Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Wadern in seiner Sitzung am 22. September 2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Wadern den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes
Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von sechs Wohnhäusern.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“ umfasst die Parzellen 18/3, 18/10 und 231/46 in Flur 5 der Gemarkung Nunkirchen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 28. Oktober 2022 bis einschließlich 30. November 2022
im Rathaus der Stadt Wadern, Zimmer C104, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Öffnungszeiten
| Montag bis Freitag: | 8:30 - 12:00 Uhr |
| Montag und Mittwoch: | 13:30 - 15:30 Uhr |
| Donnertag: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Wadern (https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung) zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 28. Oktober 2022 bis einschließlich zum 30. November 2022 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
| • | Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB |
| • | Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) |
| • | Textteil des Bebauungsplanes (Teil B) |
| • | Begründung des Bebauungsplanes |
| • | Vorhaben- und Erschließungsplan |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadt@wadern.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie:
Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der Pandemie wird zur Einsicht der Planunterlagen im Rathaus um eine telefonische Anmeldung unter 06871/507-0 gebeten. Innerhalb des Rathauses sind Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten. Weitergehende Hinweise finden Sie jeweils tagesaktuell auf der Homepage der Stadt unter https://ssl.wadern.de
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Wadern ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.