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Stadt Wadern
Ausgabe 39/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Vollsperrung der Verbindungsstraße zwischen Büschfeld und Vogelsbüsch

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die Verbindungsstraße von Büschfeld nach Vogelsbüsch wird infolge notwendiger Geländeuntersuchungen am Dienstag, 01.10.2024, in der Zeit von 08.00 Uhr bis Beendigung der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt.
  2. Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
  3. An folgenden Stellen ist je eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 aufzustellen (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art)
    1. in Höhe des Anwesens Vogelsbüscher Weg 1
    2. Kreuzungsbereich Abzweigung nach Büschfeld in Höhe der Kläranlage.
  4. Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Dösterhof, in Richtung Lockweiler und ist dementsprechend auszuschildern.
  5. 72 Stunden vor der Sperrung sind durch den Baubetriebshof der Stadt Wadern entsprechende Hinweistafeln aufzustellen.
66687 Wadern, 20.09.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler