am Donnerstag, 18.09.2025, 18:00 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:00 Uhr |
Anwesend:
Vorsitz: Jochen Kuttler
Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Peter Koch bis TOP 12, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Sven Oliver Pape, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko
Entschuldigt: Christian Koch, Danny Maurer, Markus Wollscheid, Christian Ritz, Virginia Gugau
Ortsvorsteher: Horst Albert, Christoph Kaub, Markus Krämer, Alexander Marmitt, Roland Ruttloff, Konrad Schmidt
Ortsvorsteherin Patrizia Mötzel
Verwaltung: Petra Dewald, Simone Koch, Anna Röder, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Simon Mendel, Benjamin Trampert, Kathrin Jakobs
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Einwohnerfragestunde gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern |
| 3 | Gemeinsames Positionspapier zur Stärkung der medizinischen Versorgung in der Hochwaldregion |
| 4 | Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB betreffend den Antrag der Ökostrom Saar GmbH zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Felsenberg im Wadrilltal bei Rückbau einer Bestandsanlage |
| 5 | Bebauungsplan "Bebauung Seestraße" in Noswendel - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §3 (2) BauGB und §4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen |
| 6 | Bebauungsplan "Bebauung Seestraße" - Satzungsbeschluss |
| 7 | Änderung der Richtlinie des Förderprogramms "Alte Häuser" und Anpassungen im Förderprogramm "Abriss unansehnlicher Wohngebäude" |
| 8 | Annahme der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Wadern |
| 9 | Aktueller Stand bezüglich der Bauprojekte in den städtischen Kindertageseinrichtungen |
| 10 | Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk III (Dagstuhl, Niederlöstern, Noswendel, Wadern, Wedern) |
Nichtöffentliche Sitzung
Beschlüsse
Öffentlicher Teil:
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Zu dieser Sitzung wurde eingeladen mit Einladung vom 05.09.2025.
Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 37/2025 vom 12.09.2025 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht. Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht. Frau Dr. Kathrin Müller, CDU-Fraktion, beantragt die Absetzung von Punkt N12:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, bevor wir in die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten und damit auch zu N12 „Grundschulstandort Lockweiler - Festlegung der weiteren Vorgehensweise“ einsteigen, möchte die CDU-Fraktion beantragen, diesen Punkt zunächst abzusetzen.
Wir halten es für wichtig, zunächst in Gesprächen mit den betroffenen Vereinen zu klären, wie eine Neubauplanung unter Berücksichtigung des Jugendhauses gestaltet werden kann. Die Vereine sind ein wichtiger Baustein unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ohne sie sehe unser kulturelles Leben sehr trist aus. Es gilt sie grundsätzlich zu stärken und mindestens sie mitzunehmen.
Die CDU-Fraktion steht weiterhin klar für eine zukunftsorientierte Planung des Grundschulstandorts Lockweiler, der Grund, warum wir es in der Sitzung vom 26.06.25 einen entsprechenden Antrag gestellt haben und die Diskussion wieder Fahrt aufnahm. Unser Ziel ist es, alle Beteiligten einzubeziehen und eine Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch die sozialen Angebote vor Ort stärkt.“
Herr Michael Dewald, SPD-Fraktion, gibt zu bedenken, dass weitere Verzögerungen, die Folge einer Absetzung des Punktes sein werden, vermieden werden sollten.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt über die Absetzung ab.
Dabei sind 11 Stimmen für und 16 Stimmen gegen die Absetzung.
Der Antrag auf Absetzung des Punktes N12 ist somit abgelehnt.
Frau Dr. Kathrin Müller, CDU-Fraktion, stellt daraufhin einen Folgeantrag:
„Da unser Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes keine Zustimmung findet, möchten wir dennoch eine Anpassung der Tagesordnung vorschlagen:
| „Punkt 1 | des Beschlussvorschlages: Festlegung der weiteren Vorgehensweise sollte öffentlich behandelt werden. So können wir die grundsätzliche Diskussion transparent führen und zugleich die Empfehlungen des Ausschusses berücksichtigen. |
| Punkt 2 | des Beschlussvorschlages: Verwendung der Haushaltsmittel i. H. v. 200.000 Euro sollte in den nichtöffentlichen Teil verschoben werden. Damit können finanzielle Details vertraulich behandelt werden, ohne die öffentliche Debatte über die Grundsatzentscheidung zu blockieren.“ |
Bürgermeister Jochen Kuttler erklärt, dass diese Splittung nicht machbar ist, da ansonsten der erste Punkt hätte veröffentlicht werden müssen. Der Antrag kann nicht weiter berücksichtigt werden.
Bürgermeister Jochen Kuttler erklärt, dass die Punkte N8 und N19 laut Mitteilung an die Stadtratsmitglieder nachträglich zur Tagesordnung hinzugefügt wurden.
TOP 2
Einwohnerfragestunde gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern
Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden verschiedene Fragen zum geplanten Neubaugebiet Katzenrech gestellt. Diese Fragen konnten teilweise durch die Verwaltung beantwortet werden.
Einige Fragen gingen zu sehr ins Detail, so dass diese auf Grund des frühen Planungsstadiums nicht beantwortet werden konnten.
Die Bürgerinnen und Bürger haben anschließend einen Fragenkatalog in schriftlicher Form übergeben und um Beantwortung durch die Verwaltung gebeten.
TOP 3
Gemeinsames Positionspapier zur Stärkung der medizinischen Versorgung in der Hochwaldregion
Seit der Schließung des St.-Elisabeth-Krankenhauses im Jahr 2017 steht die medizinische Versorgung in der Stadt Wadern und der gesamten Hochwaldregion unter erheblichem Druck. Für die Stadt Wadern war dieser Verlust nicht nur ein tiefer Einschnitt in die lokale Gesundheitsinfrastruktur, sondern auch der Beginn eines langjährigen Prozesses, wie die Versorgung im ländlichen Raum gesichert und zukunftsfest gestaltet werden kann.
Die folgenden Jahre brachten weitere Belastungen für die regionale Gesundheitslandschaft: die Schließung des Krankenhauses in Losheim, die Aufgabe mehrerer Arztpraxen im ambulanten Bereich in der Region und die wirtschaftliche Schieflage des SHG-Klinikums Merzig, das im Oktober 2023 ein Schutzschirmverfahren einleitete und im März 2024 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich abschließen konnte. Diese Entwicklungen stehen stellvertretend für eine landes- und bundesweite Strukturkrise der medizinischen Versorgung.
Es zeigen sich bereits heute kritische Tendenzen. Neben der spürbaren Überalterung der Ärzteschaft besteht ein genereller Mangel an Fachkräften, insbesondere beim fachmedizinischen Nachwuchs. Ohne rechtzeitige Gegenmaßnahmen ist daher in der gesamten Region kurz- bis mittelfristig mit erheblichen Engpässen in der medizinischen Versorgung zu rechnen.
Bundespolitisch reagierte man mit der Krankenhausreform des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Sie zielt darauf ab, die stationäre Versorgung effizienter zu gestalten, Spezialisierungen zu fördern und die Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – zu sichern. Kernpunkte sind die teilweise Abkehr von der fallpauschalenbasierten Vergütung hin zu Vorhaltevergütungen sowie die Einrichtung eines Transformationsfonds zur langfristigen Finanzierung von Umstrukturierungen. Ob und inwiefern die angestrebte Reform positive wie negative Auswirkungen auf den Krankenhausstandort Merzig haben wird, ist aktuell nicht abzusehen.
Im März 2025 hat das Weiskircher Gemeinderatsmitglied Said Abedini einen „Runden Tisch“ zur Gesundheitsversorgung initiiert. Er konnte auf bereits vorhandene inhaltliche Vorarbeiten aus der Stadt Wadern zurückgreifen. Dazu gehörten eine von gesunddenken.de unter Leitung von Ingo Jakschies erarbeitete Zukunftsskizze sowie eine ergänzende Gedankenskizze der Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik. Diese Grundlagen ermöglichten es, von Beginn an auf fundierten Analysen und konkreten Vorschlägen aufzubauen und die Diskussion zielgerichtet zu führen.
Das aus der Arbeit des Runden Tisches hervorgegangene und nun vorliegende Positionspapier ist das Ergebnis eines intensiven und konstruktiven Austauschs zwischen den beteiligten Kommunen, der Ärzteschaft, der Bürgerinitiative, Fachleuten und der Wirtschaft. Es verzichtet bewusst auf Wunschdenken und legt den Fokus auf umsetzbare Maßnahmen: von multiprofessionellen Teampraxen mit telemedizinischer Anbindung über erweiterte Kurzzeitpflegeangebote und neu gedachte Notfallstrukturen bis hin zu Präventions- und Ausbildungsinitiativen sowie der Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle („Kümmerer“).
Allen beteiligten Akteuren war es wichtig, die Diskussion auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Daher soll das Papier vorab veröffentlicht werden, um eine öffentliche Debatte anzuregen und zusätzliche Anregungen einzuholen. Ziel ist es, die Vorschläge gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln – insbesondere in Gesprächen mit dem saarländischen Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Magnus Jung der seine Gesprächsbereitschaft bereits öffentlich erklärt hat. Ein entsprechender Termin ist hier für den 25. September 2025 anberaumt.
Das Papier wurde bereits im Gemeinderat Weiskirchen am 3. Juli 2025 und im Gemeinderat Nonnweiler am 21. August 2025 beschlossen; in Losheim ist die Beratung für den 18. September 2025 vorgesehen. Mit einem Beschluss im Stadtrat Wadern würde die inhaltliche Unterstützung bekräftigt und ein klares Zeichen für den regionalen Schulterschluss in dieser wichtigen Zukunftsfrage gesetzt.
Bürgermeister Jochen Kuttler umreist, die Entstehungsgeschichte des gemeinsamen Positionspapiers der Hochwaldkommunen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, unser erster Tagesordnungspunkt behandelt ein Thema, das uns alle angeht. Vor uns liegt ein gemeinsames Positionspapier, das für die Zukunft unserer medizinischen Versorgung in der Hochwaldregion von großer Bedeutung ist. Es ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit vieler Akteure – von Kommunen, Ärzteschaft, Bürgerinitiativen, Wirtschaft und engagierten Einzelpersonen.
Seinen Ursprung hat der Prozess hier bei uns in der Stadt Wadern. Auf der Grundlage der Vorarbeiten unseres Beraters Ingo Jakschies und seines Unternehmens gesunddenken.de hat die Diskussion Fahrt aufgenommen. Die Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik hat wichtige Impulse beigesteuert. Und es war das Engagement des Weiskircher Gemeinderatsmitglieds Said Abedini, das schließlich alle Beteiligten an einen Tisch gebracht hat. Von Beginn an haben die Bürgermeister der vier Hochwaldkommunen – Nonnweiler, Losheim am See, Weiskirchen und Wadern – diesen Prozess mitgetragen. Ganz wesentlich ist auch: Die Ärzteschaft unserer Region war von Anfang an eng in die Erarbeitung eingebunden und hat ihre Erfahrung und ihr Fachwissen maßgeblich eingebracht. Inzwischen haben sich auch der Wirtschaftsverband Wadern/Weiskirchen sowie die Vereinigung Losheimer Unternehmen intensiv mit der Thematik befasst. Insgesamt haben Beratung, Erstellung und Finalisierung des Positionspapiers über die Zukunft der medizinischen Versorgung im nördlichen Saarland rund sechs Monate in Anspruch genommen.
Das zeigt: Hier ist keine Einzelinitiative am Werk, sondern ein breites Bündnis. Bereits zugestimmt haben die Gemeinderäte von Weiskirchen und Nonnweiler, in Losheim steht das Thema heute ebenfalls auf der Tagesordnung. Und auch wir in Wadern entscheiden heute darüber.
Worum geht es? Es geht nicht um politisches Kalkül. Es geht darum, zu zeigen, dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und neue Wege zu gehen. Auch wenn die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung nicht die originäre Aufgabe von Kommunen ist, haben wir uns intensiv mit der Lage auseinandergesetzt – mit den Folgen der Krankenhausschließungen in Wadern, Losheim und Hermeskeil, mit der Insolvenz der SHG-Klinik in Merzig, mit der wachsenden Zahl aufgegebener Arztpraxen. Kurz: mit einer Entwicklung, die für viele Bürgerinnen und Bürger schlicht katastrophal war.
Wir alle wissen: Die Menschen erwarten, dass auch für sie der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse gilt. Dazu gehört in besonderem Maße eine medizinische Versorgung, die diesen Namen auch verdient.
Dieses Positionspapier ist deshalb ein klares Signal. Wir halten nicht an alten Strukturen fest, sondern entwickeln neue Ideen: multiprofessionelle Teampraxen mit telemedizinischer Anbindung, erweiterte Kurzzeitpflegeangebote, neue Notfallstrukturen, Präventions- und Ausbildungsinitiativen. Entscheidend ist dabei der sektorübergreifende Ansatz: ambulant, stationär, Pflege, Prävention – alles soll besser ineinandergreifen. Und wir zeigen, dass wir bereit sind, über den eigenen Kirchturm hinauszudenken – im Verbund mit externen Partnern, mit moderner Technik und mit einer Haltung, die auf Zusammenarbeit setzt.
Dabei will ich aber auch ganz deutlich machen, dass wir als Stadt Wadern nicht von unserer Forderung abrücken, dass das Mittelzentrum Wadern mit seinem großen Umfeld sowohl im stationären Bereich als auch im ambulanten Bereich eine Versorgungsstruktur braucht, die sich an dem orientiert, was die Bürgerinitiative seinerzeit mit dem Begriff „Nordsaarlandklinik“ umrissen hat. Die Berichterstattung der letzten Tage bestätigt Aktivitäten in diese Richtung.
Ich möchte mich nicht an Spekulationen beteiligen, zumal sich alle Beteiligten in Abstimmung in Bezug auf die Krankenhausreform befinden. Und da ist Vertraulichkeit oberstes Gebot.
Eines ist aber klar – und diese Position habe ich, hat der Stadtrat der Stadt Wadern immer vertreten: Wir werden jeden unterstützen, der hier bei uns vor Ort in dieser Sache aktiv wird. Wir werden auch in diesem Falle darauf hinarbeiten, die Dinge zu verzahnen. Und da der Grundgedanke hinter dem Ansinnen der BI in Sachen Nordsaarlandklinik keineswegs im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Positionspapier steht, sehe ich uns allesamt, also alle Kommunen im Hochwald, auf dem richtigen Weg.
Dabei ist ganz wichtig zu verinnerlichen: Es geht hier auch nicht um Kirchturmdenken, sondern um eine vorausschauend geplante Gesundheitsversorgung im nördlichen Saarland. Auch und gerade deshalb werden wir, die Bürgermeister der vier Hochwaldkommunen, am 25. September dieses Papier gemeinsam dem saarländischen Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung übergeben. Nicht als Wunschliste, sondern als fundierte Grundlage für die weitere Diskussion, wie wir die Versorgung in unserer Region zukunftsfest aufstellen können.
Mein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle allen, die an der Entwicklung dieses Positionspapiers mitgewirkt haben – den Ärztinnen und Ärzten unserer Region, den Bürgerinitiativen, den Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft, den Gemeinderäten in unseren Partnerkommunen und allen, die ihre Zeit und Ideen eingebracht haben.
Allen vier Bürgermeistern der beteiligten Kommunen – Nonnweiler, Losheim am See, Weiskirchen und Wadern – ist es ein großes Anliegen, dieses Papier mit Unterstützung der jeweiligen Gemeinderäte und heute hier des Stadtrates Wadern zu verabschieden. Damit senden wir ein starkes Zeichen: für Gemeinschaft, für Solidarität und für ein gemeinsames Engagement zugunsten einer angemessenen und zukunftsorientierten Gesundheitsversorgung in unserer Region.
Und weil dem so ist, würde ich mich freuen, wenn das Grundlagenpapier – analog zu den anderen Kommunen – auch die Unterstützung des Stadtrates der Stadt Wadern findet. Damit unterstreichen wir unsere Forderung nach einer adäquaten, zeitgemäßen und zukunftsorientierten medizinischen Versorgung in unserer Region und reklamieren zugleich unseren Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in diesem Land – also auch in unserer ländlich geprägten Region. Auch und ganz besonders im Mittelzentrum Wadern.
Gabriel Hausen erklärt für die SPD-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates, werte Gäste. Als Mitglied des Stadtrates und zugleich als aktives Mitglied der Bürgerinitiative freue ich mich besonders, dass wir heute über das gemeinsame Positionspapier beraten und es beschließen. Seit 2017 kämpft unsere Bürgerinitiative unter der Leitung von Bernd Schröder zusammen mit unserem Bürgermeister mit großer Leidenschaft für eine zukunftsfähige medizinische Versorgung im Hochwaldraum.
Dieses beharrliche Engagement für ein Anliegen, das uns alle irgendwann betrifft, verdient unseren besonderen Dank und unsere Wertschätzung. Die Zeiten ändern sich, und das ist nicht nur ein Sprichwort, sondern zeigt, wie sehr sich die Organisation der medizinischen Versorgung wandelt. Wer heute ausschließlich an eine stationäre Versorgung in Form eines klassischen Vollversorgerkrankenhauses denkt, greift zu kurz und ignoriert die wirtschaftliche Realität der Krankenhausbetreiber.
Im Zuge neuer Gesundheitsstrukturen brauchen wir vielmehr eine enge Verbindung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Genau dafür liefert das vorliegende Positionspapier klare, fachlich fundierte Vorschläge. Dass wir heute ein solches Papier in den Händen halten, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis vieler engagierter Hände und Köpfe.
Vier Bürgermeister, Fachleute aus Medizin, Wirtschaft und Ärzteschaft sowie Vertreter der Bürgerinitiative Krankenhaus haben an diesem Papier mitgearbeitet. Vielen Dank für Ihren Einsatz.
Das Positionspapier benennt unmissverständlich, worauf es ankommt: den Ausbau der Facharztversorgung, starke Notfallstrukturen und eine enge Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung. Ebenso sollten die Möglichkeiten der digitalen Technik wie etwa der Telemedizin genutzt werden.
Die beteiligten Kommunen und Initiatoren eint ein und dasselbe Ziel: eine moderne, verlässliche und wohnortnahe Gesundheitsversorgung für die Menschen in unserer Region sicherzustellen. Und damit sage ich es in aller Deutlichkeit: Im Zentrum dieser Anstrengungen muss das Mittelzentrum Wadern stehen. Hier ist der Bedarf am größten, hier haben wir die Infrastruktur, und hier leiden die Bürgerinnen und Bürger seit Jahren am stärksten unter der Schließung des Krankenhauses.
Gesundheitsversorgung ist kein großer Service, sondern ein Grundrecht und Teil unserer Daseinsvorsorge. Sie schafft Vertrauen in unseren Staat und hält unsere Gesellschaft zusammen. Wenn wir die Menschen damit allein lassen, entsteht Frust und Resignation – ein idealer Nährboden für diejenigen, die einfache Antworten auf komplexe Fragen versprechen. Umso wichtiger ist es, dass nun endlich gemeinsame Lösungen entwickelt werden, die den Menschen vor Ort wirklich helfen. Darum werbe ich für ein klares Ja zu diesem Beschluss und ein deutliches Signal: Die Hochwaldregion braucht eine starke Lösung, und der Standort Wadern hat dafür den richtigen Platz.
Jürgen Kreuder nimmt für ProHochwald Stellung:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Bürgermeister, ich möchte mit zwei flotten Sätzen beginnen. Der eine lautet – und ist vielleicht noch bei dem einen oder anderen Musikliebhaber bekannt, wenn es um die Historie oder medizinische Entwicklung geht – von Hildegard Knef: „Von nun ging’s bergab.“ Wenn man seit 2017 beobachtet, was hier alles an Abwärtstrendbewegungen entstanden ist, passt dieser Satz wunderbar. So kann es schlichtweg nicht weitergehen.
Ich bin persönlich direkt betroffen von diesem System. Ich habe aus meiner Krebserkrankung nie ein Geheimnis gemacht und stecke im Prinzip mittendrin – das Austesten medizinischer Versorgung und die Entfernungen in Kilometern betreffen mich direkt. Es ist ein Prozess, der mich hoffentlich noch lange begleiten wird. Das zeigt, wie belastend und komplex die Situation ist.
Der nächste Satz ist ein bisschen ironisch gemeint: „Es ist alles schon gesagt worden, aber noch nicht von jedem.“ In diesem Fall denke ich, ist es wichtig, dass auch von unserer Fraktion gesagt wird: Die Situation ist erkannt. Wir sind sehr dankbar, dass wir so viele Mitstreiter gefunden haben, die ebenso erkannt haben, dass der Weg weiter bergab führt. Das darf nicht bleiben. Wir wollen dem entgegentreten, wir waren aktiv und wir werden etwas tun.
Das Positionspapier ist, wenn man es liest, nicht ganz einfach. Man muss sich wirklich durchkämpfen und all die Begrifflichkeiten verinnerlichen. Aber es zeigt einen Weg auf, der modern und zukunftsweisend ist. Und wir wünschen uns von Herzen, dass das Gespräch hier am 25. September im Ministerium erfolgreich verläuft.
Gerade weil ich Betroffener bin, weiß ich: Man ist schneller in dieser Bedarfssituation drin, als man glaubt. Ich wünsche uns allen, dass dies eine erfolgreiche Geschichte am 25. wird und einen weiteren guten Weg eröffnet. Darüber hinaus noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die über die Jahre hinweg weder Wind noch Wetter gescheut haben und gezeigt haben: Diese Sache ist uns wichtig. Herzlichen Dank.“
Kathrin Müller stellt die Position der CDU-Fraktion dar:
Sehr geehrter Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, auch von mir ein herzliches Dankeschön an Sie, stellvertretend für die BI, dass Sie jahrelang gekämpft haben. Wir alle wissen: Die medizinische Versorgung in unserer Stadt, aber auch im gesamten Hochwald, ist seit Jahren ein zentrales Thema und eine große Sorge von uns allen.
Mit der Schließung des St.-Elisabeth-Krankenhauses hat für uns ein Prozess begonnen, der bis heute leider nicht abgeschlossen ist. Wir alle wissen: Die Versorgungslage ist angespannt, die Probleme werden durch die Altersstruktur der Ärzteschaft und den Mangel an Fachkräften weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur richtig, sondern auch notwendig, dass wir uns mit den Nachbarkommunen zusammentun und gemeinsam für tragfähige Lösungen eintreten.
Das vorliegende Positionspapier enthält viele vernünftige Ansätze – von multiprofessionellen Praxismodellen über Kurzzeitpflege bis hin zur besseren Koordination. Kritisch, und aus dem Krankehausbereich kommend, könnte man sagen: ein regelrechtes Sammelsurium von vielen Bedürfnissen. Ich möchte trotz aller Zustimmung für meine Fraktion noch einige Punkte ansprechen.
Erstens: Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass wir dieses Papier, das auf den 4.6. datiert ist, erst heute im Stadtrat abstimmen – nach 15 Wochen und nachdem zwei Gemeinderäte bereits darüber entschieden haben und sich vor der Sommerpause dazu beraten haben.
Zweitens: Wir unterstützen selbstverständlich das Ziel, ein medizinisches Versorgungszentrum für den Hochwald zu schaffen. Wir haben aber auch große Sorge, dass wir mit Papieren und Absichtserklärungen ruhiggestellt werden sollen, während die dauerhafte Finanzierung – und darauf bin ich wirklich gespannt, wenn es soweit ist – und die konkrete Umsetzung weiter auf sich warten lassen.
Drittens: Die ambulante Versorgung bei uns vor Ort ist bereits jetzt kritisch, das wissen wir alle. Andere Städte im Kreis gehen dieses Thema seit Jahren viel aktiver an. Sie organisieren runde Tische mit Ärzten und Pflege, sie vernetzen die Akteure, laden sogar Medizinstudierende in ihre Stadt ein, um die Perspektive und auch die Schönheit ihrer Stadt zu zeigen.
Davon sind wir hier in Wadern leider noch ein Stück entfernt. Ich meine, wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass irgendwann das Land oder andere Akteure handeln. Wir sollten diesen Prozess stärker und aktiver begleiten.
Ich sage es jetzt mal allgemein, liebe Wadernerinnen und Waderner: Die CDU-Fraktion wird dem Positionspapier heute selbstverständlich zustimmen, weil wir überzeugt sind, dass es ein Signal der Geschlossenheit in dieser Frage bedarf. Aber unsere Zustimmung ist nicht gleichbedeutend mit blindem Vertrauen. Wir werden dies weiterhin kritisch begleiten und schauen, ob die guten Ideen, die wir lesen konnten, auch wirklich umgesetzt werden.
Bürgermeister Jochen Kuttler geht auf die CDU-Position ein:
„Vielen Dank für das gerade gehörte Statement, auf das ich gerne eingehe.
Erstens: Das Positionspapier, über das wir hier sprechen, ist seit Juni in Umlauf, damit es öffentlich diskutiert werden kann. Es war jederzeit abrufbar. Wer es lesen wollte, konnte das tun.
Zweitens: Wir befinden uns in einer regulären Sitzungswoche. Einen Anlass für eine Sondersitzung gab es nicht, besondere Eile ebenfalls nicht. Zudem waren vier Gemeinderäte mit dem Thema befasst, was zu koordinieren war. Heute ist also genau der richtige Zeitpunkt, sich im Rat mit dem Positionspapier auseinanderzusetzen. Drittens: Wenn wir über Verantwortlichkeiten sprechen, müssen wir klar benennen, woher das Desaster im Gesundheitssystem kommt – von der Schließung des Krankenhauses in Wadern bis zum Ärztemangel landauf, landab. Die Verantwortung liegt nicht bei uns vor Ort, sondern bei der Politik in Bund und Land. Es war eine CDU-Ministerin, Monika Bachmann, die das Krankenhaus in Wadern an die Wand fahren ließ. Sie hat nichts unternommen, um die Schließung zu verhindern. Auch vor Ort war sie so gut wie nicht präsent. Auch als der Standort Losheim vom Netz genommen wurde und die Zahl der Haus- und Fachärzte rapide zurückging, gab es von ihrem Ministerium keinerlei ernsthafte Gegenmaßnahmen. Und jetzt erklärt die CDU in Wadern, man wolle – dann, wenn andere versuchen, den Karren aus dem Dreck zu ziehen – den Prozess ‚kritisch begleiten‘. Da hätte sicher nicht nur ich mir mehr erwartet.
Die CDU mahnt Runde Tische mit Ärzten an, fragt nach Gesprächsrunden und Ähnlichem. Gut und schön – aber all das hat längst stattgefunden. Ich selbst habe die Ärzteschaft mehrfach ins Rathaus eingeladen, habe Medizinerinnen und Mediziner vor Ort besucht. Die Bürgerinitiative hat Diskussionsrunden mit Experten und zahlreiche weitere Veranstaltungen organisiert. Schade, dass bei all diesen Terminen so gut wie niemand von der CDU zu sehen war – und schon gar niemand, der sich aktiv eingebracht hätte.
Ein Blick weiter zurück zeigt: Die strukturellen Probleme, mit denen wir heute kämpfen, haben ihren Ursprung in der Bundespolitik. Horst Seehofer, damals Bundesgesundheitsminister der CSU, gilt als Vater der Fallpauschalen. Anfang der 1990er-Jahre legte er den entscheidenden Grundstein für das System, das heute viele Krankenhäuser unter massiven Kostendruck setzt und in die Insolvenz treibt. Auch die künstliche Begrenzung der Niederlassungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte fällt in diese Zeit. Damit wurde der Ärztemangel, den wir heute erleben, überhaupt erst möglich gemacht.
Eines ist mir wichtig: Die Stadt Wadern ist nicht verantwortlich für Krankenhausstrukturpolitik oder die Verteilung von Arztsitzen. Die Gesundheitsversorgung ist Aufgabe von Land und Landkreis. Davon haben wir vor Ort aber wenig gespürt. Wir – und damit meine ich die Stadt, die Bürgerinitiative und viele andere Engagierte – haben die Herausforderung trotzdem angenommen. Weil sonst niemand den Job gemacht hat. Wir wurden im Stich gelassen – so einfach ist das.
Wer sich einbringen will, muss sich engagieren, Verantwortung übernehmen und Flagge zeigen. Wir tun das. Ich selbst habe inzwischen weit über 400 Termine zu diesem Thema wahrgenommen.
Keine andere Kommune im Landkreis arbeitet so intensiv an der Zukunft der Gesundheitsversorgung wie wir. Den Eindruck zu erwecken, wir würden das Thema stiefmütterlich behandeln, ist absurd.
Was wir brauchen, ist konstruktive Begleitung eines enorm schwierigen Prozesses. Das Engagement der Bürgerinitiative kann man dabei gar nicht hoch genug einschätzen. Sie hat mit großem Durchhaltevermögen hunderte Mahnwachen und Veranstaltungen organisiert und über ihren Vorsitzenden Bernd Schröder immer wieder den Finger in die Wunde gelegt. Gemeinsam mit uns und vielen anderen Partnern hat sie entscheidend dazu beigetragen, dass wir heute dieses Positionspapier auf dem Tisch haben. Nur so konnten die verschiedenen Akteure zusammengebracht, nach Konsens gesucht und dem Fatalismus mit Kreativität und Vernunft begegnet werden.
Unser Positionspapier wird die Welt nicht retten. Aber es zeigt Wege auf, wie man unter den schwierigen Rahmenbedingungen die medizinische Versorgung im Hochwald verbessern kann. Es geht darum, Akteure zusammenzubringen, Konsens zu suchen und Lösungen zu entwickeln. Die Menschen wollen schlicht keine leeren Versprechen mehr – davon haben sie in der Vergangenheit genug gehört. Sie wollen Lösungen. Genau deshalb ist das dem Stadtrat vorliegende Positionspapier keine in Stein gemeißelte Doktrin, sondern eine Diskussionsgrundlage, die wir am 25. September gemeinsam mit dem Minister besprechen werden. Ich möchte, dass wir es mit einer möglichst breiten Mehrheit verabschieden. Und ich setze weiterhin auf den Dialog. Sie können sicher sein: Ich werde nichts unversucht lassen, bis die Menschen in unserer Region die medizinische Versorgung bekommen, die ihnen nach dem Grundgesetz zusteht – nämlich gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land.“
Rolf Bienko geht für die Fraktion „Wertegemeinschaft Wadern“ auf das Thema Telemedizin ein, dass im vorliegenden Positionspapier angesprochen wird: „Wer möchte sich im Notdienst, wenn es ihm wirklich schlecht geht, telemedizinisch versorgen lassen? Ich stelle diese Frage einfach mal in den Raum. Telemedizin ist sicherlich für nichtakute Probleme sinnvoll – also für Beratungsgespräche, für Erkrankungen oder Beschwerden, die vielleicht schon Monate oder Jahre bestehen. Dort kann sie zur Erklärung und Begleitung durchaus einen vernünftigen Platz haben.
Aber für akute Situationen, in denen es darum geht, in welcher Versorgungsform ein Patient behandelt werden muss oder ob er überhaupt sofort behandelt werden muss – dafür halte ich Tele-medizin für äußerst problematisch.
Ich bin schon etwas älter, aber für mich gehört zur Behandlung, dass ich die Patientinnen und Patienten nicht nur sehe, sondern sie auch höre, spüre und mit all meinen Sinnen wahrnehme, um sie erfolgreich zu behandeln. Gerade im Notdienst halte ich Telemedizin für gefährlich. Es gibt auch schon einige Fälle, bei denen telemedizinische Einschätzungen schiefgelaufen sind.
Eine Notsituation kann man nicht mit Flickschusterei lösen, indem man verzweifelt versucht, Patientenzahlen zu reduzieren, etwa durch das Abarbeiten von standardisierten Fragenkatalogen. Ich mache sehr viele Dienste – die meisten im notärztlichen Bereich, etwa 120 an den Wochenenden – und kenne mich dort entsprechend gut aus.
Wenn in der Notdienstzentrale Helferinnen anhand solcher Fragenkataloge entscheiden müssen, ob es sich nur um „banale Rückenschmerzen“ handelt oder vielleicht doch ein kardiales Problem dahintersteckt, während die Ärzte gleichzeitig schon mit anderen Patienten beschäftigt sind, und am Ende irgendein System das Urteil „nur Rückenschmerzen“ fällt, halte ich das für hochproblematisch.
Ich möchte Telemedizin nicht grundsätzlich ablehnen. Sie hat mit Sicherheit ihren Platz, aber nicht im Notdienst. Gerade dort ist das Thema derzeit von ganz besonderer Bedeutung. Deswegen reagiere ich sehr empfindlich, wenn ich den Begriff in diesem Zusammenhang höre. Vielleicht bin ich da konservativ eingestellt – aber an diesem Punkt gehe ich nicht mit.
Im Übrigen ist das Positionspapier sicher eine sehr engagierte und gute Sache – gar keine Frage. Aber bei diesem speziellen Punkt kann ich nicht zustimmen.”
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig die Annahme des Positionspapiers.
TOP 4
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB betreffend den Antrag der Ökostrom Saar GmbH zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Felsenberg im Wadrilltal bei Rückbau einer Bestandsanlage
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat der Stadt Wadern, mit Mail vom 01.08.2025, den Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Felsenberg im Wadrilltal zugestellt und bittet im Genehmigungsverfahren nach § 16 b BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) um Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach
§ 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Es handelt sich hierbei um ein Repowering-Projekt einer Bestandsanlage auf der Gemarkung Sitzerath. Dieses Repowering bedeutet in diesem Fall den Rückbau einer Bestandsanlage auf der Gemarkung Sitzerath und den Neubau einer Windenergieanlage auf der Gemarkung Wadrill. Die neugeplante Windenergieanlage befindet sich in der Konzentrationszone Felsenberg des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windenergie in der Stadt Wadern.
Das Genehmigungsverfahren wird gemäß §§ 16b und 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten gemäß § 6 WindBG finden auf dieses Verfahren Anwendung. Über den Antrag wird ohne artenschutzrechtliche Prüfung sowie ohne Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsvorprüfung entschieden.
Gemäß den Antragsunterlagen handelt es sich um eine Windenergieanlage Vensys VS175 mit einer Nennleistung von 7,8 Megawatt, einer Nabenhöhe von 160 m und einem Rotordurchmesser von 175 m (Gesamthöhe 247,50 m).
Gemäß dem schalltechnischen Gutachten sind die Immissionsbelastungen gerade für den Immissionspunkt im Stadtteil Wadrilltal ungünstiger, erfüllen aber gemäß Gutachten noch die gesetzlichen Grenzwerte. Aus dem Gutachten zur Schattenbelastung geht hervor, dass hier die jährlichen Grenzwerte teilweise überschritten werden, sodass zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte die Installation einer Abschaltautomatik bei Schattenwurf erforderlich ist.
Über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang des Antrags zu entscheiden bzw. ist die Entscheidung dem LUA innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB als hergestellt. Die Frist endet am 01.10.2025.
Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bewirkt, dass die Zulassungsbehörde keine Genehmigung erteilen kann. Allerdings steht der Zulassungsbehörde das Ersetzen des fehlenden Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB für den Fall zu, dass die Stadt das Einvernehmen widerrechtlich versagt hat.
Das Einvernehmen der Stadt darf nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden.
Die §§ 31, 33 und 34 sind im vorliegenden Fall nicht zutreffend. Gemäß § 35 sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität oder der Nutzung von Windenergie dient (nicht abschließende Aufzählung aus § 35 BauGB).
Da das geplante Vorhaben im Bereich der im Flächennutzungsplan für Windenergie ausgewiesenen Vorrangfläche Felsenberg liegt und die Immissionsgrenzwerte gemäß den Gutachten eingehalten bzw. kompensiert werden können, liegen aus Sicht der Verwaltung keine Gründe zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Im Zuge der geplanten Errichtung der Windenergieanlage müssen mit dem Vorhabenträger auch Nutzungsverträge zur Nutzung der städtischen Wege im Außenbereich abgeschlossen werden.
Die Antragsunterlagen können unter folgendem Link in der Cloud der Stadt Wadern eingesehen werden: https://cloud.wadern.de/s/BQFEj7QLENJyFTZ
Der Ortsrat Wadrilltal wird sich in seiner Sitzung am 11.09.2025 mit der Thematik beschäftigen. Über das Ergebnis der Ortsratssitzung wird die Verwaltung informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren alle Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um den Anlagenstandort von einem Betrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Dieser Betrag wird durch den Antragssteller auf rd. 32.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die Stadt Wadern erhält hiervon einen prozentualen Anteil.
Durch die Ökostrom GmbH wird eine regionale Betreiberstruktur (Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaft usw.) angestrebt.
Beschluss:
Herr Detlef Jungfleisch, erläutert für die AfD-Fraktion:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Gäste,
für die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Stromnetze ist es zwingend erforderlich, eine konstante Spannung und Frequenz aufrechtzuerhalten.
Dazu muss die sogenannte Grundlast – also der kontinuierliche Mindestbedarf an elektrischer Energie – rund um die Uhr gedeckt sein. Windkraftanlagen sind jedoch nicht grundlastfähig, da ihre Stromerzeugung wetterabhängig und somit volatil ist. Daher können sie allein keine verlässliche Versorgungssicherheit gewährleisten.
Für jede Kilowattstunde Windenergie muss daher die gleiche Erzeugerkapazität an konventionellen Kraftwerken vorgehalten oder teuer eingekauft werden. Deutschland hat auch deshalb die höchsten Strompreise in Europa. Auch die Auswirkungen eines Windparks auf das lokale Mikroklima und die Umweltauswirkungen bei der Herstellung und beim Recycling der Anlagen sehen wir kritisch. Daher lehnen wir den Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Der Beschluss wird zur Abstimmung gegeben.
Die Angelegenheit wurde im Bauausschuss am 16.09.2025 vorberaten.
Der Stadtrat beschließt laut Vorlage mit einer Gegenstimme, das gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB betreffend den Antrag der Ökostrom Saar GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Felsenberg im Wadrilltal herzustellen.
TOP 5
Bebauungsplan "Bebauung Seestraße" in Noswendel - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §3 (2) BauGB und §4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen
Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzung des Stadtrates am 22.05.2025. In dieser Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bebauungsplan Seestraße“ gefasst und die Planungsunterlagen für die Beteiligung freigegeben.
Zwischenzeitlich fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt (13.06.2025 bis 14.07.2025). Im Anschreiben vom 12.06.2025 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.
Parallel hierzu fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Die geäußerten Anregungen werden, wie im angehängten Abwägungsvorschlag dargestellt, in die Planung eingestellt
Der Ortsrat befasst sich in seiner Ortsratssitzung am 09.09.2025 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 16.09.2025 beschließt der Stadtrat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem beiliegenden Abwägungsvorschlag sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
TOP 6
Bebauungsplan "Bebauung Seestraße" - Satzungsbeschluss
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit fand vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 statt.
Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Stadt Wadern mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Im Rahmen dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine weitere Überarbeitung der Planung begründen würden, sodass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans „Bebauung Seestraße“ als Satzung beschlossen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Der Ortsrat befasst sich in seiner Ortsratssitzung am 09.09.2025 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 16.09.2025 beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
TOP 7
Änderung der Richtlinie des Förderprogramms "Alte Häuser" und Anpassungen im Förderprogramm "Abriss unansehnlicher Wohngebäude"
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 29.01.2025 bzw. in der Stadtratssitzung vom 30.01.2025 wurde letztmalig über die Richtlinie des Förderprogramms „Alte Häuser“ entschieden und es wurde bereits der § 4 (3) geändert. Diese Regelung bzgl. des Finanzierungsvorbehalts war bereits in der Richtlinie „Abriss unansehnlicher Wohngebäude“ enthalten. Auf Empfehlung des Ausschusses beschloss der Stadtrat darüber hinaus, die Richtlinie so anzupassen, dass künftig der städtische Zuschuss prozentual auf die durchgeführten Umbaumaßnahmen gewährt werden soll (z. B. 30 % der Investitionssumme, max. 5.000 €) und nicht wie bisher als fester Zuschuss, unabhängig von der Höhe der Gesamtkosten.
Daraufhin wurden die vergleichbaren Förderprogramme der umliegenden Gemeinden betrachtet. Nachfolgend die Gegenüberstellung der Förderhöhen als Anhaltspunkt für die Anpassung des städtischen Programms:
| Wadern (wie bisher) | 3.000 €, für jedes Kind 1.000 € zusätzlich |
| maximal 5.000 € |
| Losheim am See | 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 7.500 € |
| zuwendungsfähige Kosten mind. 3.000 € |
| Mehrfachförderung innerhalb 10 Jahren bis zum Höchstbetrag |
| Schmelz | 33,33 % der Höhe des nachgewiesenen Renovierungsaufwands |
| höchstens 5.000 € |
| Weiskirchen | 2.500 €, für jedes Kind 1.000 € zusätzlich, maximal 5.500 € |
| Nohfelden | 20 % der zuschussfähigen Kosten, max. 5.000 € |
| St. Wendel | 25 % der aufgewendeten und nachgewiesenen zweckbestimmten Kosten |
| Förderobjekt in VU- und ISEK-Gebieten 5.000 € |
| denkmalgeschützte Objekte 10.000 € |
| wiederholte Bezuschussung für weiterführende oder wiederholende Maßnahmen nach 5 Jahren |
Wie in der damaligen Beschlussvorlage 2025/084 erwähnt, kommt es innerhalb eines Jahres zu einer Vielzahl von Anträgen, sodass die eingestellten Haushaltsmittel bei der aktuellen Richtlinie schnell aufgebraucht sind. Die Verwaltung schlägt vor, künftig gemäß dem Beschluss von Ausschuss und Stadtrat einen prozentualen Fördersatz in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten festzulegen. Nach Einschätzung der Verwaltung wird die Verteilung der Fördergelder fairer nach der Höhe der Umbaumaßnahme des jeweiligen Antragstellers verteilt und es können mit einem Prozentsatz von 25 % mehr Anträge berücksichtigt werden. Die Höchstfördersumme soll weiterhin 3.000 € betragen. Außerdem soll die Erhöhung der maximalen Fördersumme für die ersten beiden Kinder bestehen bleiben. Es werden dadurch junge Familien weiterhin bevorzugt und das Ziel in § 1 (1) des Förderprogramms „Alte Häuser“ berücksichtigt. Bei den 1.000 € Erhöhung pro Kind handelt es sich ebenfalls nicht mehr um einen fixen Betrag, sondern es soll sich die Förderhöhe in Bezug auf die 25%ige Anrechnung der zuwendungsfähigen Kosten erhöhen. Die maximale Gesamtförderhöhe bleibt bei 5.000 € bestehen.
Fallbeispiele:
| a. | Ein Paar ohne Kinder tätigt eine Maßnahme mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 14.000 €. 25 % der zuwendungsfähigen Kosten sind 3.500 €. Sie bekämen allerdings nur den Förderhöchstbetrag von 3.000 €. |
| b. | Ein Paar mit einem Kind tätigt ebenfalls eine Sanierung über 14.000 €. Ihr Förderhöchstbetrag beläuft sich durch das eine Kind auf 4.000 €. Sie bekämen daher die vollen 3.500 € der 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. |
Die Verwaltung schlägt daher vor, den § 5 (1) des Förderprogramms „Alte Häuser“ wie folgt abzuändern:
Der Zuschuss für die Sanierungsmaßnahmen am förderfähigen Objekt im Sinne dieses Programms, beträgt:
| a) | 25 % der zuwendungsfähigen Kosten |
| b) | die Höchstförderung beträgt 3.000 € |
| c) | dieser Förderhöchstbetrag erhöht sich für jedes Kind (bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr) um weitere 1.000 € |
| d) | die maximale Gesamtförderhöhe je Objekt ist auf 5.000 € begrenzt. |
Des Weiteren ist der § 4 (2) des Förderprogramms „Alte Häuser“ zu löschen. Dieser Absatz resultiert noch aus der letzten Änderung. Der Frist zur Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Erwerb des zu sanierenden Objekts wird bereits in § 4 (1) des Förderprogramms „Alte Häuser“ Rechnung getragen. Darüber hinaus wurde unter § 2 (3) der Richtlinie „Alte Häuser“ der Geltungsbereich analog des § 2 in „Abriss unansehnlicher Wohngebäude“ hinzugefügt. Ebenfalls soll § 7 (4) in der Richtlinie „Alte Häuser“ gelöscht werden, da dieser sich nun mit § 4 (3) doppelt. Alle Löschungen sind in der Neufassung der Richtlinie „Alte Häuser“ in rot markiert und die Änderungen in gelb.
Zudem wurden die Gliederung und die Formulierung der Paragraphen und Absätze der Richtlinie „Abriss unansehnlicher Wohngebäude“ an die Richtlinie „Alte Häuser“ angepasst, sodass die beiden Richtlinien nun gleichlautend sind.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 17.09.2025 beschließt der Stadtrat einstimmig die Festlegung der angepassten Förderrichtlinie „Alte Häuser“ und formelle Anpassung der Richtlinie „Abriss unansehnlicher Wohngebäude“.
TOP 8
Annahme der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Wadern
Die Verwaltung hat den Schulentwicklungsplan, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern am 22.09.2022, fortgeschrieben.
Der Schulentwicklungsplan ist als Anlage beigefügt.
Die mit Antrag der CDU-Stadtratsfraktion angefragten Informationen zur Schülerentwicklung und Raumsituation an den Grundschulstandorten der Stadt Wadern sind im fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum 2025 – 2031.
TOP 9
Aktueller Stand bezüglich der Bauprojekte in den städtischen Kinderta-geseinrichtungen
Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen stehen derzeit drei Bauprojekte an.
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand:
Mit Beschluss vom 26.06.2025 hat der Stadtrat der Stadt Wadern die Verwaltung ermächtigt, Planungen bezüglich eines Anbaus am bestehenden Kita-Gebäude weiter voranzutreiben. Die Planung übernimmt das Planungsbüro sbhoch3 aus Wadern.
Mit dem Anbau werden 12 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahre geschaffen. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 450.000 Euro.
Derzeit steht noch ein Termin mit der Obersten Landesjugendbehörde als Aufsichtsbehörde sowie dem Ministerium für Bildung und Kultur als Fördergeber aus, um die Pläne abzustimmen. Der ursprünglich angedachte Termin am 5. August 2025 wurde seitens des Ministeriums abgesagt. Ein neuer Termin konnte seitdem noch nicht realisiert werden.
Das Baurecht für den Neubau der Kita Noswendel ist hergestellt. Mit Beschluss des Bauausschusses der Stadt Wadern vom 24.06.2025 wurde der Planungsvertrag an das Planungsbüro sbhoch3 aus Wadern vergeben.
Der Neubau sieht vier Krippengruppen (44 Kinder) sowie drei Kindergartengruppen (75 Kinder) vor. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 8 Mio. Euro.
Auch hier stehen nun die Absprachen mit der Obersten Landesjugendbehörde und dem Fördergeber aus. Diese waren ebenfalls für den 5. August 2025 angesetzt – ein neuer Termin steht aus.
Das Bauleitverfahren ist abgeschlossen, das Baurecht auf dem derzeitigen Kita-Gelände wurde somit hergestellt. Für die weitere Planung ist es sinnvoll, die noch notwendigen Ab-sprachen des derzeit in Arbeit befindlichen Plans für den Neubau Kita Noswendel abzuwarten und diese als Grundlage für eine Planung des Neubaus Kita Morscholz zu verwenden. Des Weiteren wird zur Umsetzung des Neubaus in Morscholz eine zeitlich befristete Auslager-ung der derzeit zwei Kita-Gruppen (50 Kinder) benötigt.
Der Neubau sieht zwei Krippengruppen (22 Kinder) sowie zwei Kindergartengruppen (50 Kinder) vor. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 5 Mio. Euro.
Im Entwicklungsplan der Kindertageseinrichtungen des Landkreises Merzig Wadern 2024 – 2026 sind alle drei Bauprojekte berücksichtigt.
Zusätzlich wurde hier die Planung für eine Krippe in der ehemaligen Grundschule Bardenbach aufgenommen. Auf Grund der baulichen Substanz des Gebäudes wird eine Umnutzung wesentlich teurer und zeitaufwendiger werden wie es anfänglich angedacht. Somit bietet der Umbau nicht die Möglichkeit, schnell und kurzfristig Krippenplätze zu schaffen. Die Maßnahme wird jedoch mittel- bis langfristig in Hinblick auf das Kita-Konzept der Stadt Wadern weiterverfolgt.
Aussagen zu Größe der Gebäude und Kosten über die genannten Schätzungen hinaus können erst nach weiteren Planungen, die mit der Obersten Landesjugendbehörde und dem Ministerium abgesprochen werden müssen, getroffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf der Grundlage des Kita-Konzeptes der Stadt Wadern – abgebildet im Entwicklungsplan des Landkreises Merzig-Wadern 2024-2026 – stehen die genannten richtungs- und zukunftsweisenden Bauprojekte an.
Im Haushalt der Stadt Wadern sind die vorgenannten Projekte derzeit nicht ausfinanziert.
Die Stadtratsmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.
TOP 10
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk III (Dagstuhl, Niederlöstern, Noswendel, Wadern, Wedern)
Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die stellvertretende Schiedsperson des Schiedsbezirks III der Stadt Wadern neu zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern ausgeschrieben.
Die derzeitige Amtsinhaberin, Frau Karin Gehlen, Niederlöstern 5, 66687 Wadern, stellt sich zur Wiederwahl. Weitere Bewerbungen gingen nicht ein.
Die Ortsräte von Dagstuhl, Noswendel, Wadern und Wedern haben sich einvernehmlich für die Wiederwahl von Frau Karin Gehlen ausgesprochen.
Der Bund Deutscher Schiedsleute – Bezirksvereinigung Merzig-Wadern – befürwortet ebenfalls die Wiederwahl von Frau Gehlen.
Beschluss:
Die geheime Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Aljoscha Graf als Beisitzer sowie Simone Schmitt-Koch, Verwaltung, als Schriftführerin fungieren, bringt folgendes Ergebnis;
Abgegebene Stimmen: 28
Gültige Stimmen: 27 davon 27 Ja-Stimmen
Frau Gehlen ist zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk III gewählt.
Nichtöffentliche Sitzung