Titel Logo
Stadt Wadern
Ausgabe 40/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt, auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreise Merzig Wadern“ (Amtsbl. des Saarl. S. 603) vom 04. Juli 1952 dahingehend zu ändern, dass eine Fläche von ca. 4150 m² in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen aus dem Landschaftsschutzgebiet L01.00.07 ausgegliedert wird.

Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarte liegen vom 02.10.2025 bis 04.11.2025 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Wadern, Zimmer C104 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden:

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Wadern Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.

Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.

Wadern, 16.09.2025