Teilweise Sperrung des Innenstadtbereiches Wadern, aufgrund des „Wildmarkts“ am Samstag, 26.10.2024 sowie Sonntag, 27.10.2024
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
2. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:| 1. | Die Parkplätze vor dem Rathaus und der Sparkasse werden von Freitag, 25.10.2024, 14:00 Uhr bis Sonntag, 27.10.2024, 20:00 Uhr gesperrt. An der Einmündung ist eine Absperrschranke mit 5 Dauerleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - aufzustellen. |
| 2. | Die Verbindungsstraße zwischen Unter- und Oberstraße am Marktplatz wird für den Durchgangsverkehr ab Samstag, 26.10.2024, 7.00 Uhr bis zur Beendigung der Veranstaltung für den Durchgangsverkehr gesperrt. An der Einmündung Unterstraße ist eine Absperrschranke mit 5 Blinkleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 – Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art – aufzustellen. |
| 3. | Ab Freitag, 25.10.2024, 14.00 Uhr sind die VZ 286 -eigeschränktes Halteverbot- entlang des Marktplatzes unkenntlich zu machen und die Poller in die Fahrbahnmitte zu versetzten |
| 4. | Am Sonntag, 27.10.2023 wird ab 9 Uhr bis Veranstaltungsende in der Fahrtrichtung Unterstraße- An der Kirche ab dem Anwesen Unterstraße 6 bis zur Einmündung Uhlandstraße eine Einbahnstraße gem. Beschilderungsplan ausgewiesen. |
| 5. | Die Beschilderung hat nach dem beigefügten Beschilderungsplan zu erfolgen |
| 6. | Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten. |
| 7. | Verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung und deren Einhaltung ist: Herr Martin Vorreiter, Stadt Wadern, 0176/969 797 30 |