(ausgestellt zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013)
Alte EU-Kartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren nach einem Stufenplan in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dieser neue EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet.
EU-Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, enthalten bereits ein Ablaufdatum (Zeile 4b).
Die Umtauschfrist richtet sich hier nach dem Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheins.
Kartenführerschein:
Ausstellungsjahr — Umtausch bis zum
1999-2001 — 19.01.2026
2002-2004 — 19.01.2027
2005-2007 — 19.01.2028
2008 — 19.01.2029
2009 — 19.01.2030
2010 — 19.01.2031
2011 — 19.01.2032
2012-18.01.2013 — 19.01.2033
Im ersten Schritt müssen also bis zum 19. Januar 2026 alle EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
Hinweis für die Inhaber von Papierführerscheinen: Diese Führerscheine hätten bereits bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden müssen (Ausnahme Geburtsjahrgang vor 1953).
Für den Umtausch ist eine Terminabsprache mit der Führerscheinstelle erforderlich. Vorzulegen sind bei der Antragstellung der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 26,50 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung mit EC-Karte zu entrichten.
Terminabsprache und weitere Informationen bei der Führerscheinstelle der Stadt Wadern, Herrn Ensel (Tel. 06871/507236) und Frau Ahlemann (Tel. 06871/507229).