Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird folgende Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass der Veranstaltung „St. Martin“ im Stadtteil Wadern werden folgende städtischen Straßenzüge am |
| Sonntag, 09. November 2025, von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt |
| a) Anbindung Unterstraße/Oberstraße entlang Marktplatz |
| b) Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern und der |
| c) oberer Bereich Platz Montmorillon |
| 2. | An den jeweiligen Haupteinmündungsbereichen Unterstraße/ Einmündung Anbindung entlang des Marktplatzes sowie Einfahrt Gartenfeldstraße/ Oberstraße/ Marktplatz sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) |
| 3. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 4. | Verantwortlicher für die Verkehrssicherung und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist Herr Ortsvorsteher Christoph Kaub, Handy 01578/1012559 |