Mit Bescheid vom 22.09.2022, AZ.: OBB 11 - 165-16/21 Be hat die höhere Verwaltungsbehörde, das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, die vom Rat der Stadt Wadern am 12.05.2022 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Krettnich“ gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) genehmigt.
Diese Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplansteiländerung für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Krettnich“ wirksam.
Jedermann kann die wirksame Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Krettnich“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB im Rathaus der Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Baugesetzbuch werden Verletzungen der in § 214 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.