| Sitzungsbeginn: | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:35 Uhr |
Anwesend:
Vorsitz: Jochen Kuttler
Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus
Ortsvorsteher: Christoph Kaub
Entschuldigt: Jochen Scharf, Eric Ongania
Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Wolfgang Birtel, Elke Simon, Benjamin Trampert
Außerdem anwesend: Benedikt Krächan, zu TOP 1
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Information über den aktuellen Zustand des (Stadt)waldes |
| 3. | Beschlussfassung über die Herstellung des Benehmens zum Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 9. Juni 2024 und die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Wadern |
| 4. | Wahl einer besonderen Gemeindewahlleiterin/eines besonderen Gemeindewahlleiters und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen in der Stadt Wadern und für die Wahl der Bürgermeistern/des Bürgermeisters |
| 5. | Wahlwerbesatzung- weitere Vorgehensweise |
| 6. | Ernennung eines Naturschutzbeauftragten |
| 7. | Änderung der Brandschutzsatzung für die Stadt Wadern |
| 8. | Änderung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wadern |
| 9. | Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
| 10. | Anpassung des Förderprogramms "Aktion Wasserzeichen in Wadern" - Förderung von Flächenentsiegelung vor allem für Privathaushalte |
| 11. | Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße Nunkirchen" - Freigabe der Planunterlagen zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und Behörden |
| 12. | Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschlüsse
Öffentlicher Teil:
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bürgermeister Jochen Kuttler mit, dass der Tagesordnungspunkt 5 “Wahlwerbesatzung - weitere Vorgehensweise” im Ausschuss zur weiteren Prüfung an den Saarl. Städte- und Gemeindetag verwiesen wurde und somit im Stadtrat abgesetzt wird.
Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 15.09.2023 eingeladen.
Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 38/2023 vom 21.09.2023 sowie unter www.wadern.de.
Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht
TOP 2
Information über den aktuellen Zustand des (Stadt)waldes
Der Revierförster des Saarforst für das Revier Wadern, Benedict Krächan, ist in der Sitzung zugegen und berichtet über den aktuellen Zustand des Stadtwaldes, aber auch des gesamten Waldes.
Grundsätzlich geht es um die aktuelle Problematik in Bezug auf Käferholz.
Einführung
In Bezug auf die Käferproblematik hat auch das eher regnerische und feuchte Frühjahr nicht die erhoffte Entspannung gebracht. Bis Juli 2023 wurden bereits rd. 1.850 Festmeter Holz eingeschlagen, geplant waren für das gesamte Jahr 2023 rd. 1.750 Festmeter.
Bei dem eingeschlagenen Holz handelt es sich ausschließlich um geschädigtes Käferholz (Fichten) und sonstige hitzegeschädigte Bäume.
Ein geplanter und regulärer Holzeinschlag hat nicht stattgefunden und wird auch dieses Jahr nicht realisiert werden können. Durch die explosionsartige Vermehrung des Borkenkäfers während der langen Trockenperiode im Mai und Juni muss mit weiteren 2.000 bis 3.000 Festmetern Käfer-/ Schadholz gerechnet werden. Eine genaue Prognose ist derzeit nicht möglich.
Im Juli/August wurden viele Arbeiten im Stadtwald Wadrill (Bereich Harteichhütte, oberhalb der Alm und im Bereich der Windräder Felsenberg in Richtung Grimburg) durchgeführt.
Um die rasend schnelle Verbreitung des Borkenkäfers einmal zu verdeutlichen hier ein Beispiel:
Am 17.07.2023 wurde bei der Käferbaumsuche im Bereich Grimburg frischer Befall an ca. 200 Fichten an mehreren Punkten festgestellt. Trotz schneller Reaktion und Beginn der Schadholzernte am 22.07.2023 waren innerhalb dieser Woche bereits weitere 250 Bäume befallen. Ein Ende ist hier nicht abzusehen.
Die Situation wird weiterhin dadurch erschwert, dass die Sägewerke seit Monaten mit anfallendem Schadholz aus allen Regionen überschwemmt werden. Die Sägewerke können diese großen Mengen an Holz nicht schnell genug verarbeiten bzw. transportieren. Das Holz bleibt länger im Wald liegen, ebenso wie Käfer.
Die Preise für Fichtenholz haben aufgrund des Überangebotes schon ca. 30 % nachgegeben, auch hier muss weiter mit fallenden Preisen gerechnet werden.
Der Saarforst und das Team aus Mitarbeitern und Unternehmern geben ihr Bestes, um die Situation zu entschärfen, Einhalt werden sie der Ausbreitung des Käfers nicht gebieten können.
Auf Dauer wird nach Ansicht von Experten die Fichte aus unseren heimischen Wäldern gänzlich verschwinden. Hier ist es wichtig, entsprechende Konzepte vorzubereiten und finanzielle Mittel zur Wiederbewaldung der Freiflächen bereitzustellen.
Herr Benedikt Krächan, Revierförster des SaarForsts für das Revier Wadern, erläutert die aktuelle Situation des Stadtwaldes bzw. des gesamten Waldes sowie die Problematik in Bezug auf Käferholz.
Er informiert über den Prozess Waldmanagement und die Anpassung der Waldwirtschaft an die geänderten Klimafaktoren.
Die Thematik wird ausführlich diskutiert, die Fragen der Stadtratsmitglieder werden umfassend beantwortet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Herstellung des Benehmens zum Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 9. Juni 2024 und die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Wadern
Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Die Regierung des Saarlandes hat als Wahltag der allgemeinen Kommunalwahlen Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (s. Amtsblatt des Saarlandes vom 10. August 2023).
Nach § 74 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt.
§ 74 Abs. 2 KWG regelt darüber hinaus, dass dennoch formal die Oberste Kommunalaufsichtsbehörde im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde (Stadtrat) den Wahltag für die Bürgermeisterwahl festsetzt.
Daher ist durch den Stadtrat das Benehmen zum Wahltag Sonntag, 9. Juni 2024 herzustellen.
Eine evtl. Stichwahl findet nach § 74 Abs. 4 KWG 14 Tage nach der ersten Wahl statt (=23. Juni 2024).
Öffentliche Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet mit Ablauf des 31. Oktober 2024.
Die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist nach § 55 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) öffentlich auszuschreiben. Der Ausschreibungstext ist als Anlage beigefügt.
Die Ausschreibung erfolgt mehrfach im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern, in der Saarbrücker Zeitung (überörtl. Teil) und auf www.wadern.de.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 einstimmig, gemäß der Verwaltungsvorlage die
Herstellen des Benehmens für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 9. Juni 2024 und die öffentliche Ausschreibung der Stelle.
TOP 4
Wahl einer besonderen Gemeindewahlleiterin/eines besonderen Gemeindewahlleiters und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen in der Stadt Wadern und für die Wahl der Bürgermeistern/des Bürgermeisters
Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden mit der Europawahl auch die Kommunalwahlen und die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.
Eine eventuell erforderliche Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet am Sonntag, 23. Juni 2024, statt.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist der Gemeindewahlleiter ein Wahlorgan der Gemeinde.
Nach § 7 Abs. 1 KWG ist der Bürgermeister Gemeindewahlleiter; stellvertretende Gemeindewahlleiter sind die gesetzlichen Vertreter des Bürgermeisters.
Wer Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist, kann nicht Gemeindewahlleiter oder stellvertretender Gemeindewahlleiter sein (§ 7 Abs. 2 Satz 1 KWG). Dies führt dazu, dass der Bürgermeister und die Beigeordneten, sofern sie wieder Wahlbewerber sind, das Amt des Gemeindewahlleiters bzw. stellvertretenden Gemeindewahlleiters nicht ausüben können.
Die Wahlvorbereitungen haben bereits begonnen, manche Angelegenheiten müssen zeitnah bearbeitet und entschieden werden. Hierzu ist die rechtzeitige Wahl eines Gemeindewahlleiters bzw. stellvertretenden Gemeindewahlleiters unabweisbar.
Diese sind so zu auswählen, dass sie kurzfristig erreichbar sind und auch im Laufe der Einreichung der Wahlvorschläge nicht dem Ausschluss nach § 7 Abs. 2 Satz 1 KWG unterliegen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 einstimmig, gemäß der Verwaltungsvorlage Frau Stadtamtsrätin Petra Dewald, Leiterin Fachbereich 1 - Zentrale Dienste/Allgemeine Verwaltung - zur besonderen Gemeindewahlleiterin zu wählen sowie Frau Simone Schmitt-Koch, Wahlsachbearbeiterin, zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin.
TOP 5
Wahlwerbesatzung - weitere Vorgehensweise
Der Tagesordnungspunkt wird auf Empfehlung im Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 zur weiteren Prüfung an den Saarl. Städte- und Gemeindetag verwiesen und somit abgesetzt.
TOP 6
Ernennung eines Naturschutzbeauftragten
Im Januar 2018 wurden von Seiten der Verwaltung die ehrenamtlichen Positionen als Naturschutzbeauftragte der Stadt Wadern ausgeschrieben. Hierauf hatten sich sieben Personen beworben, die durch den Stadtrat offiziell benannt wurden.
Zusätzlich wurde Herr Dieter Konter im Juli 2020 und Frau Karin Gehlen im Januar 2022 zu Naturschutzbeauftragten ernannt.
Im Juni 2023 wurden fünf Naturschutzbeauftragte, die im Jahr 2018 ernannt wurden, erneut in ihrer Position bestätigt. Die Ernennung der Naturschutzbeauftragten wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern veröffentlicht. Daraufhin hat sich Herr Hans Josef Hacket aus Bardenbach gemeldet und ebenfalls seine Bereitschaft signalisiert, als Naturschutzbeauftragter der Stadt zu fungieren.
Die Ernennung als Naturschutzbeauftragten gilt für die Dauer von fünf Jahren.
Der Ortsvorsteher begrüßt sein Engagement und die Ernennung zum Naturschutzbeauftragten.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hans-Josef Hacket aus Bardenbach ebenfalls als Naturschutzbeauftragten der Stadt Wadern zu ernennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Naturschutzbeauftragten können eine Jahreskostenpauschale in Höhe von 246 € bei der Stadt Wadern beantragen. Dieser Betrag wird der Stadt Wadern, wenn eine offizielle Ernennung der entsprechenden Personen erfolgt ist, vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erstattet. Der Stadt Wadern entstehen hierdurch somit keine Kosten.
Beschluss:
Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 25.09.2023 beschließt der Stadtrat einstimmig die Ernennung von Herrn Hans-Josef Hacket zum Naturschutzbeauftragten der Stadt Wadern.
TOP 7
Änderung der Brandschutzsatzung für die Stadt Wadern
Die Brandschutzsatzung muss wegen der Änderung gesetzlicher Bestimmungen aktualisiert werden.
§ 5 Abs. 1 der zurzeit gültigen Brandschutzsatzung der Stadt Wadern lautet:
„Mit Vollendung seines oder ihres 65. Lebensjahres scheidet ein Feuerwehrangehöriger oder Feuerwehrangehörige aus dem aktiven Dienst aus.“
Dieser Satz soll neu lauten:
„Der aktive Dienst endet für einen Feuerwehrangehörigen oder eine Feuerwehrangehörige mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters.“
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 die Anpassung der Brandschutzsatzung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen
TOP 8
Änderung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wadern
Gebührenanpassung der Personalkosten bei Brandsicherheitswachen gemäß § 36 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
§ 36 SBKG - Sicherheitswache - lautet:
„Die für die Gefahrenverhütungsschau zuständigen Behörden sollen bei Veranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen Gefahr bringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden kann, vom Veranstalter oder von der Veranstalterin verlangen, dass eine Brandsicherheitswache und eine Sanitätswache (Sicherheitswache) eingerichtet werden sowie deren Art und Umfang bestimmen.
Der Veranstalter oder die Veranstalterin trägt die Kosten. Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Sicherheitswache zu erlassen.“
Der Stundensatz soll angepasst werden: von zurzeit 8,00 € auf 12,00 €.
Ebenfalls soll die Satzung ergänzt werden:
„Bei dem Stundensatz der Sicherheitswache nach § 36 SBKG handelt es sich um die stundenmäßige Umrechnung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 1, Stufe 2. Die angegebenen 11,89 € (aufgerundet auf 12,00 €) gelten ab dem Tag des Erlasses und sind stetig auf die aktuelle Höhe des Tarifvertrages zu überprüfen.“
Dadurch bedarf es keiner jährlichen Beschlussfassung, die Verwaltung wird berechtigt, den Stundensatz entsprechend anzupassen.
In der Anlage 1 zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wadern kann unter Personalkosten -Sicherheitswache - nach § 36 SBKG der Betrag pro Stunde von 8,00 € in Rechnung gestellt werden (Stand: 17.09.2009).
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 die Anpassung der Gebühren (Personalkosten für Brandsicherheitswachen) an den jeweils gültigen Tarifvertrag
Öffentlicher Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 1, Stufe 2
TOP 9
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Tagesordnungspunkt geht auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 17.08.2023 zurück. Dieser ist als Anlage beigefügt. Vertreter der CDU-Fraktion werden den Antrag in der Sitzung erläutern.
Im Antrag der CDU-Fraktion wird die Verwaltung, unter Beteiligung der Bürger*innen der Stadt Wadern, um die Erarbeitung und Umsetzung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes für Elektrofahrzeuge in der Stadt Wadern gebeten.
Folgende Punkte sollen im Vorfeld der Sitzung abgeklärt werden:
1. Bestandsanalyse der aktuell in der Stadt Wadern verfügbaren öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.
Aktuell gibt es im Bereich der Stadt Wadern sechs öffentlich zugängliche Ladesäulen. Die Ladesäulen werden von energis betrieben und befinden sich im Kernort Wadern und in Dagstuhl. Zwei Ladesäulen mit einer Leistung von jeweils 22 KW sind auf dem Parkplatz des Öttingen-Sötern-Platzes, zwei weitere sind im Bereich des Busbahnhofes installiert. Zwei weitere Ladesäulen befinden ich am Schloss Dagstuhl.
Darüber hinaus gibt es noch zwei öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Bikes. Die beiden Stationen befinden sich im Bereich des Marktplatzes in Wadern und am Noswendeler See.
Im Zuge des Ausbaues der Windenergie im Bereich der Hochwaldalm könnten weitere Ladesäulen für PKW und E-Bike an der Harteichhütte / Hochwaldalm Wadrill umgesetzt werden.
Im Bereich des DM-Marktes in Wadern werden aktuell 2 x 150 kW DC-Ladesäulen errichtet, Betreiber dieses Ladepunktes ist die ENBW. Bei der Fleischerei Stroh in Büschfeld wird ein AC-Ladepunkt eingerichtet. Bei der Firma Automobiltechnik Rocco Santoro im Gewerbegebiet Wadern befinden sich weitere zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten. Dem Anschein nach sind die vorgenannten Ladepunkte ebenfalls öffentlich zugänglich. Das Einkaufszentrum HACO hält sechs Ladesäulen für Firmenfahrzeuge vor. Nach Angaben des Unternehmens sollen im kommenden Jahr weitere sieben Ladesäulen für Kundenfahrzeuge installiert werden.
2. Über welche Handlungsmöglichkeiten verfügt die Stadt Wadern zur Verbesserung des Angebotes an öffentlichen Elektroladesäulen für Fahrzeuge wie PKW, Camper oder E-Bikes auf ihrem Stadtgebiet? Inwiefern können wir die Attraktivität unserer Stadt bezüglich des Ausbaus von Elektroladesäulen für öffentliche und / oder private Investoren beeinflussen?
Hier stellt sich für die Verwaltung die Frage, ob die Stadt Wadern selbst die öffentliche Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet ausbauen oder ob hier weiterhin der Kontakt zu den örtlichen Energieversorgern oder anderen Dritten gesucht werden soll.
Es wird auf die folgenden Anmerkungen verwiesen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Kosten zur Errichtung einer AC-Ladesäule mit 2 x 22 KW betragen rd. 12.000 € zuzüglich Netzanschlusskosten (je nach Anschlusspunkt 3.000 € bis mehrere 10.000 €). Die Betriebskosten einer solchen Ladesäule sind mit ca. 1.500 €/Jahr zu veranschlagen. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist ein Verbrauch von 15.000 kWh/Jahr bzw. 500 Ladevorgängen/Jahr notwendig.
Die Kosten zur Errichtung einer DC-Ladesäule mit 2 x 150 KW betragen rd. 60.000 € plus die Kosten der Trafostation in Höhe von rd. 30.000 € zuzüglich Netzanschlusskosten (je nach Anschlusspunkt 6.000 € bis mehrere 10.000 €). Die Betriebskosten einer solchen Ladesäule belaufen sich auf
ca. 12.000 €/Jahr. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist ein Verbrauch von 40.000 kWh/Jahr bei einem entsprechend hohen Ladepreis von 0,80 €/kWh notwendig.
Der Verwaltung sind aktuell keine Förderprogramme zur Förderung des Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur bekannt.
Bei der Förderung der privaten Ladesäulen durch das KfW-Förderprogramm konnte im Stadtgebiet Wadern ein deutlicher Anstieg im Bereich der privaten Ladeinfrastruktur festgestellt werden. Beim Netzbetreiber sind aktuell rd. 155 private Ladesäulen angemeldet. Aus der Erfahrung werden allerdings nicht alle installierten Ladesäulen beim Netzbetreiber angemeldet. Aktuell wird darüber diskutiert, dieses Förderprogramm erneut aufzulegen.
Des Weiteren ist ein Gesetz angekündigt, das die meisten Tankstellenbetreiber zur Errichtung von Schnellladepunkten mit min. 150 kW Leistung verpflichten soll. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Aus Sicht der Verwaltung würde sich der Bereich an der L.I.O. 148 in der OD Dagstuhl (Bereich Herrigel) und die Ortsdurchfahrt von Nunkirchen (Bereich Wasgau) für die Anlegung von Schnellladesäulen gut eignen. Darüber hinaus ist eine Verknüpfung von Einkaufen und Laden nach Ansicht von Fachleuten auf Grund der längeren Verweildauer eine gute Kombination.
Weitere 2 x 22 kW Ladesäulen könnten am Noswendeler See oder im Bereich der Harteichhütte / Hochwaldalm (Netzausbau?) entstehen. Außerdem könnten im Bereich des Öttingen-Sötern-Platzes weitere 2 x 22 kW Ladesäulen errichtet werden, da hier die Auslastung, speziell durch Mitarbeiter der angrenzenden Gebäude, gegeben ist.
Für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes müssten entsprechende Mittel im Haushalt der Stadt Wadern bereitgestellt werden. Ebenso müssen für die Förderung oder den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch die Stadt selbst entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
Personell könnte die Erstellung eines solchen Konzeptes sicherlich durch einen Klimaschutzmanager betreut werden. Die Stellen der Klimaschutzmanager sind aktuell noch vakant.
Finanzielle Auswirkungen:
Aktuell stehen keine Haushaltsmittel zur Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes bzw. zur Umsetzung anderer konkreter Maßnahmen zur Schaffung weiterer Ladeinfrastruktur bereit.
Beschluss:
Christian Koch, CDU-Fraktion, erläutert den Antrag und spricht verschiedene Punkte an, die ein solches Ladeinfrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge beinhalten soll.
Die Elektromobilität im Individualverkehr nimmt zukünftig weiter zu, die Stadt Wadern sollte in diesem Bereich attraktiv sein.
Hier ist ein Konzept erforderlich, das eine solide Grundlage für neue Standorte für Ladesäulen darstellt.
Es ist eine Planung der Stadt sinnvoll, damit Ideen gebündelt und der Anstoß gegeben ist.
Frühzeitig muss man sich im Rahmen von Baumaßnahmen Gedanken machen, wenn entsprechende Kabel verlegt werden müssen und dieser Standort für die Ladeinfrastruktur gewünscht wäre.
Ein entsprechendes Konzept wird beim Landkreis Merzig-Wadern von Klimaschutzmanagern erarbeitet.
Markus Wollscheid, CDU-Fraktion, gibt weitere zusätzliche Informationen.
Michael Dewald, SPD-Fraktion, gibt weitere ausführliche Informationen und erläutert, dass ein solches Konzept vom Landkreis Saarlouis bereits erstellt wurde und bereits bei Fertigstellung veraltet war.
Die Wirtschaftlichkeit von Ladeinfrastruktur muss für den Anbieter, der nicht die Stadt Wadern sein kann, gegeben sein. 80 % der Ladevorgänge werden privat zu Hause getätigt.
Er weist auch darauf hin, dass die Bedeutung der Ladeinfrastruktur im Rahmen der Elektromobilität steigen wird.
Die Firma energis beschäftigt sich auch mit dieser Thematik.
Er schlägt vor, die Thematik unter dem Gesichtspunkt des Stromnetzes anzugehen, und zwar mit der notwendigen Ruhe und notwendigem Weitblick.
Gerhard Mellinger, Fraktion ProHochwald, ist der Auffassung, für ein Konzept kein Geld auszugeben, sinnvoller hält er die kommunale Wärmeplanung und die Berücksichtigung der Thematik bei Baumaßnahmen.
Manfred Paulus, Freie Wähler Wadern e.V., und Volker Morbe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sind der Meinung, die Erstellung eines Konzeptes könnte Aufgabe der Klimaschutzmanager sein.
Als Ergebnis der Diskussion hält Bürgermeister Jochen Kuttler fest, dass die Verwaltung prüft, ob diese Thematik in das Aufgabengebiet der Klimaschutzmanager fällt, da diese das aufgestellte Klimaschutzkonzept abarbeiten müssen.
Das Thema wird wieder aufgegriffen, wenn die Schwerpunkte der Tätigkeiten und Aufgabengebiete der Klimaschutzmanager erarbeitet sind.
TOP 10
Anpassung des Förderprogramms "Aktion Wasserzeichen in Wadern" - Förderung von Flächenentsiegelung vor allem für Privathaushalte
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bietet den saarländischen Kommunen seit 2021 mit der Neuauflage der Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen die Möglichkeit, eine Förderung für die Entsiegelung von kleineren Flächen an die Grundstückseigentümer weiterzugeben.
Die Stadt Wadern hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Musterrichtlinie vom Ministerium übernommen. Darüber wurde in der Sitzung vom 08.07.2021 entschieden.
Kurz nach Anlauf des kommunalen Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“ zeigte sich bei der Abwicklung, dass dies mit deutlich mehr Zeitaufwand verbunden ist als angenommen wurde.
Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Im Vorfeld wurde suggeriert, dass die nicht verausgabten Gelder bis zum Ende der Laufzeit dieses Programms mit übertragen werden können und dadurch weitere Förderungen zur Verfügung stehen. Nach dem ersten Mittelabruf Ende Januar 2022 stellte sich jedoch heraus, dass die übrig gebliebenen Mittel des Vorjahres verfallen. Somit sind nach den ersten beiden Jahren von den uns zugesagten 94.000 € (47.001 € pro Jahr) bereits 78.350 € verfallen.
Gleichzeitig kommt es trotz reger, zeitintensiver Nachfrage in den meisten Fällen nicht zur Antragstellung bzw. zieht sich die Ausführung der einzelnen Maßnahmen lange hin.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Punkt IX. im Förderprogramm um verschiedene Fristen zu ergänzen und wie folgt anzupassen:
IX. Inkrafttreten, Laufzeit und Fristen
Dieses Förderprogramm tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die Laufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Richtlinie Aktion Wasserzeichen, diese tritt am 31.12.2025 außer Kraft. Änderungen bleiben vorbehalten.
Anträge können noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2025 abgeschlossen sein. Maßnahmen die vor dem 31.08.2023 beantragt wurden, müssen bereits bis zum 30.06.2024 abgeschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen für die Stadt Wadern keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 gemäß der Verwaltungsvorlage die Anpassung des Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“.
TOP 11
Bebauungsplan "Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße Nunkirchen" - Freigabe der Planunterlagen zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und Behörden
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 28.10.2022 bis zum 30.11.2022 statt. Es wurden keine Stellungnahmen und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhausbebauung Kleinbahnstraße“ seitens der Öffentlichkeit vorgebracht.
Alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 26.10.2022 angeschrieben und um Stellungnahme gemäß § 4
Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB gebeten.
Von Seiten des LUA wurden Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes und der Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet vorgebracht, woraufhin von Seiten des Vorhabenträgers ein Lärmschutzgutachten beauftragt wurde. Die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens empfehlen zusammengefasst, von der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets abzusehen, da die Lärmbelastung die Grenzwerte eines Allgemeinen Wohngebietes überschreitet. Versuche mit dem LUA eine Einigung darüber zu finden, an der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes festzuhalten und für das Gebiet erhöhte Immissionsrichtwerte festzulegen (eigentlich möglich in vorliegender Gemengelage) sind gescheitert.
Die Ausweisung eines Mischgebietes, wie vom LUA favorisiert, ist jedoch aus baurechtlicher Sicht nicht möglich, da die tatsächliche Nutzung im Gebiet nicht einem Mischgebiet entspricht (ein „Etikettenschwindel“ zur Erhöhung der Immissionsrichtwerte ist nicht zulässig). In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander. Dies kann im vorliegenden Fall jedoch nicht gewährleistet werden.
Zur Lösung dieses Konflikts wird die Ausweisung eines „Urbanen Gebietes“ gemäß § 6 a BauNVO avisiert. Diese sind wie folgt definiert: Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
Gemäß der TA Lärm gelten für Urbane Gebiete noch höhere Lärmrichtwerte als für Mischgebiete (63 db Tag / 45 db Nacht). Damit ist auch gewährleistet, dass die umliegenden Gewerbetriebe in ihrer Tätigkeit nicht eingeschränkt werden. Neue Nutzungen müssen sich dem Bestand unterordnen und die neue Wohnbebauung muss die Belange der Gewerbebetriebe berücksichtigen. Dabei ist auch die Entwicklungsmöglichkeit des Gewerbes zu berücksichtigen. Der vorliegende Bebauungsplan dient der Sicherung bestehender Nutzungen und die planungsrechtliche Steuerung einer städtebaulich verträglichen Entwicklung. Eine neue Gemengelage wird bei Ausweisung als Urbanes Gebiet nicht geschaffen. Aus städtebaulichen Gründen werden unverträgliche Nutzungen wie Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen.
Neben den oben genannten notwendigen Änderungen, die aus den Bedenken der Behörden resultieren, wurden weitere abwägungsrelevante Einwendungen, die von Seiten des LUA nachträglich vorgebracht wurden, eingearbeitet. Inhaltlich geht es dabei um mögliche Altlasten sowie eventuelle Fledermaus- und Reptilienvorkommen. Dazu wurden von Seiten des Vorhabenträgers notwendige Maßnahmen ergriffen und Gutachten beauftragt, durch die eine Einigung möglich war. Durch eine Altstandortuntersuchung konnten Bedenken bezüglich altlastverdächtiger Flächen ausgeräumt werden. Als Reaktion auf die artenschutzrechtlichen Bedenken wurden Festsetzungen zum Schutz der Vorkommen an Mauereidechsen und Blindschleichen während der Bauphase (Abfangen und Reptilienzaun) und zur Schaffung geeigneter Lebensräume in unbebauten Bereichen um die geplanten Mehrfamilienhäuser in den Bebauungsplan aufgenommen.
Neben den vorgenannten baurechtlichen Änderungen am Vorhaben hat sich zwischenzeitlich auch eine inhaltliche Änderung ergeben. Anders als in den bisher bekannten Planentwürfen hat der Vorhabenträger den Wunsch zur Realisierung von Garagen geäußert. Hierzu liegt der Sitzungsvorlage eine überarbeitete Planzeichnung bei, in der südlich der geplanten Mehrfamilienhäuser neun Garagen dargestellt sind.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anpassungen soll außerdem, vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf einen sog. „Angebotsbebauungsplan“ gewechselt werden. Hierbei entfällt formell der exakte Vorhabenbezug. Zur Sicherstellung des Vorhabens soll jedoch ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Wadern und dem Vorhabenträger geschlossen werden, der die Umsetzung des bekannten Projekts (auch im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt) gewährleistet.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen und Ergänzungen sind eine erneute Offenlegung und Behördenbeteiligung notwendig. Hierfür sollen die Planungsunterlagen inklusive der vorgenannten Änderungen durch den Beschluss des Stadtrates freigegeben werden.
Der Ortsrat hat dazu in seiner Sitzung am 09.05.2023 eine einstimmige Empfehlung gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 27.09.2023 sowie der Verwaltungsvorlage die Freigabe der vorliegenden Planunterlagen für die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange.
TOP 12
Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern
Gabriel Hausen spricht die Verkehrsführung in Wadern, insbesondere die Ampelregelung bezüglich der Bauarbeiten am Kreisverkehrsplatz in der Birkenfelder Straße an. Er fragt an, warum die Unterstraße für den Verkehr nicht freigegeben wird.
Bürgermeister Jochen Kuttler erläutert die Situation, gibt ausführliche Informationen, warum dies nicht möglich ist.
Andreas Klauck spricht an, dass im Bereich Wadrill „Felsenberg“ seit zweieinhalb Jahren immer noch Teile von Windrädern liegen.
Benjamin Trampert von der Stadtverwaltung teilt mit, dass das Verfahren bei der Versicherung noch nicht abgeschlossen ist und somit die Teile nicht entfernt werden können.
Wolfgang Maring fragt nach, wann die Ausschreibungsunterlagen für die Umbaumaßnahme „Krippe Dagstuhl“, ehemaliges Gebäude Wasserwerk, versendet werden.
Nichtöffentlicher Teil: