Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren nach einem Stufenplan in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Zunächst müssen alle Papierführerscheine (grau bzw. rosa) umgetauscht werden. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
| Papierführerschein: | |
| Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Ab dem Jahre 2026 erfolgt dann der Umtausch aller unbefristeten Kartenführerscheine (ausgestellt vom 01.01.1999 bis 18.01.2013).
Im nächsten Schritt müssen also bis zum 19. Januar 2023 alle Papierführerscheine (grau bzw. rosa) der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 umgetauscht werden.
Die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Für den Umtausch ist eine Terminabsprache mit der Führerscheinstelle erforderlich. Vorzulegen sind bei der Antragstellung der aktuelle Papierführerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung mit EC-Karte zu entrichten.
Terminabsprache und weitere Informationen bei der Führerscheinstelle der Stadt Wadern, Herrn Ensel (Tel. 06871/507236) und Frau Ahlemann (Tel. 06871/507229).