Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2025 die Steuern und Abgaben für das 4. Quartal 2025 fällig waren:
• Grundsteuer
• Gewerbesteuer
• Hundesteuer
• Abwassergebühren
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle bis zum 15. November 2025 fälligen Rückstände
innerhalb einer Woche
- unter Angabe des Kassenzeichens - an die Stadtkasse Wadern zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.
Ab dem 01.12.2025 werden die überfälligen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat 1 % des geforderten Betrages. Für rückständige Beträge unter 50,00 € werden keine Säumniszuschläge erhoben.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um weitere Kosten zu vermeiden.