ und dem Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch ist je eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.
Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld in Richtung Wadern.