Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Die Verbindungsstraße von Wadrilltal-Gehweiler nach Löstertal-Oberlöstern wird infolge von Straßenschäden ab Freitag, 27.09.2024, bis zur Beendigung der Maßnahme für den gesamten Verkehr gesperrt.
In den Straßen „Zum Wandermichel“ und „Lohbachstraße“ ist je eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.
Die Zufahrt der Anwohner „Zum Wandermichel“ von der Hunsrückstraße kommend bis zur Baustelle ist möglich.
Eine Umleitung wird nicht eingerichtet.