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Stadt Wadern
Ausgabe 43/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Teilweise Sperrung des Innenstadtbereiches Wadern, aufgrund des „Wildmarkts“ am Samstag, 26.10.2024 sowie Sonntag, 27.10.2024

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom

2. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299), wird hiermit folgende

verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Die Parkplätze vor dem Rathaus und der Sparkasse werden von Freitag, 25.10.2024, 14:00 Uhr bis Sonntag,

27.10.2024, 20:00 Uhr gesperrt. An der Einmündung ist

eine Absperrschranke mit 5 Dauerleuchten sowie das

Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 - Verkehrsverbot für

Fahrzeuge aller Art - aufzustellen.

2.

Die Verbindungsstraße zwischen Unter- und Oberstraße

am Marktplatz wird für den Durchgangsverkehr ab

Samstag, 26.10.2024, 7.00 Uhr bis zur Beendigung der

Veranstaltung für den Durchgangsverkehr gesperrt. An

der Einmündung Unterstraße ist eine Absperrschranke

mit 5 Blinkleuchten sowie das Verkehrszeichen nach

Bild-Nr. 250 – Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art – aufzustellen.

3.

Ab Freitag, 25.10.2024, 14.00 Uhr sind die VZ 286 -eigeschränktes Halteverbot- entlang des Marktplatzes unkenntlich zu machen und die Poller in die Fahrbahnmitte zu versetzten

4.

Am Sonntag, 27.10.2023 wird ab 9 Uhr bis Veranstaltungsende in der Fahrtrichtung Unterstraße- An der Kirche ab dem Anwesen Unterstraße 6 bis zur Einmündung

Uhlandstraße eine Einbahnstraße gem. Beschilderungsplan ausgewiesen.

5.

Die Beschilderung hat nach dem beigefügten Beschilderungsplan zu erfolgen

6.

Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.

7.

Verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung

und deren Einhaltung ist: Herr Martin Vorreiter, Stadt

Wadern, 0176/969 797 30