Am Dienstag, den 02.12.2025, findet um 18:00 Uhr im Foyer der Wadrilltalhalle in Wadrill eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Gehweiler- statt, zu der ich hiermit einlade.
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.
Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zum 01.12.2025, 15:30 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen beziehungsweise ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.