am Dienstag, den 28.10.2025 um 17:00 Uhr
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch einen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zu 27.10.2025 im Rathaus Zimmer B110 aus.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen, bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuchauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.
der stellv. Jagdvorsteher: Alexander Simon
am Dienstag, den 28.10.2025 um 18:00 Uhr
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch einen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zu 27.10.2025 im Rathaus Zimmer B110 aus.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen, bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuchauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.