Ausgabe 39/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Vollsperrung der Verbindungsstraße zwischen Büschfeld und Vogelsbüsch
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Die Verbindungsstraße von Büschfeld nach Vogelsbüsch wird infolge notwendiger Geländeuntersuchungen am Dienstag, 01.10.2024, in der Zeit von 08.00 Uhr bis Beendigung der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt.
- Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
- An folgenden Stellen ist je eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 aufzustellen (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art)
- in Höhe des Anwesens Vogelsbüscher Weg 1
- Kreuzungsbereich Abzweigung nach Büschfeld in Höhe der Kläranlage.
- Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Dösterhof, in Richtung Lockweiler und ist dementsprechend auszuschildern.
- 72 Stunden vor der Sperrung sind durch den Baubetriebshof der Stadt Wadern entsprechende Hinweistafeln aufzustellen.
66687 Wadern, 20.09.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler