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Stadt Wadern
Ausgabe 48/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 07.11.2024, 18:00 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 18:10 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Markus Wollscheid, Mathias Etten ab TOP 03, Gabriel Hausen, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Dr. Rolf-Henning Bienko, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko

Entschuldigt: Michael Dewald, Norbert Großmann, Peter Koch, Sven Oliver Pape

Ortsvorsteher: Christoph Kaub, Alexander Marmitt, Roland Ruttloff

Ortsvorsteherin: Patrizia Mötzel

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Joshua Trenz, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V.

3

Bebauungsplan "Feuerwehr Löstertal" - Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

4

Weitere Vorgehensweise bezüglich Mitgliedschaft im eGo-Saar

5

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu der Sitzung wurde mit Schreiben vom 25.10.2024 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 44/2024 vom 31.10.2024 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V.

Die ARGE SOLAR e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Zweck des Vereins ist die Förderung des Einsatzes der regenerativen Energien und der rationellen Energieverwendung. Dies geschieht insbesondere durch Sammlung, Aufarbeitung, Förderung und Pflege des Wissens über die erneuerbaren Energien und der rationellen Energieverwendung. Das so gesammelte Wissen wird den Vereinsmitgliedern und der Öffentlichkeit durch entsprechende Beratungen, Schulungen, Seminare, Dienstleistungen und Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt.

Mitglieder des Vereins sind praktisch sämtliche kommunalen Stadtwerkegesellschaften im Saarland sowie weitere relevante Akteure im Bereich der Energieversorgung und öffentliche Institutionen.

Der Verein beabsichtigt die Gründung einer zunächst zu 100 % vom Verein gehaltenen gemeinnützigen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer gGmbH. In die gGmbH sollen die derzeitigen Tätigkeiten des Vereins einschließlich des Personals ausgelagert werden. Die Ausgliederung erfolgt rein aus organisatorischen und strukturellen Gründen. Eine Ausweitung des derzeitigen Tätigkeitsgebiets des Vereins ist nicht beabsichtigt. Ggf. soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Beteiligung des Landes an der neuen Gesellschaft begründet werden, um die verfolgte Zielsetzung der ARGE SOLAR e.V. zu effektivieren. Eine Beteiligung könnte dabei bis zu einer Höhe von 74,9 % erfolgen, so dass der Verein als Gesellschafter in jedem Fall eine Sperrminorität beibehält. Details stehen jedoch noch nicht fest. Durch die Gestaltung der Satzung der neuen Gesellschaft wird sichergestellt, dass den mittelbarbeteiligten Kommunen ein der Höhe ihrer durchgerechneten Beteiligungsquote angemessener Einfluss zukommt.

Über die Mitgliedschaft der Stadtwerke Wadern GmbH im Verein ist die Stadt Wadern mittelbar an der ARGE SOLAR e.V. „beteiligt“. Gem. § 112 Abs. 2 KSVG bedarf daher die Errichtung der Tochtergesellschaft durch den Verein auch der Beschlussfassung und Zustimmung des Rates und der Anzeige gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.

Der Vorgang stellt nach Abstimmung mit dem Innenministerium aufgrund der lediglich organisatorischen Ausgliederung keine (Neu-)Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung im Sinne des § 108 KSVG dar, so dass auf die Erstellung einer Marktanalyse und eine Beteiligung der Kammern der gewerblichen Wirtschaft bzw. der freien Berufe verzichtet werden kann. Letztlich ist die Umstrukturierung auf Ebene des Vereins lediglich ein formaler Vorgang ohne materielle Änderungen. Aus Sicht der Stadtwerke Wadern GmbH ist dies sinnvoll, um die organisatorischen Abläufe der ARGE SOLAR zu straffen und generell eine noch effektivere Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

Die Zustimmung umfasst ausdrücklich auch bereits eine mögliche spätere Beteiligung des Landes an der neuen Gesellschaft. Hierdurch sinken die Beteiligungsquoten der bisherigen (mittelbaren) Gesellschafter je nach Höhe der Beteiligungsquote des Landes ab. Die Beteiligung des Landes darf in diesem Fall bis zu 74,9 % der Geschäftsanteile umfassen, sofern sichergestellt ist, dass ein der Beteiligung angemessener Einfluss in den Gremien der neuen Gesellschaft und insgesamt die Einhaltung der §§ 108 ff. KSVG auch weiterhin sichergestellt ist.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, bei zwei Enthaltungen, auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur der Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V. in der Rechtsform einer gGmbH, wodurch eine mittelbare Beteiligung der Stadt Wadern entsteht, zuzustimmen.

TOP 3

Bebauungsplan "Feuerwehr Löstertal" - Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr Löstertal“ beschlossen. Vorhabenstandort soll der Vorplatz des brachliegenden Sportplatzes sein. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehr Löstertal“ umfasst einen ca. 3.600 m² großen Teilbereich der Parzellen Nr. 438/3 und Nr. 448/7, Flur 1, Gemarkung Buweiler-Rathen. Zwischenzeitlich wurde vom beauftragten Büro der Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet, dieser ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden; § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Nachfolgender Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren ist gemäß § 13 / 13a BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und

§ 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB hinzuweisen.

Der Ortsrat von Löstertal hat in seiner Sitzung am 07.10.2024 über die Thematik beraten und empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Beschlussvorschlag anzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes belaufen sich auf ca. 10.000 € brutto. Die entsprechende Buchungsstelle 12.20.01/2284.783010 (Feuerwehrgerätehaus Löstertal) im Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Haushaltsjahr 2024 50.000 € aus.

Die Finanzierung des B-Plan-Verfahrens ist sichergestellt.

Andrea Gillenberg von der CDU-Fraktion führt folgendes aus:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kuttler, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

es ist sehr erfreulich, dass heute die Freigabe der Planunterlagen für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Löstertal, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschlossen werden soll.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CDU Löstertal dieses Thema bereits seit 2019 auf ihrer Agenda hat und sich schon damals, nach Gesprächen mit Feuerwehrkameraden, ganz klar für den Standort am Sportplatz ausgesprochen hat.

Im sogenannten „Alten Feuerwehrgerätehaus“ herrschen, wie viele hier wissen, katastrophale Zustände, denn die Feuerwehrmänner müssen sich in der Fahrzeughalle und die Feuerwehrfrauen in einem kleinen Werkstatt- und Lagerraum umziehen.

Vom Gemeindeunfallverband wurde weiterhin moniert, dass keine eigene Personeneingangstür vorhanden ist, sondern der Eingang nur durch das Fahrzeugtor möglich ist. Ein weiterer Mangel besteht darin, dass die Tordurchfahrt zu klein ist, eben gerade dadurch bedingt, dass die Durchfahrt gleichzeitig auch Eingang ist.

Mit das größte Manko aber ist, dass Duschen fehlen und es dürfte jedem klar sein, dass nach Einsätzen eine Dusche einfach eine Notwendigkeit ist.

Erfreulich ist, dass dieser Beschluss nun endlich gefasst werden soll. Es sind bereits Mittel im jetzigen Doppelhaushalt eingestellt und ich hoffe, dass auch weitere im nächsten Haushalt eingestellt werden, so dass dadurch für die zukünftige Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Löstertal eine solide Basis geschaffen werden kann.“

Bürgermeister Jochen Kuttler erwidert, „dass zwar Handlungsbedarf besteht, aber katastrophale Zustände sich anders darstellen. Auf jeden Fall sind alle Beteiligten froh, dass die Baumaßnahme jetzt auf den Weg gebracht wird.“

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur den vorgelegten Entwurf des

Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.

Weiterhin beschließt er einstimmig gemäß § 13 / 13a BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet inklusive einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

TOP 4

Weitere Vorgehensweise bezüglich Mitgliedschaft im eGo-Saar

Der eGo-Saar (gegründet 2004) ist ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) sowie seit 22.10.2021 auf Basis des Abschnittes 4 (§§ 20 bis 25) des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland (E-Government-Gesetz Saarland - E-GovG SL). Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Seit 2008 gehören dem eGo-Saar alle 64 saarländischen kommunalen Mitgliedsverwaltungen und kommunalen Verbände an. Der Verband soll unter anderem als Dienstleister und Berater die Verwaltungen der Mitgliedskommunen unter anderem in allen Fragen rund um die Digitalisierung beraten und entlasten.

Gemäß § 25 des E-Government-Gesetzes Saarland werden die Aufgaben des Zweckverbandes von den Mitgliedern durch Entgelte finanziert, deren Höhe sich nach den zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe für das einzelne Mitglied entstehenden Kosten richtet. Für Leistungen, die zur Erfüllung von E-Government-Aufgaben für alle Mitglieder einheitlich vorgehalten oder erbracht werden, wird ein Grundentgelt erhoben. Die Höhe des Leistungs- und Grundentgeltes beschließt der Aufsichtsrat des eGo-Saar. Ebenso wird der eGo-Saar über einen Vorwegabzug aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse finanziert.

Der Stadtrat Wadern hat am 11.12.2003 beschlossen, dem Zweckverband eGo-Saar als Gründungsmitglied beizutreten. Ursprüngliches Ziel der Initiative des Saarländischen Städte- und Gemeindetages war ein landesweiter Einsatz von E-Governmentlösungen, um kostengünstige Gesamtlösungen zu ermöglichen.

Die Personalisierung des eGo-Saar erfolgte damals mit einem ehrenamtlichen Geschäftsführer und einem kleinen Personalkörper.

Gemäß § 5 der Satzung hat der Zweckverband das Recht, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Bediensteten (Beamte und Beschäftigte) einzustellen.

Der Stellenplan des eGo-Saar wurde über die Jahre hinweg stetig erweitert.

Dies wird gegenüber den Mitgliedskommunen im Rahmen der Wirtschaftsplanung damit begründet, dass das zusätzliche Personal für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung und für die Übernahme neuer Projekte benötigt werde. Die Geschäftsführung besteht zwischenzeitlich aus zwei hauptamtlichen Geschäftsführern. Ob diese umfangreiche Personalausstattung wirklich für die Umsetzung der Ziele des eGo-Saar benötigt wird, ist von den Mitgliedskommunen nur schwer bis gar nicht nachzuvollziehen.

Generell wird die Arbeitsweise bzw. werden aber auch verschiedene Aufgabenfelder des eGo-Saar von vielen Mitgliedsverwaltungen seit längerem hinterfragt. Von einigen Mitgliedskommunen wird eine unzureichende Unterstützung für die Arbeitsabläufe vor Ort bemängelt. Dies liegt u.a. auch daran, dass die kommunale Arbeitsebene (insb. die verantwortlichen EDV-Leiter bzw. die federführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung) nicht in die Besprechungen, Beratungen und Sitzungen – z.B. auch im Rahmen der Verbandsversammlung – eingebunden ist.

Die Kommunen sehen sich demgegenüber seit Jahren einem stärker werdenden Digitalisierungs- und Innovationsdruck ausgesetzt. An dieser Stelle wäre die Unterstützung durch einen Zweckverband dringend vonnöten. Viele Kommunen müssen nach wie vor eigene Innovationen mit zusätzlichen finanziellen in der kommunalen IT umsetzen.

Ein Beispiel dafür ist die Diskussion um den Umzug der Server der Verwaltung in ein Rechenzentrum. Die Stadt Wadern war hier 2018 einer der Vorreiter. Von Seiten des eGo-Saar wurde seinerzeit Zurückhaltung gefordert, mit der Aufforderung abzuwarten, bis eine landesweite Lösung etabliert sei. Diese gibt es bis heute nicht, auch keine entsprechenden Aktivitäten des eGo-Saar in diese Richtung. Mittlerweile nutzen 24 saarländische Kommunen Rechenzentren. Ohne den Einsatz der Rechenzentrumslösung wäre zu Zeiten der Corona-Pandemie die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsarbeit massiv eingeschränkt gewesen. Den Überlegungen zur Rechenzentrumnutzung war eine Diskussion über die Thematik Datenschutz vorausgegangen, die ebenfalls individuell gelöst wurde, bevor entsprechende Aktivitäten von Seiten des eGo-Saar in Angriff genommen wurden.

Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt auch das Abschneiden des Saarlandes im Länder-Ranking in Bezug auf den Umsetzungsstand des Online-Zugangs-Gesetzes. Hier liegt das Saarland aktuell auf dem letzten Platz. Mittlerweile sind allerdings hier Fortschritte zu verzeichnen.

Die Existenz grundsätzlicher technischer Probleme beim eGo-Saar hat sich markant bei der Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni dieses Jahres gezeigt. Hier kam es zu massiven technischen Störungen, die letztlich auf die schlechte Vorbereitung des eGo-Saar zurückzuführen sind. In der Stadt Wadern standen, wie bei vielen anderen saarländischen Kommunen auch, mit der Wahlpräsentation des eGo-Saar über den ganzen Wahlabend hinweg keine Wahlergebnisse zur Verfügung, was nicht nur ärgerlich vor Ort war, sondern auch landesweit für Schlagzeilen sorgte.

Die Gemeinde Heusweiler hat nun als erste Kommune im Juni 2024 ihre Kündigung zum 31.12.2026 ausgesprochen. Die Gemeinde Eppelborn hat diesen Schritt im Oktober 2024 beschlossen.

Ohne die Notwendigkeit eines Zweckverbandes und einer vertieften intensiven Kooperation der Kommunen im Saarland in Bezug auf Informationstechnik, Digitalisierung, Datenschutz und Datensicherheit auch nur ansatzweise in Frage zu stellen, stellt sich angesichts der vorgenannten Gesamtsituation aus Sicht der Verwaltung auch für die Stadt Wadern die Frage eines Verbleibs im Zweckverband eGo-Saar. Die Verwaltung schlägt eine vorsorgliche Kündigung vor.

Grundsätzlich kann gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung jedes Verbandsmitglied durch schriftliche Austrittserklärung mit dem Nachweis der ordnungsgemäßen Herbeiführung der Austrittsentscheidung (Beschluss Stadtrat) aus dem Verband ausscheiden. Die Austrittsentscheidung ist nur unter Einhaltung einer zweijährigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Wirtschaftsjahres zulässig. Sie kann grundsätzlich zurückgenommen werden.

Da eine abschließende Beurteilung zu den IT-technischen Konsequenzen eines Austritts sowie zu möglichen rechtssicheren und finanziell darstellbaren Alternativen aktuell (noch) nicht möglich ist, schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor: Durch Beschluss des Stadtrats wird der Bürgermeister zunächst beauftragt, die Mitgliedschaft im Zweckverband eGo-Saar fristwahrend zum 31.12.2026 zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung prüft die Verwaltung mögliche Alternativen und deren Umsetzbarkeit (ggfs. in Kooperation mit anderen Kommunen). Der Stadtrat wird nach einem Jahr nochmal über den Zwischenstand informiert und beschließt spätestens bis Juli 2026 nochmals abschließend.

Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell keine

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Verfahrensweise, die im Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur einstimmig beschlossen wurde, zu verfahren.

TOP 5

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Die Bürgerfragestunde soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, Fragen an den Bürgermeister und den Stadtrat zu richten bzw. Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Das Stadtratsmitglied Dr. Rolf Bienko, AfD-Fraktion, erklärt, dass er mit heutigem Datum aus der AfD-Stadtratsfraktion Wadern ausgetreten ist.

Er gehört dem Stadtrat somit als fraktionsloses Mitglied an.

Jochen Kuttler, Bürgermeister