Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1) | Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge der SR3 Landpartie am Sonntag, 01.10.2023, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamt Verkehr gesperrt. |
| 2) | An der Einmündung Schlossstraße/Primsstraße/Zur Alten Burg und dem Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch ist je eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. |
| 3) | Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld, Bardenbach in Richtung Wadern. |
| 4) | Im Kreuzungsbereich Dörsterhof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch wird ein beidseitig Absolutes Halteverbot angeordnet. In Richtung Altland bis Ausfahrt Parkplatz. In Richtung Vogelsbüsch bis Ende Bus Shuttle Parkplatz. Dies ist durch die Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-10 -Absolutes Halteverbot Anfang- Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-20 -Absolutes Halteverbot Ende - Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-30 - Absolutes Halteverbot Mitte- auszuweisen. |
| 5) | Ab Parkplatz Bus Shuttel bis Ortseingang Vogelsbüsch in Fahrtrichtung Vogelsbüsch wird ein einseitiges absolutes Halteverbot auf der rechten Fahrbahnseite angeordnet. Dies ist durch die Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-10 -Absolutes Halteverbot Anfang- Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-20 -Absolutes Halteverbot Ende - Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-30 - Absolutes Halteverbot Mitte- auszuweisen. |
| 6) | Die Sperrung und das Halteverbot sind mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durch entsprechende Maßnahmen auszuweisen. |
| 7) | Zu nutzende Parkflächen (Shuttle) und Bring- und Abholzonen sind durch den Veranstalter auszuweisen. |
| 8) | Für die Einweisung zu den Parkflächen sind Ordner in genügender Anzahl bereit zu stellen. |