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Stadt Wadern
Ausgabe 39/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Vollsperrung der Verbindungsstraße Lockweiler-Altland im Stadtteil Lockweiler anlässlich der „SR3 Landpartie“ im Stadtteil Altland am Sonntag, 01.10.2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1)

Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge der SR3 Landpartie am Sonntag, 01.10.2023, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamt Verkehr gesperrt.

2)

An der Einmündung Schlossstraße/Primsstraße/Zur Alten Burg und dem Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch ist je eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.

3)

Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld, Bardenbach in Richtung Wadern.

4)

Im Kreuzungsbereich Dörsterhof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch wird ein beidseitig Absolutes Halteverbot angeordnet. In Richtung Altland bis Ausfahrt Parkplatz. In Richtung Vogelsbüsch bis Ende Bus Shuttle Parkplatz. Dies ist durch die Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-10 -Absolutes Halteverbot Anfang- Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-20 -Absolutes Halteverbot Ende - Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-30 - Absolutes Halteverbot Mitte- auszuweisen.

5)

Ab Parkplatz Bus Shuttel bis Ortseingang Vogelsbüsch in Fahrtrichtung Vogelsbüsch wird ein einseitiges absolutes Halteverbot auf der rechten Fahrbahnseite angeordnet. Dies ist durch die Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-10 -Absolutes Halteverbot Anfang- Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-20 -Absolutes Halteverbot Ende - Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283-30 - Absolutes Halteverbot Mitte- auszuweisen.

6)

Die Sperrung und das Halteverbot sind mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durch entsprechende Maßnahmen auszuweisen.

7)

Zu nutzende Parkflächen (Shuttle) und Bring- und Abholzonen sind durch den Veranstalter auszuweisen.

8)

Für die Einweisung zu den Parkflächen sind Ordner in genügender Anzahl bereit zu stellen.

66687 Wadern, 22.09.2023
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler