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Stadt Wadern
Ausgabe 41/2022
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 22.09.2022, 18:30 Uhr, in der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 19:30 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Dr. Daniel Hoffmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus Ortsvorsteher: Christoph Kaub

Entschuldigt: Wolfgang Maring, Nora Koch, Pascal Weirich

Verwaltung: Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Wolfgang Birtel, Elke Simon, Benjamin Trampert, Frank Backes

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes

3.

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse/Gremien

4.

Wahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld)

5.

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk V (Altland, Vogelsbüsch, Krettnich, Lockweiler, Nuhweiler)

6.

Ergänzungssatzung "In der Hohlgaß", Wadrilltall - Abwägung und Annahme der eingegangen Stellungnahmen

7.

Ergänzungssatzung "In der Hohlgaß" Wadrilltal - Satzungsbeschluss

8.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung

9.

Bebauungsplan "Wohnpark Dichtersenke" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern - Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

10.

Einführung Dienstradleasing für die Mitarbeiter*innen der Stadt Wadern - Ausschreibung und Vertragsabschluss

11.

Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan der Stadt Wadern - Planungszeitraum 2022-2026

12.

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 09.09.2022 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 37/2022 vom 15.09.2022 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes

Herr Christian Gemmer war sowohl Mitglied im Stadtrat der Stadt Wadern als auch im Ortsrat des Stadtteiles Wadern. Am 2. September 2022 teilt Herr Gemmer dem Bürgermeister mit, dass er im Juli 2022 nach Weiskirchen umgezogen ist.

Somit kann er seine Mandate in der Stadt Wadern nicht mehr ausüben.

Herr Gemmer wurde über den Wahlvorschlag der Gebietsliste von ProHochwald in den Stadtrat berufen. Frau Susanne Köhl, Wadern-Dagstuhl, hat das Mandat nicht angenommen.

Als Nachfolger wurde Herr Christian Kuhn, Sodenkopf 2, Wadern, berufen.

Gemäß § 33 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - sind die Mitglieder des Stadtrates vom Bürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Herr Christian Kuhn wird von Bürgermeister Jochen Kuttler als neues Stadtratsmitglied der Stadt Wadern verpflichtet.

TOP 3

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse/Gremien

Dieser Tagesordnungspunkt steht in Zusammenhang mit TOP 2.

Christian Gemmer war für die Fraktion ProHochwald in folgenden Gremien vertreten:

Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur

stv. Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG.

Seitens der Stadtratsfraktion ProHochwald sind entsprechende Neubenennungen vorzunehmen.

Beschluss:

Bernd Theobald benennt von Seiten der Fraktion ProHochwald Herrn Christian Kuhn als neues Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur sowie als neues stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG.

TOP 4

Wahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld)

Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die Schiedsperson des Schiedsbezirks I der Stadt Wadern neu bzw. wieder zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern und im Internet ausgeschrieben.

Auf die Ausschreibung ging bei der Stadt Wadern eine Bewerbung ein:

Herr Theodor Besse, wohnhaft Am Speckenbach 16, 66687 Wadern-Bardenbach, Schiedsmann für den Schiedsbezirk I seit dem 30.05.2007.

Die Ortsräte von Bardenbach und Büschfeld haben sich einvernehmlich für die Wiederwahl von Herrn Besse zur Schiedsperson ausgesprochen.

Der Bund Deutscher Schiedsleute - Bezirksvereinigung Merzig-Wadern - hat die Bewerbung zur Kenntnis genommen und befürwortet die Wahl von Herrn Theodor Besse zur Schiedsperson des Schiedsbezirks I.

Beschluss:

Die geheime Wahl, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Alina Körner als Beisitzer/Beisitzerin sowie Simone Schmitt-Koch, Verwaltung, als Schriftführerin fungieren, bringt folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 30 Stimmen

gültige Stimmen: 30 Stimmen

Theodor Besse wird mit 29 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme als Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld) gewählt.)

TOP 5

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk V (Altland, Vogelsbüsch, Krettnich, Lockweiler, Nuhweiler)

Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die stellvertretende Schiedsperson des Schiedsbezirks V der Stadt Wadern neu zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern und im Internet ausgeschrieben.

Auf die Ausschreibung ging bei der Stadt Wadern eine Bewerbung ein:

Frau Doris Haßler, wohnhaft Nuhweilerstr. 1, 66687 Wadern

Die Ortsräte von Krettnich und Lockweiler haben sich im Rundlaufverfahren einvernehmlich für die Wahl von Frau Haßler zur stellvertretenden Schiedsperson ausgesprochen. Die Beschlüsse werden in den nächsten Ortsratssitzungen nachgeholt.

Der Bund Deutscher Schiedsleute - Bezirksvereinigung Merzig-Wadern - hat die Bewerbung zur Kenntnis genommen und befürwortet die Wahl von Frau Doris Haßler zur stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsbezirks V.

Beschluss:

Die geheime Wahl, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Alina Körner als Beisitzer/Beisitzerin sowie Simone Schmitt-Koch, Verwaltung, als Schriftführerin fungieren, bringt folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 30 Stimmen

gültige Stimmen: 30 Stimmen

Frau Doris Haßler wird einstimmig als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk V (Altland, Vogelsbüsch, Krettnich, Lockweiler, Nuhweiler) gewählt

TOP 6

Ergänzungssatzung "In der Hohlgaß", Wadrilltall - Abwägung und Annahme der eingegangen Stellungnahmen

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „In der Hohlgaß“ im Stadtteil Wadrilltal gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 19.05.2022 bis 20.06.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind aus beigefügter Abwägungssynopse erkennbar. Änderungen in der Planung haben sich hieraus nicht ergeben.

Der Ortsrat Wadrilltal hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 der Annahme der eingegangenen Stellungnahmen zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Beschluss:

Nach Empfehlung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 19.09.2022 beschließt der Stadtrat einstimmig die Abwägung und Annahme der eingegangenen Stellungnahmen.

TOP 7

Ergänzungssatzung "In der Hohlgaß" Wadrilltal - Satzungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „In der Hohlgaß“ im Stadtteil Wadrilltal gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit 19.05.2022 bis 20.06.2022 statt. Änderungen der Planung haben sich hieraus nicht ergeben. Die Planunterlagen sind beigefügt.

Der Ortsrat Wadrilltal hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 der Empfehlung zum Satzungsbeschluss zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragssteller.

Beschluss:

Nach Empfehlung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 19.09.2022 beschließt der Stadtrat einstimmig den Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „In der Hohlgass“ Wadrilltal.

TOP 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“, der die planungsrechtliche Zulässigkeit von sechs Mehrfamilienhäusern erarbeiten soll, lässt die Bauherrngemeinschaft Steuer/Fell/Steuer die Flurstücke 18/3, 18/10 und 231/46, Flur 5 in der Gemarkung Nunkirchen, überplanen.

Das ca. 0,46 ha große Plangebiet liegt zentral im Stadtteil Nunkirchen und wird von Wohn- und Gewerbebebauung umgeben. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Fläche, die durch eine brachgefallene gewerbliche Nutzung geprägt ist. Mit einer Revitalisierung des Plangebietes kann dieser städtebauliche Missstand beseitigt und ein neuer Wohnstandort entwickelt werden.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine typische Innenentwicklung, deren Stärkung im Baugesetzbuches verankert ist. So ist es möglich, dass das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 13a BauGB beschleunigt werden kann. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen erfolgen damit nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Dabei ist eine Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4

Abs. 2 BauGB vorgesehen, während auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen.

Der Bebauungsplan stellt Baurecht für die Errichtung von sechs Mehrfamilienhäusern her; folgende Festsetzungen sind getroffen:

Nutzung: Allgemeines Wohngebiet

fünf Wohneinheiten pro Gebäude

Grundflächenzahl 0,5; Überschreitung der GRZ durch die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen, Zufahrten, Nebenanlagen, baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einem Wert von 0,9 zulässig

Offene Bauweise

Traufhöhe maximal 6 m, Firsthöhe maximal 9 m

Kinderspielplatz

Stellplätze mit Begrünung (pro 4 Stellplätze mindestens ein standortgerechter Laubbaumhochstamm gemäß Pflanzliste)

Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, gilt allgemein, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages in beiderseitigem Einvernehmen der Vertragspartner sind im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig. Der Durchführungsvertrag wird aktuell erarbeitet. Dieser muss vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden.

Die Planung sieht vor, dass die Wohnbebauung sowohl von Norden von der Kleinbahnstraße als auch von Süden über eine neue Verkehrsfläche erschlossen werden kann. Es ist vorgesehen, dass von beiden Seiten ein separater Zugang zu den jeweiligen Stockwerken, nämlich im Süden

zum Erdgeschoss und im Norden zum 1. Obergeschoss, ermöglicht wird.

Der Ortsrat Nunkirchen hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2022 mit der Thematik befasst und dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger getragen.

Beschluss:

Nach Empfehlung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 19.09.2022 beschließt der Stadtrat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße" sowie Freigabe des Entwurfs für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

TOP 9

Bebauungsplan "Wohnpark Dichtersenke" in der Stadt Wadern, Stadtteil Wadern - Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat am 14. Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnpark Dichtersenke“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Im Stadtteil Wadern besteht eine anhaltende Nachfrage nach neuem Wohnraum. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, ist die Ausweisung eines nahe der Innenstadt gelegenen innerstädtischen Wohngebietes mit unterschiedlichsten Wohnformen geplant. Die innerhalb des Plangebietes befindliche stadtbildprägende ehemalige „Villa Hager“ soll langfristig erhalten und in die städtebauliche Gesamtkonzeption integriert werden.

Die äußere Erschließung des Plangebietes ist im Norden über die Poststraße und im südlichen Bereich über die Uhlandstraße geplant und gesichert. Zur Anbindung der südlich angrenzenden bestehenden Wohnbebauung in der Kantstraße ist ein Fuß-/ Radweg geplant. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück untergebracht werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Für einen Teilbereich besteht zudem bereits ein Bebauungsplan „Auf’m Mühlenberg“ (von 1965). Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,5 ha. Der Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Auf’m Mühlenberg“ von 1965.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt für das Gebiet im Bereich der Poststraße gemischte Bauflächen und im Bereich der Uhlandstraße Wohnbauflächen sowie im Übrigen Grün- und Waldflächen dar. Der Bebauungsplan ist, insbesondere in Bezug auf die im Flächennutzungsplan dargestellten Grün- und Waldflächen, nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gilt entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB hinzuweisen.

Der Ortsrat wird in seiner Sitzung am 21. September 2022 über die Thematik beraten.

Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung des Stadtrates berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.

Beschluss:

Nach Empfehlung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 19.09.2022 billigt der Stadtrat einstimmig den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnpark Dichtersenke", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.

TOP 10

Einführung Dienstradleasing für die Mitarbeiter*innen der Stadt Wadern - Ausschreibung und Vertragsabschluss

Sachverhalt und Rechtslage:

Dienstradleasing wird in Deutschland immer beliebter. In der Privatwirtschaft wird das Dienstradleasing bereits seit mehreren Jahren angeboten.

Seit Inkrafttreten des TV-Fahrradleasing vom 01.03.2021 besteht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Rechtsgrundlage für das Fahrradleasing durch eine entsprechende Entgeltumwandlung.

Seit Oktober 2021 besteht durch eine Gesetzesänderung zudem auch für Beamte die Möglichkeit des Dienstradleasings über Entgeltumwandlung. Die Regelungen des TVöD sind auch auf die Beamten anzuwenden.

Durch das Fahrradleasing soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesteigert werden.

Auf dieser Grundlage sollen nun auch die Mitarbeiter*innen der Stadt Wadern die Möglichkeit zum Dienstradleasing erhalten.

Das Dienstradleasing ist für den Arbeitgeber in der Regel kostenneutral. Arbeitnehmer können im Normalfall gegenüber eines Direktkaufs sparen, da sie das Fahrrad am Ende der Leasinglaufzeit für einen günstigen Betrag erwerben können. Durch das Angebot kann die Gesundheit der Mitarbeiter*innen gefördert und zusätzlich ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.

Entgeltumwandlung zugunsten des Fahrradleasings:

Durch die Entgeltumwandlung zugunsten des Fahrradleasings verzichten die Beschäftigten auf einen Teil des tariflichen Entgeltes und profitieren somit von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Die Höhe der Entgeltumwandlung ist hierbei abhängig von der jeweiligen Leasingrate. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrrades zu versteuern. Für den Arbeitgeber ergibt sich auch eine Ersparnis bei den Sozialabgaben.

Die Ersparnis für die Mitarbeiter*innen gegenüber einem Direktkauf ergibt sich daraus, dass sie das Fahrrad am Ende der Leasinglaufzeit in der Regel für einen günstigeren Betrag erwerben können.

Grundsätzlich kann der Mitarbeitende bis zu 40 % sparen, abhängig vom Kaufpreis des Rades und der sich daraus ergebenden Leasingrate sowie vom Verdienst und den steuerlichen Verhältnissen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Verringerung der Sozialabgaben eine Auswirkung auf die späteren Ansprüche aus der Rentenversicherung haben werden.

Teilnahmeberechtigte Personen:

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit Entgeltbezug zur Stadt Wadern stehen (TV-Fahrradleasing). Ausgenommen, nach dem TV-Fahrradleasing, sind Auszubildende, Schüler*innen, Dual Studierende, Praktikant*innen, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells. Weitere Ausschlusskriterien sind möglich und müssen innerhalb der Dienstvereinbarung definiert werden.

Grundlagen des Dienstradleasings:

Das Dienstradleasing baut auf einer mehrseitigen Vertragskonstruktion auf. Die Anbieter halten in der Regel Musterrahmenverträge bereit, die angepasst werden können.

Der Arbeitgeber (AG) schließt mit einem Anbieter einen Dienstleistungsvertrag ab. Dieser ist kostenlos, regelt die Abwicklung und sichert den AG im Hinblick auf das Dienstradleasing ab. Die Anbieter haben in der Regel eine Kooperation mit einer Leasinggesellschaft über die das Leasing geregelt wird. Der AG schließt mit der Leasinggesellschaft parallel einen Leasingrahmenvertrag ab, der die grundsätzlichen Abwicklungsmodalitäten des Dienstradleasings beinhaltet (Zahlungsabwicklung, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Ablauf der Bestellung).

Zusätzlich schließt der AG für jeden Arbeitnehmer (AN), der ein Dienstrad möchte einen Einzelleasingvertrag ab. In diesem werden die individuellen Leasingkonditionen festgehalten, die sich aus der Art des Rades und der Versicherungen ergibt. Im Überlassungsvertrag zwischen AG und AN wird die Gehaltsumwandlung und die Überlassung des Dienstrades geregelt und stellt eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag dar.

Mitarbeiter*innen, die Interesse am Leasing eines Fahrrades haben, können sich bei einem, mit dem Anbieter kooperierenden, Fachhändler vor Ort oder online ein Fahrrad aussuchen. Es können nur Fahrräder im Sinne des § 63a StVZO sein. Für die Abwicklung sollte seitens des Anbieters ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden. Nach Zustimmung des AG und Abschluss von Einzelleasing- und Überlassungsvertrag kann das Fahrrad für die Laufzeit des Leasings unter den in den Verträgen vereinbarten Bedingungen genutzt werden.

Nach Ablauf der Leasinglaufzeit besteht in der Regel die Möglichkeit für den Mitarbeitenden das Fahrrad zu einem vom Anbieter festgelegten Preis zu kaufen. Ansonsten nimmt der Anbieter das Fahrrad wieder zurück.

Tarifvertraglich vorgegeben ist, dass der Kaufpreis des Fahrrades max. 7.000 € inkl. leasingfähigem Zubehör betragen und die Laufzeit des Leasingvertrags 36 Monate nicht überschreiten darf. Zusatzleistungen wie Versicherungen, Fahrradschloss oder fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör können meist mit geleast und überlassen werden.

Obligatorisch muss eine Vollkaskoversicherung durch die Mitarbeitenden abgeschlossen werden, eine Arbeitgeberversicherung ist kostenfrei enthalten. Zudem ist es möglich, dass vom Leasingnehmer (Stadt Wadern) der Abschluss einer Inspektion verpflichtend gefordert wird. Darüber hinaus ist der Abschluss weiterer Leistungen möglich.

Der Arbeitgeberschutz beinhaltet in der Regel die Übernahme der Leasingrate bei:

Arbeitsunfähigkeit (ab dem 43. Tag)

Ausscheiden des Mitarbeitenden durch Kündigung oder Vertragsaufhebung

Unfalltod

Elternzeit (max. 12 Monate)

Dienstvereinbarung:

Bei der Umsetzung des TV-Fahrradleasing müssen Mitbestimmungsrechte (§ 4 Abs. 5) beachtet werden. Dieses Mitbestimmungsrecht bezieht sich nicht auf die Frage "ob", das Dienstradleasing angeboten wird, sondern darauf "wie" die Umsetzung in Bezug auf die nicht abschließenden Bedingungen im Tarifvertrag erfolgt. Mitbestimmungspflichtig sind z. B. Fragen zur Nutzung, Versicherung und Arbeitgeberzuschuss. Die genauen Bedingungen des Dienstradleasings sollen in einer Dienstvereinbarung formuliert werden.

Damit die Ausschreibung schnellstmöglich erfolgen kann, wurden bereits Gespräche mit dem Personalrat geführt. Die Rahmenbedingungen werden vor Vertragsabschluss mit einem Anbieter in der Dienstvereinbarung festgehalten.

Umsetzung:

Zur Einführung des Dienstradleasings muss zunächst eine Ausschreibung der Dienstleistung erfolgen. Nach Verlängerung des Vergabeerlasses 2020 kann noch bis 30.06.2023 eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, da wir unter der Wertgrenze von 150.000 € liegen.

Die Festsetzung der Wertgrenze zur Ausschreibung des Dienstradleasings wurde mittels einer Schätzung durchgeführt:

Es sind insgesamt 152 Mitarbeiter*innen bei der Stadt Wadern berechtigt, beim Dienstradleasing teilzunehmen und somit für die Berechnung heranzuziehen.

Gemäß den Erfahrungen einiger Anbieter, kann mit einer Beteiligungsrate der Mitarbeiter*innen von 10 % gerechnet werden. Dieser Wert konnte auch durch die Abfrage des Personalrates ungefähr bestätigt werden. Ausgehend von dieser Empfehlung gehen wir von 10 % der Beschäftigen aus, so dass sich 16 (aufgerundet) potenzielle Leasingnehmer ergeben.

Gemäß TVöD darf der Höchstwert eines Leasingrades bei 7.000 € liegen und es darf nur ein Fahrrad pro Mitarbeiter*in geleast werden. Zur Berechnung wird ein Durchschnittskaufpreis von 3.500 € pro Fahrrad herangezogen. In diesem Preissegment ist von den meisten Leasingrädern auszugehen. Hinzu kommen 50 € für ein Fahrradschloss (durch Versicherung gefordert), sowie eine Vollkaskoversicherung und eventuell eine Jahresinspektion. Für die Vollkaskoversicherung werden 10 €/Monat veranschlagt und 5 €/Monat für die Jahresinspektion.

Berechnung der Kosten:

Kaufpreis 3.500 €

Kaufpreis Schloss 50 €

Versicherung (10 € x 36 Monate Vertragslaufzeit) 360 €

Inspektion (5 € x 36 Monate Vertragslaufzeit) 180 €

Gesamtkosten pro Leasingnehmer 4.090 €

Ausschreibungswert:

Gesamtkosten pro Leasingnehmer x Anzahl der potenziellen Leasingnehmer

4.090 € x 16 Leasingteilnehmern = 65.440 € (brutto)

Die entspricht einem Netto-Auftragswert von 77.873,60 €.

Ausschreibung:

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung sollen drei Angebote bei Dienstradleasing-Anbietern eingeholt werden. Es wird sich hierbei um leistungsfähige, überregionale Anbieter, die mit den meisten regionalen Fahrradhändlern zusammenarbeiten handeln.

Zuschlagskriterien der Ausschreibung:

Preis: Summe der jährlichen Kosten bestehend aus den monatlichen Kosten für Leasing, Versicherung, Mobilitätsgarantie, Inspektion und erweitertes Serviceangebot sowie die einmaligen Kosten des Vertragsabschlusses.

Bestellkonzept: Einfacher Bestellprozess für Mitarbeitende, schnelle Abwicklung und effizienter Prüfverlauf für Arbeitgeber, Bereitstellung der erforderlichen Dokumente (z. B. Nutzungs- und Überlassungsvertrag, Übernahmebestätigung) und schnelle Abwicklung durch den Auftragnehmer.

Umsetzungs- und Servicekonzept: u. a. Bereitstellung eines browser- oder appbasierten Lösung, Vollkaskoversicherung, Rücknahmevereinbarung, Übersicht kooperierende Fahrradfachhändler im Umkreis.

Störfallkonzept: Ausfallschutz z. B. bei Krankheit, Elternzeit, Ende Arbeitsverhältnis.

Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach einem Punktesystem. Die Vergabe erfolgt an den Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

Um den Mitarbeiter*innen der Stadt Wadern das Dienstradleasing anbieten zu können wird vorgeschlagen, den Rahmenvertrag im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auszuschreiben. Hierbei sollen mindestens drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Weiter wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, nach Ende der Ausschreibungsfrist einen Rahmenvertrag zum Dienstradleasing mit dem Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Das Dienstradleasing ist für den Arbeitgeber grundsätzlich kostenneutral.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Einführung des Dienstradleasings im Rahmen des geltenden Tarifvertrags für die Mitarbeiter der Stadt Wadern.

Die Ausschreibung des Rahmenvertrages für das Dienstradleasing soll in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der UVgO unter Beteiligung von mindestens drei Bietern erfolgen.

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des Rahmenvertrages mit dem aus der Ausschreibung hervorgehenden am besten geeigneten Anbieter.

TOP 11

Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan der Stadt Wadern - Planungszeitraum 2022-2026

Durch die Schulentwicklungsplanung im Sinne des § 37 Schulordnungsgesetz in Verbindung mit der Schulentwicklungsplanungsverordnung wird die planerische Grundlage für die Entwicklung eines regional ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes bereitgestellt.

Darzulegende Grundlagen der Schulentwicklungsplanung sind:

das gegenwärtige Schulangebot der jeweiligen Kommune nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten

die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens

die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes

die verschiedenen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote.

Die Verwaltung hat den Schulentwicklungsplan für die Stadt Wadern als Schulträgerin der Grundschulen aufgestellt, wobei ein Planungszeitraum von fünf Jahren abzudecken ist.

Der Schulentwicklungsplan ist der Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss:

Nach Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 21.09.2022 beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahme des vorliegenden Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum 2022 - 2026.

TOP 12

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Thematik Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in der Stadt Wadern

Dieses Thema wurde bereits in der Fragestunde in der Sitzung des Stadtrates am 12.05.2022 angesprochen und wurde erneut von betroffenen Anliegern der Wadrillbach mit umfangreichen Informationen kritisch hinterfragt.

Bürgermeister Jochen Kuttler erläutert nochmals, dass die Stadt Wadern nicht „Herr“ des Verfahrens ist. Die Vorgehensweise bzw. die Informationspolitik des zuständigen Ministeriums und des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz kann er auch nicht gut heißen.

Er bietet seine Hilfe bzw. die der Verwaltung an, weitere Gespräche mit den zuständigen Behörden zu führen bzw. die Fragen der betroffenen Bürger dort zu stellen, auch die Frage, ob die Ortsräte in diesem Verfahren zu beteiligen sind, wird er aufgreifen.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister