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Stadt Wadern
Ausgabe 47/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung des Großen Marktes vor dem Rathaus, der Parkplätze vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern und Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes entlang der Anbindung Unterstraße bis Oberstraße anlässlich des Weihnachtsmarktes 2024 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

  1. Für den Marktplatz (Großer Markt) vor dem Rathaus sowie die Parkplätze vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern werden anlässlich des Weihnachtsmarktes 2024 im Stadtteil Wadern folgende Anordnungen getroffen:
    1. Sperrung des Marktplatzes ab Mittwoch, 27.11.2024, 14.00 Uhr für den Aufbau durch den Baubetriebshof der Stadt Wadern
    2. Ab Mittwoch, 27.11.2024, 14.00 Uhr sind die VZ 286 -eingeschränktes Halteverbot- entlang des Marktplatzes unkenntlich zu machen und die Poller in die Fahrbahnmitte zu versetzten
    3. Sperrung des gesamten Bereiches ab Einmündung Marktplatz/ Unterstraße in der Zeit von Samstag, 29.11.2024, 7.00 Uhr bis Montag, 02.12.2024, 20.00 Uhr, für den gesamten Verkehr.
    4. An der Einfahrt zu den Parkplätzen vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern ist ab Freitag, 29.112024, 6.00 Uhr eine Absperrbarke mit 5 roten Dauerleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 – Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art – aufzustellen.
  2. Am Mittwoch, 27.11.2024 findet die Sperrung gem. der Anordnung für die Durchführung des Monatsmarktes statt
  3. Am Freitag, 29.11.2024 wird der Frischemarkt auf dem oberen Platz Montmorillon und den Parkplätzen vor der Sparkasse/ Rathaus durchgeführt.
  4. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.
  5. Marktteilnehmer sowie Teilnehmer des Weihnachtsmarktes ist die Zufahrt nach Vorgabe des Veranstalters in den gesperrten Bereich gestattet.
  6. Durch den Veranstalter ist sicherzustellen, dass die Verkehrseinrichtungen, vor allem die Absperrungen, jederzeit wie angeordnet in Funktion sind. Unberechtigten ist die Zufahrt in den Veranstaltungsbereich zu untersagen, Veranstaltungsteilnehmer haben nach Beendigung von Ladetätigkeiten diesen Bereich unmittelbar zu verlassen.
  7. Antragsteller und verantwortliche Person:

    Für Stadt Wadern: Petra Lauk: 0170 599 2945; Für den WVW: Ronnie Wilhelm: 0175 1592210

66687 Wadern, den 18.11.2024
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler