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Stadt Wadern
Ausgabe 46/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Informationen zur Förderrichtlinie Wolf

Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück.

Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken.

Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss

Meldung unter 0681-501 3458

Bei einer Sichtung gehen Sie bitte wie folgend vor:

Beobachtungen sind oft wissenschaftlich nützlich.

Wenn Sie einen Wolf gesehen haben, melden Sie bitte die Sichtung mit möglichst genauer Ortsangabe und Foto und/oder Video an: wolfsmanagement@umwelt.saarland.de

Förderrichtlinie Wolf

Das Saarland gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung Zuwendungen für Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch Wölfe. Die Grundlagen dafür sind unter anderem das GAK-Gesetz (GAKG), die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die Förderrichtlinie „Wolf“.

Ziele der Förderungsmöglichkeiten

  • Unterstützung und Erhalt der Tierhaltung durch Verhinderung bzw. Reduzierung von Wolfs-Übergriffen
  • Beitrag zur Umsetzung des Wolfsmanagementplans
  • Erhalt der Tierhaltung im Saarland, insbesondere auch als effektives Mittel zur Landschaftspflege mit ihrem Beitrag zum Erhalt für den Naturschutz wertvoller Flächen.

Was kann gefördert werden

Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).

Antragsablauf und Antragsformulare

Stellen Sie Ihren Antrag an ausschließlich mithilfe des entsprechenden Antragsformulars an das Ministerium für Umwelt, Mobilität, Klima, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.

Lassen Sie sich zuvor beraten durch die Landwirtschaftskammer des Saarlandes, auch um zeitverzögernde Rückfragen zu vermeiden:

Landwirtschaftskammer für das Saarland

In der Kolling 310

66450 Bexbach