Am Mittwoch, den 25.10.2023, findet um 18:00 Uhr im Schützenhaus Rathen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Buweiler-Rathen- statt, zu der ich hiermit einlade.
Tagesordnung
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen. Das Grundflächenverzeichnis liegt voraussichtlich ab Ende der KW 41/2023 bis zum 25.10.2023, 12:00 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.