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Stadt Wadern
Ausgabe 41/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Jagdgenossenschaften

Sitzung der Jagdgenossenschaft Wadern – Jagdrevier Wadrill

am Dienstag, den 28.10.2025 um 17:00 Uhr

  1. Begrüßung
  2. Termin Begehung der in der letzten Versammlung angesprochenen Wege (Wadrill und Gehweiler)
  3. Verschiedenes

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch einen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zu 27.10.2025 im Rathaus Zimmer B110 aus.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen, bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuchauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.

der stellv. Jagdvorsteher: Alexander Simon

Sitzung der Jagdgenossenschaft Wadern – Jagdrevier Gehweiler

am Dienstag, den 28.10.2025 um 18:00 Uhr

  1. Begrüßung
  2. Verpachtung des Jagdrevieres Gehweiler zum 01.04.2026
  3. Verschiedenes

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch einen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zu 27.10.2025 im Rathaus Zimmer B110 aus.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen, bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuchauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.

der stellv. Jagdvorsteher: Alexander Simon